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Die Agentur für Arbeit kann seit 2002 Vermittlungsgutscheine (VGS) verteilen. Falls Sie für einen Zeitraum von drei Monaten erwerbslos sind, können Sie bei Ihrer Arbeitsagentur einen kostenlosen Vermittlungsbeleg einholen. In einem dieser Fälle können Sie sich dann von einer Privatagentur informieren und vermittel. Private Arbeitsvermittlungen umfassen auch spezielle Integrationsdienstleistungen. Es handelt sich um spezielle Vermittlungsstellen für stark behinderte und / oder schwerkranke Arbeitsuchende.
In diesem Zusammenhang kann man sagen, dass die Arbeitsagentur die Pflege und Platzierung von stark behinderten Arbeitssuchenden auslagert hat. Die privaten Arbeitsagenturen sind wirtschaftliche und damit erfolgsorientierte Betriebe. Wird eine schwerbehinderte Person in eine Festanstellung versetzt (d.h. eine Beschäftigung, die mehr als sechs Kalendermonate dauert), bekommt der Vermittlungsagent einen Barbonus (1000 EUR sechs Kalenderwochen nach der Unterbringung und weitere 1000 bis 1500 EUR nach sechs Kalendermonaten von der Arbeitsagentur).
Diese Situation verstärkt somit den Motivationsanreiz für die Privatagentur, eine arbeitssuchende Person auszubilden. Um jedoch sicherzustellen, dass niemand an einen ungeeigneten Arbeitsplatz versetzt wird, sind Privatagenturen an festgelegte Qualitätsnormen geknüpft - so sind beispielsweise Kenntnisse über die Rechte von (schwerbehinderten) Mitarbeitern sowie über Industrie- und Berufsbilder erforderlich. In der Regel bietet der Integrationsdienst eine optimale und individualisierte Betreuung und Platzierung von Menschen mit Schwerbehinderung als die Arbeitsagentur, da diese, wie bereits oben beschrieben, über einschlägiges Wissen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen verfügt.
Die Arbeitsagentur ist jedoch nur dann verantwortlich, wenn weder die Pensionsversicherung noch die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung dafür verantwortlich sind. Die Arbeitsagentur übernimmt folgende Kosten: Kfz-Hilfen, Aufwendungen für nicht-orthopädische Hilfen oder handwerkliche Arbeitsmittel und Aufwendungen für eine erforderliche Arbeitsunterstützung. Für Sie bedeutet das konkret: Besprechen Sie zuerst mit Ihrem Consultant in der Behörde Ihre Anforderungen, reichen Sie den Auftrag ein und reservieren Sie / erwerben Sie die Dienstleistungen erst nach Freigabe.
Weitere Informationen zu den Massnahmen zur Beteiligung am Erwerbsleben erhalten Sie hier. Auch behinderte Arbeitssuchende, die sich selbständig machen wollen, können die Starthilfe nach SGB III 57 in Anspruch nehmen und damit ihren Lebensunterhalt und ihre soziale Sicherheit nach der Unternehmensgründung sichern. Dabei ist es von Bedeutung, dass Arbeitslose verhindert oder durch Selbständigkeit beseitigt werden können.
Das Arbeitsamt fördert junge Menschen mit Behinderungen, die eine Lehrstelle suchen oder in einem mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten sind. Das Arbeitsamt trägt Aufwendungen wie Prüfungskosten, Kurskosten, Aufwendungen für Lernhilfen oder Arbeitsbekleidung, aber auch (notwendige) Aufwendungen für Unterkunft/Essen oder Reisekosten. Darüber hinaus werden im Prinzip alle Beiträge der Sozialversicherung während einer Massnahme zur Teilnahme am Erwerbsleben von der Arbeitsagentur gezahlt.
Von Fall zu Fall wird darüber nachgedacht, ob die Fortbildung in Ihrem Fall unterstützt wird. Was genau die Anforderungen und Rahmenbedingungen sind, erfahren Sie jedoch am besten in dieser Broschüre der Bundesagentur für Arbeit. Wer sich also weiterentwickeln möchte, sollte ein Vorstellungsgespräch mit seinem Betreuer von der Arbeitsagentur suchen. Sind Sie in den vergangenen drei Jahren seit mehr als zwölf Monaten erwerbstätig und nun ein arbeitsunfähiger Arbeitssuchender, der an einer Berufsausbildung teilnimmt (d.h. Ihre Ausbildung fortsetzt), haben Sie Anrecht auf das sogenannte Zwischengeld.
Wichtig ist jedoch, dass Sie ein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung haben müssen. Da der Betrag von vielen verschiedenen Aspekten abhängig ist, ist es am besten, Ihren Fachberater bei der Agentur für Arbeit zu kontaktieren. Bei Interesse an einer bestimmten Massnahme kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Betreuer bei der Agentur für Arbeit.