Agentur für Arbeit Aufgaben

Aufgaben der Agentur für Arbeit

Die Aufgabe der Agentur für Arbeit (umgangssprachlich "Arbeitsamt" genannt) ist es, soziale Leistungen auf dem Arbeitsmarkt zu erbringen. Umsetzung passiver und aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Das Arbeitsamt und seine Aufgaben! Für die Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Daraus ergeben sich zusätzliche Aufgaben für die Arbeitsagenturen.

Die Aufgaben des Arbeitsmarktservices

In Deutschland sind die Arbeitsagenturen Einrichtungen, die Schüler, Neueinsteiger und Berufserfahrene auf dem Arbeitsleben unterstützen. Bei den Arbeitsagenturen handelt es sich um die Außenstellen der hierarchiegegliederten BA. Die Aufgaben der Arbeitsvermittlungen umfassen die Bereitstellung von Beschäftigungsberatung, Vermittlung und Förderung.

Sie sind in ständigem Austausch mit Ausbildungs- und Arbeitsuchenden sowie mit Unternehmern. Zu den Aufgaben der Arbeitsagenturen zählt auch die Behindertenförderung durch Zuwendungen zur Teilnahme am Erwerbsleben nach SGB IX (Rehabilitation und Beteiligung von Menschen mit Behinderungen) in Kombination mit SGB III (Beschäftigungsförderung). Die Arbeitsagenturen haben im Rahmen der Berufsbeteiligung von Schwerbehinderten weitere Aufgaben nach § 187 SGB IX:

berufliche Beratungs-, Ausbildungs- und Vermittlungsdienste für Schwerbehinderte, einschließlich der Entsendung von Arbeitnehmern in Behindertenwerkstätten (WfbM) auf dem allgemeinen Arbeitsmarktsystem, Beratungen für Unternehmer bei der Besetzung von Ausbildungsstellen und Jobs mit schwerbehinderten Menschen, a) die besonders von der Natur oder dem Schweregrad ihrer Invalidität oder anderer Gegebenheiten des Arbeitslebens beeinträchtigt sind ( 155 Abs. 1), b) die Langzeitarbeitslose im Sinn des § 18 SGB III sind,

c ) die nach einer Anstellung in einer zugelassenen Arbeitsstätte, bei einem anderen Dienstleister ( 60 SGB IX) oder einem Integrationsbetrieb angestellt werden, e) die zur Aus- oder Fortbildung angestellt werden, im Zuge von arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen die Sonderförderung von Schwerbehinderten, Gleichberechtigung, der Widerspruch und Rückzug, die Umsetzung des Meldeverfahrens ( 163 Abs. 2 und 4), die Kontrolle der Einhaltung der Beschäftigungspflicht, die Aufnahme von Anrechnungen und Mehrfachanrechnungen (158 Abs. 2, 159 Abs. 1 und 2), die Registrierung der VfbM, ihre Anerkennungen und der Entzug der Anerkennungen.

Die Arbeitsagenturen haben spezielle Stellen für die Beschäftigung von Schwerbehinderten: die Rehabilitationsteams der Arbeitsagenturen. Die zuständige Stelle ist die Arbeitsagentur des Bezirks, in dem die betreffende Person lebt. Mit Zustimmung des Arbeitssuchenden und unter Beachtung des Gesundheitszustands des Arbeitssuchenden kann die Arbeitsadministration medizinische und psychologische Untersuchungen des Arbeitssuchenden durchführen oder gegebenenfalls psychologische Untersuchungen des Arbeitssuchenden durchführen.

Information über die Aufgaben, Leistungen und Anlaufstellen der Bundesagentur für Arbeit, der Regionalbüros, der lokalen Arbeitsvermittlungen, der Jugendarbeitsagenturen und der Arbeitsvermittlungen.

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