Agentur für Arbeit Zuständigkeit

Behörde für Beschäftigungsverantwortung

Das Job Center ist für diese Personen verantwortlich. Allgemeine Verantwortung: die Agentur für Arbeit. Vorgehensweise: Sie können der Agentur für Arbeit Ihr Stellenprofil telefonisch oder schriftlich mitteilen. Nachfolgend finden Sie Urteile über die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Erbringung von Dienstleistungen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Verantwortlichkeiten und Tätigkeiten bei der BA

Sie ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Verwaltung, 367 SGB Abs. 1 III. Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihren Hauptsitz in Nürnberg. Aufgeteilt ist die BA in eine Zentralstelle auf der Oberverwaltungsebene, Bezirksdirektionen auf der Ebene der Mittelverwaltung und Arbeitsagenturen auf der kommunalen Ebene, § 367 Abs. 2 S. 1 SGB III. 327 Abs. 1 SGB III regelt die lokalen Aufgaben der Agentur für Arbeit.

Dementsprechend ist die Agentur für Arbeit für den Landkreis verantwortlich, in dem der Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Eintritts der Sachverhalte, die zu einer Leistung führen, seinen Wohnort hat. Die Agentur für Arbeit ist für Kurzarbeit, Kindergeld und Insolvenzzulage verantwortlich, in deren Kreis sich die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmers verantwortliche Lohnbuchhaltung befindet, § 327 Abs. 3, 3.

Die so genannten Familienfonds sind als Sonderämter der BA für die Umsetzung des Familienausgleichs sowie für die Bemessung und Zahlung des Kindergeldzuschlags nach 6 a BKGG in den Bereichen Arbeit und Familie verantwortlich. Im SGB III sind die Tätigkeiten der Arbeitsagenturen im Kern festgelegt.

Zu den Aufgaben schwerpunkten der Ämter gehören im Kern die Vermittlung von Arbeitsplätzen, die berufliche Beratung, die Auszahlung von Entschädigungsleistungen (Arbeitslosengeld, Insolvenzbeihilfe, Kurzarbeit, Wintergeld, Transfer-Kurzarbeit ), aktive arbeitsfördernde Maßnahmen (Eignungstest, Integrationsbeihilfe, Eintrittsgeld), Weiterbildungsförderung, Starthilfe für Start-ups, Zuwendungen für die Integration von Selbstständigen, Lohnkostenzuschuss), Ausbildungsförderung (vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Unterstützung bei der Berufsbildung, externe Qualifizierung, Grundqualifikation,....) und z.

Wiedereingliederungsmaßnahmen. Für die Durchsetzung des SGB II bei lebenssichernden Zuwendungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) ist die BA zuständig, nicht aber für die Übernachtungs- und Eingliederungskosten (z.B. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung, Qualifikationen, Arbeitsmöglichkeiten).

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