Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beantragung von Leistungen für Bildung und TeilnahmeWas für Dienstleistungen sind verfügbar?
Bildungs- und Beteiligungsleistungen ermöglichen es denjenigen, die gewisse soziale Leistungen erhalten, eine aktivere Teilnahme am gesellschaftlichen und interkulturellen Miteinander. Was für Dienstleistungen sind verfügbar? Schul- und Mehrtagesausflüge für Schützlinge und Kleinkinder in einer Kindertagesstätte, Teilnahme am gesellschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen für Schützlinge und junge Menschen bis zum Alter von einem Jahr.
Kinder im Sinn dieses Reglements sind Menschen, die unter 25 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende höhere Schulbildung absolvieren und keine Ausbildungsbeihilfe oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG) ausbilden. Es ist für jedes einzelne Mitglied ein eigener Antrag für alle Bildungs- und Beteiligungsangebote zu stellen (mit Ausnahme der Bedürfnisse der Kunden des Jobcenters an Privatschulen).
Für ein Kleinkind können jedoch mit einem einzigen Vordruck mehrere Leistungen in Anspruch genommen werden. Sie können das Anmeldeformular für Dienstleistungen aus dem Bildungs- und Beteiligungspaket downloaden, indem Sie auf einen der folgenden Links klicken. Schicken Sie es unterzeichnet an die Anschrift der Arbeitsstätte (wenn Sie Leistungen nach SGB II erhalten) oder an das Büro für soziale Angelegenheiten und Wohnungswesen (wenn Sie Leistungsempfänger nach SGB XII sind).
Abgesehen von Schulmaterial werden die Dienstleistungen nicht in bar angeboten. Es wird Ihnen entweder ein Beleg ausgehändigt oder die Leistungen werden Ihnen von der zuständigen Stelle versprochen und dann unmittelbar an den entsprechenden Dienstleister in Rechnung gestellt.
Ausbildungspaket - Leistungen bei Bildung und Beteiligung
Tagesausflüge: Mehrtägige Klassenfahrten: Kinder bei denen z.B. der Elternteil Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung II oder soziale Unterstützung hat, haben Anspruch auf diese Leistungen. - einen Tagesbetreuungseinrichtungen für Kleinkinder aufsuchen oder für die Kindertagesstätte vorgesehen ist, - eine allgemein- oder berufsbildende höhere Schulbildung absolvieren, - Anspruch nach SGB II, SGB XII haben oder Leistungen nach 2 Abs. 1 SGB XII in Anspruch nehmen können oder nach 2 Abs. 1 Slg. 1 AGBLG.
Ausnahmen: Die Teilnahme am gesellschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen in der Gemeinde ist nur für volljährige und nach SGB II oder SGB XII berechtigte Schüler und Schülerinnen möglich. Die Leistungen des Bildungspakets können nur für den laufenden Genehmigungszeitraum des Leistungsbescheids beantrag. Die Auszahlung erfolgt spätestens zu Beginn in dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wird.
Neben den regulären Anforderungen werden auch die Dienstleistungen für Bildung und Teilnahme angeboten. Das Bildungspaket beantragen SGB II-Empfänger im Arbeitsamt Prignitz, Berlin Weg 8, 19348 Perleberg. Für weitere Auskünfte zu den Einzeldienstleistungen verweisen wir auf die oben genannten Merkblätter zu den Teilleistungen.