Übersicht 02/03

 26.08.2002
 
Schulen im Visier der Prüfer
Neue Richtlinien regeln Feuerschutzmaßnahmen / Lokaltermin der Fachleute
 


Mit Zollstock und Bauplan in den Schulen unterwegs sind (v.l.): Martin 
Löttert, Wilhelm Bösing, Bernhard Derijck und Ulrich Lohaus   Foto: pv 

Heiden (pv). Wer glaubt, dass Schulen während der Sommerferien verwaist seien, der irrt. Zwar stürmen nicht Schulkinder mit Tornistern und Büchern durch Klassenzimmer und Flure, doch nutzten Mitarbeiter von Kreis und Gemeinde die Zeit der leeren Klassenräume, um Gebäude, Flure und elektrischen Anlagen auf Herz und Nieren zu prüfen.
 
Nach der neuen Schulbaurichtlinie müssen bis zum Jahr 2005 alle Schulen im Kreis Borken von der unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft werden", erläutert Martin Löttert, Sachverständiger beim Kreis Borken. Gemeinsam mit Dirk Schulte, Haustechniker beim Kreis, sowie Wilhelm Bösing und Ulrich Lohaus vom Bauamt der Gemeinde Heiden, untersuchte Löttert die Ludgerus-Hauptschule und die Marien-Grundschule vom Keller bis zum Dachboden.
Im Visier der Prüfer sind bei der Begehung unter anderem Türen. Diese müssen nach den Schulbaurichtlinie in Hallen feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend sein. Daneben kontrollieren die Verantwortlichen die Rettungswege, auf denen Schüler und Lehrer im Fall des Falles auf dem schnellsten Weg ins Freie gelangen.
Zollstock und Bauplan sind beim Lokaltermin unablässliche Hilfsmittel: Sind die Ausgänge der Unterrichtsräume groß genug? Welche Breite haben die Treppen? Wie hoch sind die Treppengeländer? Sind Fluchtwege und elektrische Anlagen gekennzeichnet? und, und, und.
"Hier können die Gardinen vor den Fenstern hängenbleiben", befindet Schulte. Würde der Klassenraum nicht über zwei Fluchtwege verfügen, müssten sie runter. Denn nicht die optische Verschönerung steht im Mittelpunkt des Interesses, sondern dass mit einem Handgriff die Fenster geöffnet und die Personen aus dem Raum entschwinden können.
"Früher wurden nur die größeren Schulen wiederkehrend besucht", erklärt Löttert. Richtlinie sei dabei die Quadratmeterzahl gewesen. Nach der neuen Schulbaurichtlinie sei eben dieser Aspekt geändert, erklärt er. Nun gelte, dass jede Schule - von der zweizügigen Dorfschule bis hin zum Schulzentrum - alle fünf Jahre kontrolliert werden müsse.