Klassenpflegschaft 2009/2010

In den Klassenpflegschaften wählen die Eltern ihre Vertreter, die ihre Interessen innerhalb der Klasse und in den übergeordneten Gremien (Schulpflegschaft, Schulkonferenz) vertreten sollen. Eine lebendige Schule braucht diese Mütter und Väter, die bereit sind, sich für die Interessen der Eltern- und Schülerschaft einzusetzen.
(s.u. §73 Schulgesetz)


5a

Vors. Lewing, Petra, Nelly-Sachs-Str. 8 a, 90481
Stellv. Weber, Christina, Kilianstr. 13, 908340

6a

Vors. Pels, Inka, Leblicher Weg 170, 02866/189254
Stellv. Hinsken, Hildegard, Jahnstr. 18, Tel. 9260

7a

Vors. Schmelting, Uli, Schützenstr. 24, Tel. 1089
Stellv. Justus, Ulrike, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, Tel. 95266 (0160-96060386)

7b

Vors. Küper, Kerstin, Borkener Str. 33, Tel. 97183
Stellv. Katemann, Gudrun, Bahnhofstr. 70, Tel. 9156

8a

Vors. Böckenhoff, Andreas, Adolf-Kolping-Str. 17, Tel. 1093/8538
Stellv. Alberding, Dagmar, Theodor-Storm-Str. 17, 9350

8b

Vors. Brösterhaus, Anne, Lammersfeld 13, Tel. 9445
Stellv. Denker, Claudia, Sachsenstr. 3, Tel. 90210

9a

Vors. Albersmann, Cornelia, Lohauser Esch 87a, Tel. 8295
Stellv. Lütkenhaus, Josef, Schützenstr. 32, Tel. 959188

10A

Vors. Suraniti, Angela, Bernhard-Letterhaus-Str. 14, 223281
Stellv. Rostek, Edith, Don-Bosco-Str. 7, 909228

10B

Vors. Frericks, Petra, Rekener Str. 19, Tel. 9195
Stellv. Junker, Marion, Schützenstr. 30, 90258

Schulpflegschaft

1.Vors. Justus, Ulrike, Gerhart-Hauptmann-Str. 1, 95266 (0160-96060386)
2.Vors. Hinsken, Hildegard, Jahnstr. 18, 9260

 
§ 73 Schulgesetz: Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft

(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

(3) Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

(C) Ludgerusschule Heiden, 46359 Heiden, Tel.: 02867 - 975050, Fax: - 9750522, Mail:        Anfang der Seite