Alle inclusive

Förderschule soll Kompetenzzentrum werden / Debatte über Inklusion


Behinderte und nichtbehinderte Schüler lernen gemeinsam - in den Borkener Montessori-Schulen (Foto) ist das gängige Praxis. Nach der Verabschiedung einer UN-Konvention soll die so genannte Inklusion flächendeckend verwirklicht werden. (Foto: pd)
 

Borken/Kreis (pet). Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen künftig mehr gemeinsam mit ihren Altersgenossen in den Regelschulen unterrichtet werden. Darauf zielt eine vom Land initiierte Strukturreform ab. Sie stößt aber bei Schulpraktikern und Kommunalpolitikern auf Vorbehalt. Kritisiert wird unter anderem die Eile, mit der das Vorhaben verwirklicht werden soll.

Kernpunkt ist die Umwandlung und Vernetzung bisheriger Förderschulen in „Kompetenzzentren“. Dies würde unter anderem die Johannesschule in Gemen betreffen. Diese besuchen zurzeit 195 Schüler aus Borken, Heiden, Raesfeld, Reken und Velen, die Schwierigkeiten beim Lernen haben. Insgesamt plant der Kreis sechs Kompetenzzentren.

Die Förderschulen der Zukunft sollen zweigleisig funktionieren. In verkleinertem Umfang bliebe der Unterrichtsbetrieb in der Förderschule bestehen, zugleich aber werden die Sonderpädagogen stundenweise an die allgemeinen Grund- und weiterführenden Schulen „ausgeliehen“, um die Kollegen dort zu beraten oder sich am Unterricht zu beteiligen. „Präventive Förderung“ lautet das Stichwort.

Damit wollen die Schul-planer Erfordernisse auf allen Ebenen erfüllen: lokal den Wunsch der Eltern von Förderschülern nach wohnortnahem Unterricht berücksichtigen. Und global einer im März verabschiedeten UN-Konvention Rechnung tragen, die die Inklusion in den Mittelpunkt rückt. Inklusion bedeutet nicht, wie die Integration, die Einbeziehung Außenstehender, sondern von vornherein die Teilhabe aller, zum Beispiel Behinderter im Schulleben.

So weit die Theorie. Und die künftige Praxis? Für die Förderschulen von Vorteil sei, dass der Stellenschlüssel bei Teilnahme am Pilotprojekt bestehen bleibe, so Schulrat Dirk Wasmuth vom Kreis. Andernfalls würden bei sinkender Schülerzahl an den Förderschulen dort Lehrerstellen gestrichen. „Keine Schule soll plattgemacht werden“, betonte er. Dass die Schülerzahlen sinken werden, verdeutlichte Wasmuth am Beispiel der Johannesschule. Mehr als drei Viertel besuchten die Sekundarstufe I, würden also nach und nach die Schule verlassen.

Streitpunkt diese Woche im Stadtrat war die Eile, mit der das O.k. für eine Teilnahme am Pilotprojekt ans Land gegeben werden soll. Eine erstmalige Information sei erst am 22. Juni erfolgt, hieß es im Rat. Bis 15. Oktober muss man sich angemeldet haben. Allerdings hätten die Vorüberlegungen schon vor drei Jahren begonnen, so Michael Gedding, Schulleiter der Johannesschule.

„Lasst doch erstmal andere üben“, wies Peter Flinks (CDU) auf die dreijährige Übergangsfrist hin. Von Nachteil sei beispielsweise, dass die Fahrtzeit der „Leih-Lehrer“ als Arbeitszeit gelte. Deren Anwesenheit sei somit wesentlich kürzer als auf dem Papier. Keinesfalls dürfe nach dem Motto „Nun macht mal“ verfahren werden, unterstrich auch Evegret Kindermann (SPD). In den Kollegien herrsche großer Unmut, dass ihnen „etwas übergestülpt wird“, ergänzte Antonius König (CDU), selbst Realschullehrer. Widersinnig sei zudem, dass der Kreistag bis zum 15. Oktober gar nicht mehr beschließe. Dem Ministerium reiche die „In-Aussicht-Stellung“ der Beschlüsse aus, antwortete Wasmuth.
 

Zum Thema


UN-Konvention

Der Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen geht auf das Thema Bildung ein. Dieses Recht bezieht sich auf ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und fordert eindeutig, dass die Vertragsstaaten allen behinderten Schülern den Zugang zu einer inklusiven Schule, einer Schule für alle, ermöglichen müssen. Mit der Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland sich verpflichtet, das Recht auf inklusive Bildung progressiv zu verwirklichen.Die Umsetzung der sozialen Inklusion und der vollen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erfordert gerade im schulischen Bereich die Überwindung der Selektion und dem Zwang zur Sonderbeschulung. (www.behindertenbeauftragte.de)

Quelle: Borkener Zeitung, 26.09.2009


julia: Cool :)
(31.12.2009, 02:31)

 
Kommentar schreiben:

Name
E-Mail oder Homepage
Captcha Code Code

Zum Schutz vor Spam bitte vor dem Absenden die Zeichen aus der Grafik in das rote Feld tippen!   Script by Alex

(C) Ludgerusschule Heiden, 46359 Heiden, Tel.: 02867 - 975050, Fax: - 9750522, Mail:        Anfang der Seite