Klassenpflegschaft 2011/2012

In den Klassenpflegschaften wählen die Eltern ihre Vertreter, die ihre Interessen innerhalb der Klasse und in den übergeordneten Gremien (Schulpflegschaft, Schulkonferenz) vertreten sollen. Eine lebendige Schule braucht diese Mütter und Väter, die bereit sind, sich für die Interessen der Eltern- und Schülerschaft einzusetzen.
(s.u. §73 Schulgesetz)


5a

Vors. Wehner, Sandra, Pastoratsweg 3, Tel. 908494
Stellv. Kemper, Alexandra, Sommerfeld 33, Tel. 95256

6a

Vors. Schlusemann, Silke, Theodor-Storm-Str. 9, 907747
Stellv. Hanne, Ruth, Bernhard-Letterhaus-Str. 7a, Tel. 9097873

7a

Vors. Weber, Christina, Elisabethstr. 4, Tel. 9809848
Stellv. Lübbering, Dagmar, Friesenstr. 17, Tel. 9485

8a

Vors. Lütkenhaus, Josef, Schützenstr. 32, Tel. 959188
Stellv. Schmidt, Holger, Bernhard-Letterhaus-Str. 4a, Tel. 223449

8b

Vors. Hinsken, Hildegard, Jahnstr. 18, Tel. 9260
Stellv. Brösterhaus, Monika, Hünenweg 2, Tel. 539

9a

Vors. Schmelting, Ulrich, Schützenstr. 24, Tel. 1089
Stellv. Justus, Ulrike, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, Tel. 95266

9b

Vors. Ebert, Petra, Auf dem Lohkamp 11, Tel. 90605
Stellv. Ribbekamp A.,Mozartstr. 7, Tel. 907502

10A/B

Vors. Brösterhaus, Anneliese,Lammersfeld 13, Tel. 9445
Stellv. Albersmann, Elisabeth, Pelsterweg 2, Tel. 90630

 
§ 73 Schulgesetz: Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft

(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

(3) Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

(C) Ludgerusschule Heiden, 46359 Heiden, Tel.: 02867 - 975050, Fax: - 9750522, Mail:        Anfang der Seite