Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Klassenfahrt

Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilnahme Klassenfahrt

Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilnahme. Vorteile nach dem AsylbLG / Sonstiges. über Art, Dauer und Kosten der Klassenfahrt / Exkursion (insbesondere die Exkursionen durch die Schul-/Kindertagesstätte oder bei mehrtägigen Schulausflügen. über Art, Dauer und Kosten der Schulreise vor/nach A.) bei mehrtägigen Schulreisen.

Arbeitsvermittlung - Bildung und Partizipation

Wie können Sie Leistungen nachfragen? Was für Dienstleistungen sind verfügbar? Mit dem Bildungsangebot werden schulische Leistungen für Kleinkinder und junge Menschen aus sozial schwachen Schichten gefördert und mitfinanziert. Für Kleinkinder, deren Erziehungsberechtigte Arbeitslosenunterstützung II oder Sozialleistung, Sozialbeihilfe, Kinderzuschlag, Wohnbeihilfe oder Leistungen nach 2 Asylsuchendengesetz erhalten, besteht der Leistungsanspruch auf Bildung und Beteiligung. Die Bildungspakete gelten für Kleinkinder und junge Menschen von 0 Jahren bis zum Alter von 50 Jahren.

Bis zum Alter von achtzehn Jahren werden nur Leistungen der Kulturbeteiligung bewilligt. Das Bildungs- und Beteiligungspaket wird hauptsächlich unmittelbar an die Leistungserbringer bezahlt oder in Naturalien angeboten. Eine Übersicht über die Einzelleistungen aus dem Bildungs- und Beteiligungspaket erhalten Sie auf dieser Seit.

Wie können Sie Leistungen in Anspruch nehmen?

Der Antrag auf Arbeitslosenunterstützung II ist bei der jeweiligen Stelle des Arbeitsamtes des Herzogtums Lauenburg einzureichen. Detailliertere Informationen finden Sie auf der Anwendungsrückseite. Was für Dienstleistungen sind verfügbar? Auf Wunsch werden die Gebühren für Tagesausflüge zu Schul- und Kindertagesstätten erstattet. Ausgenommen sind Kindertagesstätten. Auf Wunsch können Mehrtagesausflüge organisiert werden.

Zuwendungen von Dritten (Schulen, Förderkreisen, etc.) zu den entstandenen Aufwendungen sind bevorzugt einzusetzen. Diese Leistungen werden unmittelbar an die Schule/Kita ausgezahlt. Um bedürftigen Kindern die notwendigen Lernmittel zur Verfügung zu stellen, wird zweimal im Jahr ein Subventionsbeitrag an die Schüler ausbezahlt. Diese wird zu Schuljahresbeginn im Monat September eines jeden Kalenderjahres in Hoehe von 70 EUR und im darauffolgenden Monat des Monats Januar in Hoehe von 30 EUR - also 100 EUR pro Kleinkind und Jahr - vergeben.

Ein Antrag auf dieses Lernhilfsmittel-Stipendium ist prinzipiell nicht nötig. Bei Kindern unter 6 Jahren und Jugendlichen über 15 Jahren ist ein Schulabschluss vonnöten. Diese Leistungen werden unmittelbar an den Begünstigten ausgezahlt. Bedürftigen Schülern wird ein Zulage für den Aufenthalt an der nächsten allgemeinbildenden oder beruflichen Fachschule des ausgewählten Studiengangs außerhalb ihres Wohnortes gewährt, wenn sie auf gebührenpflichtige Transportmittel angewiesen sind, wenn sie die Waldorfschule zu Fuss oder mit dem Rad nicht anfahren können und wenn die anfallenden Gebühren nicht von einer anderen Partei übernommen werden.

Darüber hinaus wird ein bereits in der Normanforderung berücksichtigter Monatsanteil für die Beweglichkeit in Hoehe von 2,50 EUR einbehalten. Neben dem Antrag ist die Entscheidung des Landkreises Lauenburg über die Zahlung der Schultransportkosten oder bei Mittel- und Berufsschulen ein entsprechender Schulabschluss und der Beleg über die monatliche Kostenhöhe (Monatskarte, Abovertrag) erforderlich.

Diese Leistungen werden unmittelbar an den Bewerber ausgezahlt. Die Verbesserung der Erreichung eines besseren Schulformats oder der Anhebung der Durchschnittsnote ist kein Anlass, Lernunterstützung zu gewähren. Der Service wird in Gestalt eines persönlichen Vouchers erbracht, der dem Dienstleister unmittelbar in Rechnung gestellt wird. Allerdings können die Ausgaben im Zuge der Kultur- und Sozialbeteiligung mit bis zu 10 ? pro Monat gedeckt werden.

Mittagsbetreuung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Schul- und Hortpflege: Ein Subventionszuschuss in Gestalt eines Vouchers für das gemeinsame Mittagsessen wird gewährt, wenn die Einrichtung ein gemeinsames Mittagsangebot macht. Der Service wird durch einen persönlichen Beleg bereitgestellt. Diese werden von den Anbietern unmittelbar mit dem Landkreis des Herzogtums Lauenburg abgerechnet. Benachteiligte und noch nicht 18-jährige Kleinkinder und junge Menschen sollten in ihrer freien Zeit nicht ausgegrenzt werden, sondern in der Lage sein, sich sportlich, spielerisch und kulturell zu betätigen.

Für die nachfolgend genannten Tätigkeiten kann ein Monatsanspruch von höchstens 10,00 EUR pro Kleinkind geltend gemacht werden, einschließlich Teilnahmebescheinigung und Kostennachweis. Bei der offenen Ganztagesschule ist es erforderlich, die Abrechnung pro Schulehalbjahr vorzulegen. Der Service wird unmittelbar an den Provider bezahlt.

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