Bildungspaket

Ausbildungspaket

Jeder, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann auch Anspruch auf das Bildungspaket haben. Um Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme zu ermöglichen, gibt es das Bildungspaket. Mit dem Bildungspaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt.

Mit Wirkung vom I: A: 2013 wurden auch die folgenden Verfahrensvereinfachungen vorgenommen:

Besonders betroffen sind unter anderem solche mit Arbeitslosenunterstützung II, Sozialleistung oder Sozialleistung oder deren Mutter gesellschaft den Kindergeldzuschuss oder das Wohnungsgeld, die in der Regel einen gesetzlichen Leistungsanspruch auf die folgenden Bildungs- und Beteiligungsleistungen haben. Wer Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, kann auch auf das Bildungspaket anrechnen. Darüber hinaus kann ein Leistungsanspruch aus dem Bildungspaket nach SGB II entstehen, wenn das Kleinkind oder seine Erziehungsberechtigten anderweitig keine der erwähnten Sozialversicherungsleistungen bekommen, aber nicht in der Lage sind, den besonderen Bildungs- und Beteiligungsbedarf des Kleinkindes zu befriedigen.

Die restlichen Eigenleistungen der Erziehungsberechtigten betragen einen EUR pro Tag und Mahlzeit. Hierfür steht ein monatlicher Beitrag von bis zu 10 EUR zur VerfÃ?gung, zum Beispiel fÃ?r den Mitgliederbeitrag des Vereins, die GebÃ?hren der Hochschule oder in AusnahmefÃ?llen auch fÃ?r Ausstattungen wie Turnschuhe oder Musiker.

Persönliche Schulsachen: Für die Bereitstellung von persönlichen Schulsachen (z.B. Handtaschen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) erhalten Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Jahr eine Förderung: zu Schuljahresbeginn 70 EUR und im Anschluss daran im Monatsfest 30 EUR - also zusammen 100 EUR. Bei erstmaligem Schulbesuch während des betreffenden Jahres oder bei Wiedereintritt aufgrund einer Schulunterbrechung werden 70 EUR ausgezahlt, wenn der erste Tag der Schulzeit in den Monat vom 8. bis 1. Jänner des schulpflichtigen Jahres fällt, bzw. 100 EUR, wenn dieser Tag in den Monat von 2. bis 7. des schulpflichtigen Jahres fällt. Bei einem Schulbesuch werden 70 EUR ausbezahlt.

Entstehen Kosten für den Schultransport, die nicht an anderer Stelle gedeckt sind, werden diese Kosten gedeckt (kann das Schulticket auch für die private Nutzung genutzt werden, ist in der Regel ein Beitrag von 5 EUR pro Monat zu zahlen). In den Bezirken und Großstädten ohne Bezirke kann die praktische Durchführung des Bildungs- und Beteiligungspakets im Einzelnen variieren.

Auch folgende Verfahrensvereinfachungen sind seit dem Wintersemester 2013 in Kraft: Die so genannte begründete Selbsthilfe: In Ausnahmefällen ist die spätere Rückerstattung von bereits aufgewendeten Mitteln möglich, wenn es ohne eigenes Verschulden nicht möglich war, Material oder Leistungen (Gutschein oder direkte Zahlung an den Anbieter) zeitgerecht zu beantragen oder zu erbringen (z.B.

Der Teilnahmebetrag von bis zu 10 EUR pro Monat kann während der ganzen Bewilligungsdauer, auch nachträglich von Anfang an (z.B. für Mitgliederbeiträge im Verein oder für freie Zeiten) eingespart werden; bei Schulreisen kann das Geldbetrag direkt an die Kleinen oder ihre Erziehungsberechtigten bezahlt werden. Anmerkung: Die Durchführung des Ausbildungspakets wird lokal in den Bezirken und Großstädten durchgeführt und kann von den beschriebenen Vorgehensweisen abweicht.

Prinzipiell ist jedoch folgendes zu beachten: Wer Arbeitslosenunterstützung II oder Sozialleistungen erhält, richtet sich in der Regelfall an die Arbeitsagentur für die Leistung aus dem Bildungspaket. Hier wird es von den Landkreisen und Städte ohne Landkreise durchgeführt. Die Arbeitsämter sind nicht für den Bezug von Sozialleistungen, Wohnbeihilfen, Kindergeld oder Zuschüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verantwortlich.

In den Bezirken oder freien Städten (erreichbar unter B. im Bürgermeisteramt, im Bürgerbüro oder in der Kreisverwaltung) sind diese Angehörigen die richtige Ansprechpartnerin.

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