Förderunterricht Volksschule

Zusatzausbildung Grundschule

Die Heilpädagogik als elementares Instrument der individuellen Kompensation von. Ministerium für Unterricht, Naturwissenschaften und Naturwissenschaften, Deutschland Der Grundschule obliegt es, eine allen Kindern gemeinsam zugängliche Grundschulbildung unter Beachtung der gesellschaftlichen Eingliederung von Kindern mit Behinderungen anzubieten. Ziel ist es, den Studierenden eine Grundausbildung und eine ausgeglichene Ausbildung in den Bereichen Soziales, Emotionales, Intellektuelles und Physisches der Persönlichkeit zu ermöglichen. Die gesetzlichen Vertreter stellen Dokumente, Gutachten, Finanzierungsergebnisse usw. zur Verfügung, die von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern einzureichen sind.

Die Ergebnisse über Entwicklungsstand, Fähigkeiten, Potentiale, Interessen und Talente der Schüler fließen in die Konzeption und Durchführung von kontinuierlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Primarstufe ein. Der Anmeldeschluss für Studierende läuft vier Kalendermonate vor den Hauptfeiertagen ab. Der Grundschulbereich besteht aus der Primarschule, die aus der Primarstufe I und der Primarstufe II sowie bei Schulbedarf aus der oberen Stufe besteht.

Das Grundschulniveau I beinhaltet bei entsprechendem Anlass das Vorschulniveau sowie die erste und zweite Klasse. Das Grundstufenniveau II besteht aus der dritten und vierten Klasse. Im Vorschulalter werden diejenigen Schüler, die im jeweiligen Schuljahr zur Pflichtschule geworden sind, aber noch nicht über den Schulabschluss verfügen, sowie diejenigen Schüler, deren frühzeitige Zulassung zur Stufe I aufgehoben wurde, im Bezug auf den für die Stufe I erforderlichen Schulabschluss unter Berücksichtigung der sozialen Eingliederung von behinderten Kindern gefördert.

Das Vorschulalter kann in einem separaten Programm oder zusammen mit anderen Stufen der Schule durchgeführt werden. Darüber hinaus wird Förderunterricht im linguistischen oder rechnerischen Feld zum Preis von einer Lerneinheit pro Kalenderwoche mitfinanziert. Für den Schulort wird für den ganzen Schulort oder für Einzelklassen festgelegt, ob bis einschließlich der dritten Klasse die Nummernbewertung durch eine abweichende Aufführungsbeschrei ung zu ersetzen ist.

Nach ausführlicher Rücksprache wird im Unterrichtsforum unter Beachtung der Rechte der Mütter und Väter eine Wahl für den Klassenverbund gefällt. In der Schule wird im Forum die abschließende Wahl über die Gestaltung der Auswertung oder Evaluation vorgenommen. Wird im Schülerforum keine eigene Meinung geäußert, muss die Leitung der Schule eine eigene Meinung bilden. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer führen im Zuge der Alternativleistungsbeschreibung halbjährlich Beurteilungsgespräche, zu denen die Erzieherinnen und Erzieher zu Wort kommen (Kinder-Lehrer-Lehrer-Interviews).

Grundlage dieser Diskussionen ist eine kontinuierliche Erfassung des Lernfortschritts in Gestalt eines Zielkatalogs, einer Lernerfolgsdokumentation oder eines Mappenwerkes. Es gibt keine Leistungsmessung im Vorschulalter, sondern nur eine Anwesenheitsbestätigung. Im vierten Schuljahr findet die Leistungsbewertung in Gestalt einer Nummernkennzeichnung statt. Mit der neuen Lehrkultur (Individualisierung des Lehrens, differenziertere Unterrichtsmethoden unter Einbeziehung der individuellen Lehrprozesse des Kindes) und dem neuen Beschreibungssystem für Lernen und Entwicklung wird ein höchstmöglicher Grad an Individualität und persönlicher Unterstützung in einer Art und Weise möglich, die nur eine Wiederholung eines Schulniveaus auf Freiwilligkeit zulässt.

Bei freiwilliger Wiederholung eines Schulniveaus sowie im Fall eines Wechsels müssen alle am Schulort verfügbaren Unterstützungsmaßnahmen erschöpft und eine Konsultation der Vormünder eingeleitet werden. Mit einer anderen Muttersprache als der deutschen Sprache werden sie in den Kurs eingebunden und können bei entsprechendem Anlass besonders in der deutschen Schulsprache gefördert und am Muttersprachenunterricht teilgenommen werden.

Neben den integral durchgeführten "Sprachförderkursen für außergewöhnliche Schüler" können auch "Sprachstartgruppen" in blockierter und klassen-, schulstufen-, schul- oder schultypübergreifender Ausprägung anstelle der in der Primarschule vorgeschriebenen Pflichtfächer gebildet werden. Der Förderunterricht für reguläre Kinder mit nicht-deutscher Sprache kann - sowohl neben als auch zusammen mit den Pflichtfächern - mit bis zu fünf Stunden pro Woche durchgeführt werden.

Auf Wunsch ist eine Ganzjahresführung dieses speziellen Lehrkurses möglich; dauert dieser Kurs drei bis fünf Stunden, kann die Gesamtzahl der Stunden pro Woche in den Pflichtfächern um bis zu drei Stunden pro Woche reduziert werden. Eine lebendige fremde Sprache (Englisch, Französich, Italienisch, Kroatisch, Slovakisch, Slowenisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch im Grundschulunterricht ) ist seit der ersten Klasse des Schuljahrs 1998/99 verpflichtend, jedoch ohne Note.

An allen Grundschulen ist der fremdsprachliche Unterricht seit dem Jahr 2003/2004 ab der ersten Klasse Pflicht. Auf der Elementarstufe I wird die Pflichtübung "Lebendige Fremdsprache" in integrativer Weise ohne Stundenzunahme durchgeführt. Für jede Schulebene sind im Zuge der schulischen Lehrplanplanung 32 jährliche Stunden aus dem Stundenbudget der jeweiligen Pflichtfächer, mit Ausnahmen von " Deutl., Lese, Schreiben", zu diesem Zweck zu nutzen.

Für die Pflichtübung "Lebendige Fremdsprache" gibt es in der Grundschule II eine Stunde pro Woche nach dem Stundenplan. Eine Fortsetzung in einheitlicher Weise (wie in der Basisstufe I) ist möglich. Im vierten Schuljahr werden die gesetzlichen Vormünder über den empfohlenen Weiterbildungsweg der Kinder entsprechend den Belangen und dem Leistungsstand des Schülers unterwiesen.

Für den Übergang von der Grundschule auf die Hauptschule, Neue Mittellschule, Hauptschule, AHS-Unterstufe ist der erfolgreiche Absolvent der vierten Klasse und die Einschreibung erforderlich.

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