Förderschule

Sonderschule

In Deutschland bezieht sich eine Sonderschule auf einen Schultyp, der je nach Bundesland unterschiedlich ist. Unterstützung der Sonderpädagogik in der Sonderschule. Welche Sonderschulen gibt es und wie funktioniert sie? Sonderschulen haben einen eindeutigen Bildungsauftrag: Wer aufgrund einer Behinderung im allgemeinen Schulunterricht nicht ausreichend versorgt werden kann, wird an Sonderschulen einzeln begleitet und betreu. In Deutschland wurden 2007 rund 430.

000 Jugendliche an Sonderschulen oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen unterwiesen, was rund 4,5 Prozentpunkten der Bundesbürger entspricht.

Dies ist ein Zeichen dafür, dass immer mehr Schüler, die überhaupt nicht, zu Haus oder in der schlechten Schule unterwiesen wurden, nun gemeinsam mit anderen Schülern unterstützt werden können, oder dass die Bewusstseinsbildung für Schüler mit entsprechendem Anspruch an das Schulsystem wirkt. Die Konzeption der Sonderschulen zielt auf die gezielte Unterstützung von benachteiligten Schülern in ihrer allgemeinen Entwicklungs-, Bildungs- oder Lernerfahrungen ab.

Damit soll eine spätere soziale Nachteiligkeit verhindert und die Auswirkungen einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung auf das Kleinkind minimiert werden. Die Sonderschule unterstützt sowohl das Wohl des Kleinkindes als auch das elterliche Recht, das damit bei der Pflege und Bildung des Kleinkindes mitwirkt. Der gebräuchlichste Begriff ist "Sonderschule".

Bei den Sonderschulen wird zwischen verschiedenen Schulformen unterschieden, wie z.B. Sonderschule für Sehbehinderte, Sonderschule für körperlich Behinderte oder Sonderschule für Lernbedürftige. Dies soll es leichter machen, auf die individuellen Wünsche der Kleinen eingehen zu können. Das Finanzierungsbedürfnis wird in die folgenden Begünstigten unterteilt: In Deutschland haben die Kindereltern von behinderten Menschen die Möglichkeit, die Schulform zu wählen, in die sie ihr Baby einweisen wollen.

Jeder Bundesstaat hat ein eigenes Vorgehen erarbeitet, um festzustellen, ob ein Kleinkind eine sonderpädagogische Betreuung benötigen kann. Ist dies der Falle, empfehlen die zuständigen Stellen für den Einzelfall einen Schultyp - aber letztendlich entscheidet die Elternschaft, ob sie ihr Kleinkind an eine allgemeinbildende oder eine Sonderschule oder eine Integrationsschule schickt.

Inzwischen gibt es viele Waldorfschulen in Deutschland, die so genannte Integrationsklassen haben. In einer Klassengruppe werden hier gemeinsam gesündere Kleinkinder mit zwei oder drei leicht behinderten Kleinkindern unterrichtet. Diese sind jedoch in der Praxis in der Regel nicht so fachlich und didaktisch gut ausgerüstet und auf die unterstützungsbedürftigen Schülerinnen und Schüler zugeschnitten wie Sonderschulen.

Was ihnen im Einzelfall am wichtigsten ist und welche Gestalt den Anforderungen des Kleinkindes am besten gerecht wird, müssen die Erziehungsberechtigten im Einzelfall ausmachen. Die Eignung eines Babys für eine solche Gruppe ist natürlich immer abhängig von der Natur und dem Invaliditätsgrad des Babys.

Mehr zum Thema