Bundesanstalt für Arbeit

BA

Nuernberg wird zum Sitz der deutschen Arbeitsverwaltung. Das Arbeitsamt ist die Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit. Literaturwissenschaft In Deutschland ist die BA die für die staatliche Beschäftigungspolitik zuständige Stelle. Es wurde 1952 set up in the model of the Kingdom of Germany's National Agency for Employment Services and Unemployment Insurance, initially called Bundesanstalt für Worksvermittlung und Arbeitosenversicherung, later Bundesanstalt für Arbeit, and since 1 January 2004 has borne its current name. Sie ist eine übergeordnete Bundesbehörde in der rechtlichen Form einer unmittelbar bundesstaatlichen Aktiengesellschaft mit Eigenverwaltung, die der rechtlichen Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums unterworfen ist.

Die BA ist hauptsächlich zuständig für Arbeitslosigkeitsversicherung und Vermittlung (bis 1994 mit ausschließlichem Vermittlungsrecht), Dienstleistungen zur Sicherung und Schaffung des Arbeitsplatzes, Berufsberatung, Berufsbildungsförderung, berufliche Rehabilitationsdienste, Insolvenzentschädigung sowie Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, einschließlich Arbeitsmarktstatistiken. Die BA ist in die Hauptverwaltung in Nürnberg, 10 Landesdirektionen (bis 2003 "Landesarbeitsämter") und 178 Arbeitsagenturen (bis 2003 "Arbeitsämter") sowie rund 610 Zweigniederlassungen (Daten per 25.11.2010) unterteilt.

Seit der Neustrukturierung im Jahr 2004 ist der BA-Vorstand ein dreiteiliges Leitungsorgan, dessen Vorstandsmitglieder von der Regierung auf Antrag des BA-Verwaltungsrates vorgeschlagen und vom Präsidenten bestellt werden. Der 21-köpfige Verwaltungsausschuss, das Aufsichts- und Gesetzgebungsorgan der BA, die Verwaltungsratsausschüsse der Bezirksdirektionen und die Verwaltungsratsausschüsse der Arbeitsagenturen - bestehen aus dreigliedrigen Mitgliedern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Behörden (Bund, Ländern und Gemeinden).

Die Vertreter der Unternehmer werden von den Arbeitgeberverbänden, die Vertreter der Beschäftigten der Gewerkschaften und die Vertreter der öffentlich-rechtlichen Unternehmen von der Regierung (?), dem Bundsrat ( "?"), den Dachverbänden der lokalen Selbstverwaltungsorgane oder den höchsten staatlichen Behörden je nach Leitungsorgan ernannt. Das Budget der BA wird weitgehend durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Arbeitslosigkeit und zu einem geringeren Teil durch den Staatshaushalt (seit 2007 durch einen Beitrag aus Mehrwertsteuereinnahmen, 2010: 7,9 Mrd. ) und sonstige Erträge errechnet.

Die Kompensation von Einkommensverlusten, vor allem durch die ? Erwerbslosigkeit ("passive Arbeitsmarktpolitik") macht in Jahren mit mittlerer bzw. starker Erwerbslosigkeit bis zu rund zwei Dritteln der BA-Ausgaben aus, während präventive oder andere Massnahmen zur Beschäftigungsförderung gegen die Erwerbslosigkeit ("aktive Arbeitsmarktpolitik") bis zu rund ein Dritteln ausmachen. Die BA sollte mit dieser Neuregelung, dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Dritten Bundesgesetz für die modernen Dienste am Arbeitsmarkt" der rot-grünen Landesregierung Schröder ("Hartz III"), von einer Instanz mit dem Wesen eines überlasteten "Kaufhauses" ("Bundesanstalt für Alles") zu einem marktorientierten Servicegesell -schaft werden, die ihre Kunden sowohl vorantreibt als auch nachfragt - eine Vergegenständlichung der Grundidee des "aktivierenden Staates", dem sich vor allem die rot-grüne Regierungskundgebung verpflichtet hatte.

Das SGB III - Beschäftigungsförderung prägt in erster Linie die rechtlichen Möglichkeiten der BA. Finanziell gesehen ist der Zusammenhang zwischen arbeitslosem Grundbedarf, Beitragseinkommen und Bundesbeiträgen dominierend. Politisch wird das Handeln von BA vor allem durch Verhandlungen in den Autonomieorganen und das Beziehungsnetz zwischen BA und dem Bund mitbestimmt.

Die Bestimmungen der Haushaltsordnung des Bundes finden auf die Vorbereitung und Durchführung des Haushalts und die andere Haushaltsführung der BA entsprechende Anwendung; der Bundesrechnungshof ist für die Kontrolle des Jahresabschlusses der BA zuständig. Die BA leistet aus der Perspektive der meisten sozialpolitischen Entscheidungsträger vor allem ihren Anteil an der Kompensierung der durch Erwerbslosigkeit bedingten Einkommensverluste, an der Reduzierung der potenziellen Erwerbslosenquote und an der Verankerung des Konflikts zwischen Arbeit und Sozialleistungen.

Eine hervorragende Gestaltungsleistung ist die Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeit an der schnellen Verlagerung der westböhmischen Arbeitsmarktsverwaltung in die neuen Länder. Kritiker sehen jedoch, dass die BA zur Inkrustation des Arbeitsmarkts beiträgt, vor allem durch die Erweiterung der Schutzmauer um die Tarifpolitik der Kollektivvertragsparteien. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Arbeitsmarktfunktion der BA nicht in erster Linie darin besteht, die Beschäftigung zu fördern, wie ihr Bekanntheitsgrad und ihre Eigendarstellung vermuten lassen, sondern vor allem darin, die Arbeitslosenzahl und eine Sozialstelle für die Arbeitslosen zu verwalten, die auf dem Weg in den Ruhestand oder aus anderen Grunden nicht oder kaum zu vermitteln sind.

Die nur zum Teil überwundenen Probleme der BA umfassen Defizite in der Effektivität der Arbeitsmarkpolitik, die sich nicht zuletzt in den stark verbesserten Erfolgsgeschichten der 2002 bekannt gewordenen Vermittlungsstelle der ehemaligen Bundesagentur für Arbeit manifestierten. Zu den ungelösten Aufgabenstellungen der BA gehören auch die Prozyklizität der Aufwendungen für eine aktivere Beschäftigungspolitik und der Anteil der BA-Dienstleistungen an der sozialstaatlich bedingten Arbeitslosenkomponente.

Agentur für Arbeit 2011: Jahresbericht 2010, Nürnberg. Brüssel, Gert/Reissert, Bernd 1985: Förderung der Arbeitsmarkpolitik. Bundesarbeitsministerium (Hrsg.) 82011: Überblick über das Arbeitsrecht. Modernste Dienste auf dem Arbeitmarkt. Kommissionsvorschläge zur Verringerung der Arbeitslosenquote und zur Neustrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit.

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