Agentur für Arbeit Zentrale
Hauptsitz der ArbeitsagenturDie BA fördert durch die Vergabe von finanziellen Zuwendungen die Entlohnung auf dem Arbeitmarkt. Sie ist der größte Anbieter auf dem Markt für Dienstleistungen. Die Aufgabe der Agentur für Arbeit umfasst unter anderem: Berufsorientierung, Platzierung in Ausbildung und Beruf, Arbeitgeberorientierung, Berufsbildungsförderung, Weiterbildungsförderung, Behindertenintegration, Erhalt und Erschließung von Arbeits- und Ausgleichsleistungen, wie Arbeitslosen- oder Insolvenzbeihilfe, Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Die BA ist nach wie vor für Tätigkeiten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG), dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dem Rückkehrhilfegesetz nach wie vor zuständig und dem Schwerbehindertengesetz. Mit dem SGB II werden seit dem I. Jänner 2005 zwei landesweite, steuerlich geförderte Unterstützungsleistungen (Sozial- und Arbeitslosenhilfe) zu einem einzigen Leistungspaket zusammengefasst. Zugleich wurde eine neue Unternehmensform entwickelt, in der die BA und die Kreisverwaltungen in sogenannten Arbeitsgruppen zusammenwirken, um den Arbeitssuchenden eine Basissicherheit zu bieten.
In 356 Arbeitsgruppen kooperieren 362 Gemeinden landesweit mit den Arbeitsämtern, viele mit mehreren Außenstellen. Gemäß SGB III hat die BA als Trägerin der Beschäftigungsförderung eine eigene Verwaltungsunterstruktur. Die Büros bestehen in einer dreistufigen Struktur aus dem Hauptsitz in Nürnberg, zehn regionalen Direktionen mit 178 Arbeitsvermittlungen und rund 660 Büros in ganz Deutschland.
Die BA nimmt als öffentlich-rechtliches Selbstverwaltungsorgan ihre Aufgabe im Sinne des auf sie anzuwendenden Gesetzes in eigener Verantwortung wahr. Sie setzt sich zusammen aus dem CEO Frank-Jürgen Weise und den Vorständen Heinrich Alt und Raimund Becker. Die Geschäftsführung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übt ihre Tätigkeit aus. Mittelfristig sind die Landesdirektionen der BA für den erfolgreichen Verlauf der lokalen Arbeitsmarkpolitik zuständig.
Um ihre Aufgabe mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirschaftspolitik der Bundesländer abzustimmen, kooperieren sie in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der Bundesländer. Er setzt sich aus dem Präsidenten und zwei Vertretern der Ressorts Operational und Control/Finance zusammen. Der Regionaldirektorat verwaltet die Arbeitsvermittlungen. Vor Ort sind die Arbeitsvermittlungen für die Erfüllung der Pflichten der BA verantwortlich.
Wie die regionalen Direktionen werden sie von einer Geschäftsleitung geführt, die aus dem Präsidenten und zwei weiteren Personen zusammengesetzt ist. Die selbstverwalteten Organe der BA sind der Vorstand und die Verwaltungsräte der Arbeitsagenturen. Er überwacht die Arbeit des Vorstandes und der Geschäftsleitung und berät sie in allen arbeitsmarktrelevanten Angelegenheiten.