Bundesagentur für Arbeit Jobbörse Anmelden

Arbeitsamt Jobbörse Register

Um unsere Dienste in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich registrieren. Dieser Service erfordert eine Registrierung. Hier können Sie Ihren Nutzernamen und Ihr Passwort eingeben oder sich im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit eintragen. Haben Sie Schwierigkeiten bei der Registrierung? In unserem Internetchat können Sie sich hier helfen lassen: Passwort inaktiv?

Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie hier per E-Mail eintragen: E-Mail:

Sollten Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie hier per E-Mail eintragen. Wir weisen darauf hin, dass der E-Mail-Versand nur möglich ist, wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihrem Nutzerkonto gespeichert haben: Wenn Sie noch keinen Nutzernamen und kein Passwort haben, können Sie sich hier registrieren:

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bundesagentur für Arbeit

Der Nutzer des Internets ist jede physische oder rechtliche Instanz zur Benutzung des Internets ermächtigt. Der Zugang zum Internetportal ist kostenlos. 3 ) Tätigkeiten, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Personals entsprechen und zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrsinfrastruktur beitragen können, sind zu unterlassen. die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Personals entsprechen. Verwenden Sie Roboter, Internetspider oder vergleichbare Techniken, um Portalinhalte zu Datenerhebungs- und Analysezwecken zu lesen oder Inhalt oder Daten auf das Webportal hochzuladen, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen oder zu verletzen, z.B. durch Scannen oder Testen von Benutzerkontenpasswörtern.

1 ) Die Inanspruchnahme bestimmter Angebote und eServices bedarf der vorherigen Anmeldung als Benutzer. Für Auftraggeber, auch für Veranstalter, ist eine einmalige Anmeldung im Internetportal der Bundesagentur für Arbeit nach Branchenzugehörigkeit nur einmal möglich. Die Anmeldung kann und darf nur stattfinden, wenn der Benutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig durchgelesen und anerkannt hat und die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis nimmt.

Das Nutzerkonto wird nach 13 Kalendermonaten unwiderruflich und vollständig aufgelöst, wenn sich der Benutzer nicht mehr am Internetportal einloggt. der teilweisen oder vollständigen Verwendung oder Reproduktion der Datenbasis, der Verwendung der in die Datenbasis eingegebenen Informationen zu anderen als denjenigen, die sich auf den rechtlichen Mandat der Bundesagentur für Arbeit beziehen, der Verwendung und Reproduktion der in die Datenbasis eingegebenen Informationen und ihrer Inhalt durch Dritte für eigene Zwecke und ohne die Einwilligung des Benutzers, der Reproduktion, Verteilung, Austellung, Verleihung, Darbietung, Präsentation oder Übertragung sowie der Reproduktion durch Bild- oder Tonträger oder Radioveröffentlichungen über das Internet.

Die Bundesagentur für Arbeit behaelt sich ausdruecklich die Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche vor. Als Dienstleistung wird das Internetportal von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfuegung gestellt. Im Falle von Missbrauch und Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die BA befugt, das Nutzerkonto ohne Mitteilung an den Nutzer unverzüglich zu kündigen, den Zugriff auf das Internetportal zeitweise oder endgültig zu blockieren und die laufende Veranstaltung zu beenden.

Bei Missbrauch des Internets kann die Bundesagentur für Arbeit Schadensersatzansprüche gegen den Urheber durchsetzen. Gleiches trifft auf den Missbrauch der jeweiligen e-Services bzw. der JOBBÖRSE zu. Für die vom Benutzer auf das Internetportal hochgeladenen Angebote ist ausschließlich der Benutzer verantwortlich, der sie hochgeladen hat oder in dessen Namen sie hochgeladen wurden.

Im Falle minderjähriger Benutzer obliegt die Haftung den verantwortlichen Personen oder anderen Vormund. Mit der Zustimmung zu den Nutzungsbestimmungen erklären sich die Benutzer damit einverstanden, dass die von ihnen veröffentlichten Beiträge nicht gegen diese Nutzungsbestimmungen oder das geltende Recht verstossen oder unmoralisch oder benachteiligend sind. Darüber hinaus erklären die Benutzer, dass sie das Recht haben, die in den Diensten genutzten Informationen (z.B. Fotos) zu nutzn. Die Beiträge stellen keine Verletzung der Rechte Dritter dar.

Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht verantwortlich für die Genauigkeit, Vollzähligkeit, Rechtmäßigkeit der von registrierten Nutzern in das Internetportal eingestellten Informationen. Für den Inhalt anderer mit der Bundesagentur für Arbeit verlinkter Webseiten ist die Bundesagentur für Arbeit nicht verantwortlich. Sie macht sich die durch diese externen und verknüpften Internetseiten inhaltlich nicht zu eigen und ist für diese nicht verantwortlich.

Für den Schaden, der den Benutzern des Internets durch Computerviren oder andere schädliche Einrichtungen, die nicht von der Bundesagentur für Arbeit stammen, entsteht, ist die Haftung der Bundesagentur für Arbeit ausgeschlossen. Die von Ihnen im Bewerbungs- oder Jobprofil angegebenen Angaben und ggf. Ihr Foto, sofern Sie es publizieren, sind auch für Dritte einsehbar.

Du bist für die von dir veröffentlichten oder zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich. Sie räumt der Bundesagentur für Arbeit sowie allen anderen Nutzerinnen und Nutzern auf dem Portal und den angeschlossenen persönlichen Internet-Jobbörsen und Kooperations-partnern der Bundesagentur für Arbeit das einseitige, räumliche und zeitliche unbegrenzte Recht zur Nutzung der veröffentlichten Angebote zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche ein.

Für überwachte Jobangebote kann ein eingetragener Auftraggeber von der Bundesagentur für Arbeit Platzierungsvorschläge einholen. Gleiches trifft auf Bewerbungsprofile mit dem Stand "anonym veröffentlicht" zu. Der Auftraggeber darf diese Angaben nur für die gezielte Besetzung von Stellenangeboten verwenden und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verletzung dieser Vorschriften ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit, die entsprechenden Anzeigen - ohne Mitteilung an die Betreiber - zu entfernen und den Zugriff auf das Internetportal zu blockieren.

In Anbetracht des Ziels, die mit der Einrichtung und dem Betreiben des Informationsportals verbundene Bürokratie bei der Stellenvermittlung zu beschleunigen und zu verringern, dürfen die Nutzer keine "Angebote" abgeben, die in keinem Zusammenhang mit der Stellenvermittlung stehen und nicht auf die Aufnahme von Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnissen abzielen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft nicht die von den Nutzerinnen und Nutzern veröffentlichten Sendungen.

Durch die Unterstützung hat sie jedoch eine intensivierte Suche nach Fällen von Missbrauch und Streichung korrespondierender Offerten im Falle von Mitteilungen gewährleistet und untersucht Mitteilungen über illegale Offerten. Tipps können über die Telefonhotline des Portfolios abgegeben werden. Die folgenden Offerten oder Events dürfen von Arbeitgebern nicht auf dem Internetportal veröffentlicht werden: Mindestbedingungen, Mindestloehne, Mindestlohngrenzen, unmoralische Gehaltsangebote, Diskriminierungsverbot, Bestimmungen des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in der Schweiz oder des Glücksspiel-Staatsvertrags), Plaene/Ereignisse, die für Erotikdienste werben, Arbeitnehmer fuer Jobs im erotisch-erotischen/pornografischen/prostitutionellen und prostitutionellen Handel ausweichen, gegen die gute Sitte oder die Menschenwuerde verstossen (z.B.

S. B. Angebot für die telefonische Erotik, ....), Angebot/Veranstaltung, die ganz oder zum Teil nur Werbe- oder Unternehmenszwecken dient oder für Erzeugnisse oder Leistungen wirbt (Förderung von Lehrveranstaltungen, Bücher, Versicherungen oder Finanzservices etc.), jede Form von kostenpflichtigen Angeboten (dazu gehören z.B. auch solche, die nur über kostenintensive 0900er Rufnummern oder durch eine gebührenpflichtige Anmeldemöglichkeit auf den Webseiten erreichbar sind) - sofern die Zahlungspflicht nicht ohnehin vom Gesetzgeber festgelegt ist.

Gebührenpflichtig sind auch solche, die zwar nach aussen kostenlos handeln, aber nur gegen Entgelt gewisse Privilegien oder Privilegien einräumen ( "Angebote", die den Interessierten Geld oder Prämienleistungen zusagen, falls ein Aktivierungs- und Vermittlungsbeleg nach SGB III vorliegt, sowie solche, die den Abschluß eines gegen 296 SGB III verstoßenden Platzierungsvertrages erfordern, solche, die falsche Informationen erfordern, solche, die nur in gewissem Umfang Vorzüge oder Veranstaltungen einbringen, oder

welche die Weiterbildung oder die Schulausbildung umfassen (diese sind in der Zeitschrift zu publizieren ), (a) die keinen Zusammenhang mit der beruflichen Orientierung haben und Ereignisse, die im Wesentlichen der Besetzung von Stellen und der Rekrutierung von Personal im eigenen Betrieb oder im Zuge der Privatplatzierung dienten (diese Ereignisse können als Jobangebote publiziert werden). Es ist nicht erlaubt, die Offerten täglich zu aktualisieren, ohne den Inhalt zu ändern, (a) die vom Pflegesystem angegebene Berufsname stimmt nicht mit der angegebenen Bezeichnung überein.

b) die Bedingungen, Erfordernisse, Aktivitäten und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitsstelle oder des Ereignisses für den Antragsteller nicht klar ersichtlich sind. Firmen, die solche Informationen und Offerten heruntergeladen und aufbewahrt oder auf andere Weise aufgezeichnet haben, sind nach Beendigung des entsprechenden Einstellungsverfahrens zur Löschung angehalten, es sei denn, es liegt eine rechtliche Pflicht zu einer längeren Vorhaltezeit vor.

Die Nutzung des Portals zur Einrichtung einer eigenen Stelle oder eines eigenen Bewerbungspools durch private Arbeitsagenturen und Zeitarbeitsfirmen ist strengstens verboten. Dazu gehört auch das Untersagung, im Rahmen des Pooling Offerten im Internetportal zu platzieren. Wenn sich eine Vakanz mit mehreren Vakanzen auf verschiedene Arbeitsplätze beruft, müssen diese in einem Vakanzangebot zusammengefaßt und konkretisiert werden.

Identische Offerten, die sich in Bezug auf den Kunden voneinander abheben ("Zeitarbeitsfirmen" und "private Arbeitsagenturen"), müssen zusammengefasst werden. Sind in einem Übernahmeangebot mehr als 10 potentielle Arbeitsplätze enthalten, sind nur die relevanten Bundesländer/Regionen zu berücksichtigen. Ein Stadtteil mit mehreren Postleitzahlengebieten wird als ein Arbeitsplatz behandelt. Der Arbeitsplatz muss der Platz oder die Gegend oder das Gebiet oder der Staat sein, in dem die Aktivität in Zukunft durchgeführt werden soll.

Im Falle von Aktivitäten, bei denen der Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bestimmt ist oder bei denen der Arbeitsplatz vom Wohnsitz des potentiellen Bewerbers abhängt, ist nur das Bestimmungsland oder die Bestimmungsregion zu wählen, in dem sich die potentiellen Leistungsorte befinden. In diesem Fall ist die Wahl des Arbeitsplatzes auf das Herkunftsland beschränkt. Überregional oder selbständig zu tätige Erwerbstätigkeiten, die im ganzen Staatsgebiet ausgeübt werden, sind nicht mehrmals zu unterbrechen, sondern als Übernahmeangebot mit "regionalem" Arbeitsplatz oder "Deutschland" Arbeitsplatz mit Zusatzinformationen über die Reise-/Betriebsbereitschaft.

Die Bundesagentur für Arbeit erinnert daran, dass unerbetene E-Mail-Werbung unzulässig ist und begründet Warnungen gegen Entgelt. Eine unbefugte Verwendung für eigene geschäftliche Zwecke ist auch bei einer qualitativen und quantitativen unangemessenen Kontaktaufnahme (z.B. über die Postfachfunktion) im Hinblick auf die gesuchten Offerten möglich. Die Bundesagentur für Arbeit stellt sicher, dass die auf ihrer Website veröffentlich werden.

9 Abs. 1 und 3 Nr. 1 gilt entsprechend für die veröffentlichten Bewerbungen für Auftraggeber. Wir weisen darauf hin, dass die auf der LERNBÖRSE ausschliesslich enthaltene Information, Text, Musik, Software, Bildmaterial, Video, Grafik, Ton und andere Inhalte durch Urheber-, Marken- oder Patentgesetze urheberrechtlich abgesichert sind und dass die Urheber- und Nutzungsrechte ausschliesslich der Bundesagentur für Arbeit oder ihren Lizenzgebern zustehen.

Du stimmst zu, die Inhalte nicht zu reproduzieren, zu verwenden, zu vertreiben, zu übermitteln, zu veröffentlichen oder auf andere Weise für einen anderen Zweck zur Verfugung zu stellen. der Kunde verpflichtet sich, die Inhalte nicht zu reproduzieren. Alle ausschließlich im LERNBÖRSE zur VerfÃ?gung stehenden Informations- und Lernmittel hat die Bundesagentur fÃ?r Arbeit nach besten Wissen und Gewissens geprÃ?ft. Eine Garantie für die inhaltliche Korrektheit, Genauigkeit, Vollständigkeit bzw. Gesetzmäßigkeit der Inhalte in den Lehrmedien oder für die ständige inhaltliche und inhaltliche Korrektheit der Inhalte wird jedoch nicht gewährt (§§ 7, 10 Telemediengesetz-TMG).

Das Recht, ohne vorherige Benachrichtigung bestimmte Websites oder die ganze Website zu ändern, zu erweitern oder zu streichen oder die Publikation vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen, bleibt der Bundesagentur für Arbeit vorbehalten.

Mehr zum Thema