Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie

Föderaler Verband für Legasthenie und Dyskalkulie

Länderverband Legasthenie und Dyskalkulie Thüringen e.V. Group name: Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., Contact Essen.

Kontaktperson: Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie NRW e.V. (NRW Landesverband für Legasthenie und Dyskalkulie)

Landesvereinigung Legasthenie und Dyskalkulie Niedersachsen e.V.

In Niedersachsen im Bundesverband Legasthenie e. V. werden die Belange von Schülern, Studenten und Absolventen mit geringer Lese- und Rechenfertigkeit vertreten. für Kinder, Jugendliche, Eltern und Menschen, die sich für das Thema Legasthenie und Dyskalkulie interessieren. Wie unterstützt Sie der LVL Niedersachsen? Auf dieser Seite erhalten Sie Hilfestellung bei Fragestellungen zur Behandlung von Legasthenie und Dyskalkulie.

Die LVL und ihre Subverbände veranstalten für alle Mitgliedsverbände Infoveranstaltungen zu einschlägigen Thematik. Für Ihre Anfragen zur Rechtslage in der Hochschule und zur Übernahme der Kosten für Behandlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bundesverband Legasthenie e.V. Die BVL veröffentlicht quartalsweise ein Verbandsmagazin zu topaktuellen Inhalten für alle Mitgliedsunternehmen.

Regionalverband Legasthenie und Dyskalkulie Rheinland-Pfalz e.V. Abwicklungen (Entwicklung)

Okt. Am 15. Oktober 2017 findet in Rheinland-Pfalz in Koblenz das Kolloquium des Regionalverbandes Legasthenie und Dyskalkulie statt. Zahlreiche Interessenten aus den Bereichen Erziehung, Unterricht und Therapie nahmen am Kolloquium teil und folgten den beiden Vorträgen der Referenten mit grossem Interresse. Sabine Hirler, Rhythmus- und Musiklehrerin aus Hadamar, erklärte eindringlich die grundlegende Wichtigkeit von Sprache und Rhythmuselementen in der Entwicklungsgeschichte vom Säugling bis zum Zögling.

Eine weitere Sprecherin war Professorin Dr. Ingeborg Thümmel, Zweigstelle AUFSICHTS- UND DIENSTLEISTUNGSDIREKTION Koblenz, Pädagogische Sonderbetreuung an Schulen und Gymnasien. In ihrer Vorlesung ging sie auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die individuelle Betreuung von Kinder mit teilweisen Leistungsstörungen durch Pädagogen ein. Bereits in § 10 des Schulgesetzes ist die Pflicht zur persönlichen Unterstützung der Schüler in jeder Schulform festgeschrieben.

Für Legastheniker wird die Besonderheit durch eine Verwaltungsverordnung von 2007 festgelegt, die für alle Lehrkräfte verbindlich ist. Fehlberechnungen fallen nicht unter diese Verwaltungsverordnung. Dies wurde von den teilnehmenden Erziehungsberechtigten besprochen und hat gezeigt, dass in diesem Bereich noch viel Aufholbedarf besteht.

In Rheinland-Pfalz gab Prof. Dr. Thümmel zu, dass es Finanzierungsprobleme gebe, da viele Lehrerausbildungsplätze und Sonderstellen frei blieben. Zum Abschluss ihres Vortrags hob Prof. Dr. Thümmel die erforderliche Kooperation von Schule, Jugendamt und anderen mit dem Themenbereich betrauten Einrichtungen hervor, um das Gefährdungspotenzial der Erkrankten für psychische Störungen oder Partizipationsstörungen im Normalleben zu reduzieren.

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