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Arbeitsagentur Mitarbeiter SuchePersonalbestand
Im Landkreis Stuttgart nehmen unter der Führung von Dr. Susanne Koch, der Vorstandsvorsitzenden, rund 1050 Mitarbeiter die Hauptaufgaben der BA wahr. Angestellt sind Staatsbeamte, Arbeitnehmer und Arbeitnehmer. Der Agenturbereich unterteilt sich in einen Unternehmensbereich, der von Christine Käferle als geschäftsführende Gesellschafterin und Dr. Koch als Repräsentantin geführt wird, und den Bereich Interner Dienst, der von Klaus Ochs als geschäftsführender Gesellschafterin geführt wird.
Die Geschäftseinheit gliedert sich in die einzelnen Geschäftsbereiche, die von Divisionsleitern geführt werden, und die Büros des Kreises BÖblingen ( "Böblingen, Leonberg, Herrenberg"), die vom Büroleiter des Büros BÖblingen geführt werden. Auch der Innendienst ist in Einzelbereiche unterteilt, die ihrerseits von Gebietsleitern mitverwaltet werden.
Quellstadt
Bei drohender Entlassung, bei Auslaufen Ihres befristeten Arbeitsvertrages, bei erneuter Arbeitssuche nach einer längeren Krankheitsphase, bei Beendigung Ihrer Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit und wenn noch kein Job in Aussicht ist oder wenn Sie aus anderen Beweggründen einen Job suchen, sollten Sie sich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur meldet.
Die Agentur für Arbeit kann Ihnen bei der Suche nach einer neuen Anstellung helfen, je früher Sie Ihre Mitteilung erhalten. Mitarbeiter und Praktikanten sind rechtlich dazu angehalten, sich mindestens 3 Monaten vor Ablauf ihres Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bei der Agentur für Arbeit anzumelden. ANMERKUNG: Die Verpflichtung zur Registrierung als Arbeitssuchender gilt auch, wenn Sie rechtliche Schritte gegen die Entlassung unternehmen und auf eine Fortsetzung der Beschäftigung warten.
Über die Internet-Plattform "Jobbörse" können Sie sich frühzeitig per Telefon, Brief (Papier, Telefax, E-Mail) oder im Internet für einen Job anmelden. Das Gespräch ist für Sie kostenlos. Wenn Sie erwerbslos werden und Arbeitslosenunterstützung beantragen, müssen Sie sich selbst bei der jeweiligen Arbeitsagentur anmelden. Der Arbeitslosennachweis kann 3 Monaten vor Beginn der Erwerbslosigkeit gemacht werden, sollte aber längstens am ersten Tag der Erwerbslosigkeit stattfinden.
Die Leistung kann frÃ?hestens ab dem Datum der persönlichen Arbeitslosenregistrierung erfolgen.