Bundesagentur für Arbeit Aufgaben
Aufgaben der Bundesagentur für ArbeitArbeitsagentur
Bei der Bundesagentur für Arbeit (bis 31.12.2003: Bundesagentur für Arbeit) handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung mit Eigenverwaltung. Das Unternehmen ist aufgeteilt in den Hauptsitz in Nürnberg, zehn Hauptverwaltungen und 178 Arbeitsvermittlungen mit rund 660 Büros. Die Organe sind die Geschäftsleitung, die für die Geschäftsleitung verantwortlich ist, der Aufsichtsrat, der das Kontrollorgan ist, und die regionalen Verwaltungsausschüsse. Dieses Gremium ist für die Bereiche Finanzen und Controlling zuständig.
Für die Arbeitslosigkeitsversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Die Aufgaben umfassen die Zahlung von Arbeitslosenunterstützung, die Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die Förderungen von Aus- und Fortbildung, Karriereberatung, Arbeitgeberberatung und vieles mehr sowie die Vergabe von Arbeitslosigkeitsgeld II und Erziehungsgeld im Auftrage der Bundesrepublik Deutschland. Die BA ist auch im Rahmen der Berufs- und Arbeitsmarkforschung aktiv und publiziert in diesem Rahmen regelmässig Berichte über den Arbeitsmarkt.
Mit der Gründung der "Reichsanstalt für Arbeitssicherheit und Arbeitslosenversicherung" im Jahr 1927 geht die Unternehmensgeschichte der Bundesagentur für Arbeit auf das Jahr 1927 zurück. In Deutschland sollten aufgrund der globalen Wirtschaftskrise sechs Mio. Arbeitslose unterstützt werden.
Begriffsbestimmung
Bezeichnung: Zentralbehörde der Arbeitsverwaltungen. Es ist 2004 aus der ehemaligen Bundesagentur für Arbeit entstanden. Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich um drei Stufen: die Hauptverwaltung Nürnberg, zehn Bezirksdirektionen (ehemals: Landesarbeitsämter), 156 lokale Arbeitsagenturen (ehemals: Arbeitsagenturen) mit ca. 600 Filialen sowie ca. 300 Arbeitsstätten als Gemeinschaftseinrichtungen, die von den lokalen Arbeitsagenturen mit kreuzungsfreien Ortschaften und Bezirken gegründet wurden.
Sonderämter wie das IAB, die Zentralstelle für die Vermittlung ausländischer Studierender und Fachkräfte (ZAV), die Verwaltungsakademie der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Universität der Bundesagentur für Arbeit als staatliche FH für Arbeitsverwaltung usw. Position: Die BA ist eine bundesrechtliche Anstalt mit Eigenverwaltung und steht unter der rechtlichen Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums (BMAS).
Geleitet wird sie vom Vorsitzenden des Vorstandes, der von der Regierung auf Antrag des Verwaltungsrates ernennt wird. Aufgaben. 4: Umsetzung passiver und aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Darüber hinaus ist die BA für die Grundversorgung der Arbeitssuchenden zuständig und bietet als solche in den Gemeinschaftseinrichtungen Dienstleistungen zur Beseitigung oder Reduzierung des Unterstützungsbedarfs, insbesondere durch Integration in die Beschäftigung (Dienstleistungen zur Integration in die Beschäftigung nach SGB II) und Dienstleistungen zur Existenzsicherung.
Das Budget wird vom Gesamtvorstand in eigener Regie erstellt ( 71a I SGB IV), erfordert aber die Zustimmung des Bundes. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat seit 1993 das Recht, den Haushalt auch gegen den Wunsch der Bundesagentur für Arbeit zu beschließen, wenn die Maßnahmen der Landesregierung nicht beachtet werden und die vorgesehenen Aufwendungen nicht aus den Einkünften und der Reserve der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden können ( 71a VI SGB IV).
a) Haushaltsvolumen: Bund und Landtag legen die Ausgabenhöhe und die Ausgabenstruktur zum einen über das Dritte SGB III fest, insbesondere die Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen, die Summe und Dauer der Leistungen für Einzelmaßnahmen und zum anderen über das Recht zur Ausführung des Haushalts. Etwaige Restdefizite der Bundesagentur für Arbeit sind aus dem Staatshaushalt aufzufangen.
Den größten Teil der Aufwendungen decken die Beiträge der sozialversicherungspflichtigen Unternehmen und Mitarbeiter, von denen die Hälfe bis zur Einkommensschwelle der Pflichtrentenversicherung (alte Länder 6.350 EUR pro Monat, neue Länder 5.700 EUR pro Monat, je im Jahr 2017) zu einem Beitrag von 3 Prozentpunkten (seit 2011) bezahlt wird. Die Aufwendungen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit betrugen im Jahr 2015 rund 31,4 Mill. stück.
Ein Teil der Aufwendungen (Wintergeld, Insolvenzgeld) wird durch Arbeitgeberbeiträge erstattet. Siehe auch Arbeitslosigkeitsversicherung, Arbeitsmarktrat.