
Zu Beginn des Schuljahres treffen sich die interessierten Schülerinnen und Schüler aus den Klassen 8 und 9 im SCHIK (Schülercomputerraum) zur Gründungsversammlung. Der betreuende Lehrer erklärt die wesentlichen Punkte der Arbeit in der Schülerfirma. Er stellt die bisherigen Ergebnisse vor und erörtert mit den Bewerbern die Fortsetzung oder mögliche Veränderungen.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich zur Teilnahme entschließen, wählen aus ihrer Mitte einen Geschäftsführer. Je nach Interessenlage kann man sich für spezielle Aufgaben, wie Buchführung, Werbung, Gestaltung von Internetseiten, Wartung von Schulcomputern u.a. bewerben. Der abzuschließende Arbeitsvertrag wird in allen Einzelheiten besprochen.
Für die Schülerinnen und Schüler, die später in die Schülerfirma eintreten wollen, gibt es ein Bewerbungsverfahren. Interessenten geben ein Bewerbungsschreiben mit einer kurzen Begründung ihres Wunsches an den Geschäftsführer oder den betreuenden Lehrer. In der nächsten Versammlung entscheiden dann alle Tipatokas über die Bewerbung.

Grundlage für die Existenz der Schülerfirma ist der 'Schulvertrag'. Diesen schließt der Geschäftsführer der Schülerfirma mit dem Schulleiter. Der Vertrag regelt die Grundlagen der Arbeit.
Im Arbeitsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Firmenmitglieder geregelt. Diese sind einem realen Arbeitsverhältnis nachempfunden.
Eine Voraussetzung für die Arbeit in der Schülerfirma ist das Einverständnis der Eltern. Die Bewerber legen den 'Elternbrief', mit dem die Eltern über die wesentlichen Punkte informiert werden, zu Hause vor und bringen die Einverständniserklärung wieder zur Schule, wo sie bei den Geschäftspapieren aufbewahrt wird.

Geschäftsgrundlage der Schülerfirma ist das Sammeln und Sortieren von Drucker-Leergut. Daran beteiligen sich alle Firmenmitglieder ohne Unterschied. Dazu gehören auch 'Kurierdienste' wenn das Leergut bei einem Betrieb abgeholt werden muss.
Darüber hinaus gibt es einige besondere Aufgaben, die von bestimmten Firmenmitgliedern wahrgenommen werden:
Jedes Jahr wechselt nur ein Teil der Mitarbeiter und nicht die komplette Belegschaft, um zu verhindern, dass die aufgebaute Fachkompetenz verloren geht. Es ist vorgesehen, dass die Klassen 8 und 9 zusammen die Schülerfirma bilden können. Die Schüler der 8. Klassen werden als "Lehrlinge" in die Firma aufgenommen, die im folgendem Jahr dann als "Experten" im Betrieb bleiben und ihr Wissen an die neuen Lehrlinge weitergeben.

Bei der Arbeit der Schülerfirma entstehen im Lauf der Zeit Gewinne. Zurzeit gilt die Vereinbarung, dass diese Gewinne wieder innerhalb der Schule für besondere Interessen der Schülerinnen und Schüler investiert werden. So wurden bisher USB-Sticks für die Firmenmitglieder und neue Computer-Mäuse für den Schüler-Computerraum angeschafft. Über die Verwendung der Mittel entscheidet die Versammlung der Mitglieder. Ein mögliches Ziel ist es, den Geschäftsraum der Schülerfirma weiter auszustatten.
Die Geschäfte der Schülerfirma werden über das Geschäftskonto bei der örtlichen Volksbank abgewickelt. Verfügungsberechtigt ist der Geschäftsführer zusammen mit dem betreuenden Lehrer.

Als Anerkennung für ihre Arbeit erhalten die Firmenmitglieder keinen 'Arbeitslohn', aber sie können mit positiver Resonanz innerhalb und außerhalb der Schule rechnen. Als äußeres Zeichen dieser Wertschätzung wird die Tätigkeit als außerunterrichtliches Engagement auf dem Zeugnis bescheinigt. Am Ende des Geschäftsjahres erhält jedes Firmenmitglied eine Urkunde über die geleistete Arbeit, die auch bei Bewerbungsunterlagen erfolgversprechend verwendet werden kann.