Besondere Prüfung

Spezielle Prüfung

In der ersten Woche der Ferienzeit muss die Anmeldung zur Sonderprüfung erfolgen. GSO: § 67 Sonderprüfung 1 ) 1. Die 10. Klasse, denen die Erlaubnis zum Vorrücken wegen einer Besoldungsgruppe von 6 in einem oder 5 in zwei fortgeschrittenen Fächern nicht gewährt wurde und die in den anderen fortgeschrittenen Fächern nicht eine Besoldungsgruppe von weniger als 4 erhielten, können durch Ablegen der Sonderprüfung den Realschulabschluss erlernen. 2 Das Recht zur Teilname an der Sonderprüfung nach dem Erwerb wird gewahrt, wenn die in S.

1 geforderte Leistung nach erneuter Prüfung der 10. Klasse nicht erbracht wurde.

1 Die Sonderprüfung kann nur unmittelbar nach der Teilnahme an der 10. Klasse durchgeführt werden. 1 Das letzte Besuchergymnasium beschließt auf Gesuch hin über die Aufnahme in die Sonderprüfung. 1 An jeder Prüfungsstelle ist ein aus Lehrern von Mittelschulen bestehender Prüfungskreis zu bilden. Der Oberlehrer führt den Vorsitzenden des Prüfungskommitees.

3 Die für ganz Bayreuth zentralen Aufgabenstellungen werden von dem zuständigen Prüfungskommission bis zum ersten Kurstag, der auch über das Ablegen der Sonderprüfung beschließt, berichtigt und bewertet. Die Sonderprüfung umfasst die Fachgebiete Deutschland, Mathe und Erste Fremdsprache; sie muss schriftlich abgelegt werden. 2 Auf Wunsch kann die erste fremde Sprache durch die zweite fremde Sprache abgelöst werden, die dann auf dem Level der ersten fremden Sprache nachgewiesen werden muss.

Die Prüfungsvoraussetzungen basieren auf den Lehrplänen der 10. Klasse des Turnhallen. Für die Prüfung gilt: Es können drei Fächer im Studienfach Deutschland ("Deutsch") gewählt werden (Arbeitszeit 180 Minuten). Die Aufgabenstellung in der Mathe setzt sich aus mehreren Unteraufgaben zusammen (Arbeitszeit 120 Minuten). Im fremdsprachigen Englischen ist eine textliche Tätigkeit mit einer Sprachvermittlungsaufgabe erforderlich (Arbeitszeit 120 Minuten).

Gleiches trifft auf die fremdsprachige Sprache Französich zu. Im fremdsprachigen Latein ist eine Fachübersetzung ins Englische erforderlich (Arbeitszeit 120 Minuten). Die Sonderprüfung ist abgelegt, wenn alle Prüfungsunterlagen mit einer Mindestnote von 4 oder nur einer 5er und in einem anderen Prüfungsfach mit einer Mindestnote von 3 bewerte.

2 Jeder, der die Prüfung erfolgreich absolviert hat, muss eine Bestätigung nach dem vom Ministerium ausgestellten Vorbild erhalten. 3 Das Zertifikat ist nur in Zusammenhang mit dem Jahresbericht des Turniers gültig. Die Sonderprüfung darf nur einmal durchgeführt werden, wenn die 10. Klasse des Turniers und die Anforderungen des Absatzes 1 wieder erfüllt sind.

Im Jahr I des Abendsgymnasiums oder des Kolleg können die Jugendlichen, die noch keinen Realschulabschluss erworben haben, die Sonderprüfung nach den obigen Vorschriften ablegen.

Mehr zum Thema