Blauer brief Schule
Blue letter schoolBlaue Schrift ist der Umgangssprachebegriff für eine Mitteilung der Schule an die Erziehungsberechtigten eines Studenten (oder an den Studenten selbst, wenn der Student mündig ist), dass der Transfer in Gefahr ist. Rücktrittserklärungen werden auch oft als blaue Buchstaben oder blaue Buchstaben oder Buchstaben oder Buchstaben genannt. Weil heute aufgrund der veränderten Produktionsmethode blau gefärbt werden muss und solche blau gefärbten Kuverts daher kostspieliger sind, werden sie für solche Dokumente zumindest in Deutschland kaum noch eingesetzt.
In Deutschland werden die blauen Buchstaben, wie alle Schulgesetze, von den Bundesländern durchgesetzt. Die Meldung muss in Hessen mindestens acht Kalenderwochen vor dem Datum der Erstellung des Jahresberichts vorgenommen werden, ungeachtet eines Vermerks im Halbjahresbericht (Verordnung. Schulverhältnis § 16 (2)). Manchmal wird ein geschriebener Verweis (= geschriebene Ablehnung), d.h. die geschriebene Mitteilung der Erziehungsberechtigten über ein schulisches Fehlverhalten, als blauer Brief oder blauer Brief bezeichnet.
Ein blauer Brief ist in Österreich auch ein RSa-Brief, der von einer Autorität verschickt wird. Diese Dokumente werden zur besseren Erkennung in blau hinterlegten Kuverts verschickt. Früherkennung Das Früherkennungs- oder Früherkennungssystem ist ein in Österreichs Waldorfschulen eingeführter Ansatz, der dazu dient, in beiden Semestern auf eine " unzureichende " (die schlimmste Schulnote im Österreichischen Schulsystem) im Jahresbericht hinzuweisen.
Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der Student auf "Nicht ausreichend" steht, sondern nur, dass "Nicht ausreichend" aufgrund schlechter Leistungen im zweiten Halbjahr bedrohlich ist. So ist jeder, der in seinem Semesterbericht eine "ausreichende" Zahl hat, ein potentieller Anwärter auf das Vorwarnsystem, denn es braucht nur eine schlechte Mit- oder Schulnote, um zu einem "unzureichenden" Ergebnis zu kommen.
Ein Frühwarnsystem im ersten Halbjahr ist für das zweite Halbjahr nicht anwendbar. Sämtliche Mitteilungen nach SchUG 19 haben ausschliesslich informativen Charakter, d.h. auch wenn sie nicht gemacht wurden, kann in der Schulmitteilung oder im Jahresbericht eine "unzureichende" Angabe gemacht werden, wenn sie objektiv vollkommen gerechtfertigt ist. Der Vorwarnung wird dem Studenten in Gestalt eines Formblattes erteilt, das von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist.
Ist der Student bereits volljährig, ist er befugt, die Vorwarnung selbst zu unterschreiben. Darüber hinaus sollte ein blauer Brief die Erziehungsberechtigten über eine höhere Zahl von Abwesenheitsstunden informieren. Nach der Warnung kann man auch eine "Nachwarnung" erhalten, wenn sich die Leistung in Abweichung vom Blue Letter verschlechtert hat. Der Blauschrift steht in der Schweiz für die Entlassung des Auftraggebers.