Zwischen
Schülerfirma TIPATOKA Recycling
und
Name ___________________________________________ Klasse _____
1. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis beginnt am __________. Die Probezeit beträgt 4 Wochen.
2. Arbeitsleistung
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Aufgaben der Schülerfirma pünktlich und ordentlich zu erledigen. Wenn die Erledigung von Aufgaben nicht rechtzeitig und ordentlich erfolgt, der Firma Schaden entsteht und/oder das Arbeitsklima beeinträchtigt wird, erhält der Verursacher Verwarnungen bzw. Abmahnungen.
3. Vergütung
Alle Mitarbeiter der Schülerfirma entscheiden, wenn Gewinn entsteht, am Ende eines Geschäftsjahres gemeinsam über dessen Verwendung. Dabei soll die weitere Projektarbeit unterstützt werden.
4. Verwarnungen / Abmahnungen
Wird ein vereinbarter Auftragstermin nicht eingehalten
oder der Mitarbeiter fehlt unentschuldigt bei Firmensitzungen oder anderen
Veranstaltungen, gibt es eine Verwarnung, die schriftlich vermerkt wird.
Nach 3 Verwarnungen folgt die Abmahnung. Nach 3 Abmahnungen erfolgt die
Kündigung.
5. Urlaub / Beurlaubungen
Der Urlaub für die Mitarbeiter ist während der gesetzlichen Ferien- und Feiertage. Beurlaubungen, z.B. bei Leistungsabfall in den Fächern, sind möglich.
6. Nebenbeschäftigungen
Nebenbeschäftigungen sind erlaubt, sofern sie der Schülerfirma nicht schaden.
7. Kündigung
Der Ausstieg aus der Firma erfolgt über eine schriftliche Kündigung beim Geschäftsführer. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Heiden, den _________________
_________________________________________________
Unterschrift Mitarbeiter
_________________________________________________
Unterschrift Geschäftsführer