Gymnasium Zeugnis
Abiturzeugnis für das GymnasiumEine sehr gute Leistungsbewertung in der schulischen Ausbildung (vor allem in Österreich) wird als Präferenz beschrieben. Es wird mit hervorragenden Ergebnissen amtlich beendet und erst in den Abschlussbericht des entsprechenden Schuljahrgangs aufgenommen. Bevorzugt wird, wenn die durchschnittliche Schulnote besser als oder gleich 1,5 ist und das Zertifikat keine vier (4) ausweist.
Halbjährliche Informationen und Zertifikate
Weil dies kein Zeugnis ist, gibt es auch Halbtöne und Viertelstufen wie 2-3 oder 2+. Einstufungen für Verhaltensweisen oder Kooperationen sind nicht inbegriffen. Am Ende des Schuljahrs gibt es ein Zertifikat, in dem nur ganze Schulnoten sowie Verhaltens- und Kooperationsnoten inbegriffen sind.
Neben den Kopfnotizen (in den Stufen 5-6 gibt es anstelle der Kopfnotizen Texte) können auch zusätzliche Anmerkungen in das Zertifikat aufgenommen werden. Vorab werden immer Vorlesungen abgehalten, um die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer zu besprechen. Der Halbjahresbericht beinhaltet keine Erklärungen zum Thema Führung oder Zusammenarbeit, kann aber zusätzliche Kommentare enthalten. Es ist vom Schulleiter unterzeichnet und nicht versiegelt und kann einen Vermerk enthalten, wenn die Übertragung aus heutiger Sicht gefährlich sein könnte.
Der Wechsel eines Schülers erfolgt immer unter folgenden Voraussetzungen: Der Mittelwert aller Schwerpunktfächer liegt bei 4,0 oder besser. Im Falle einer Nichtübertragung aufgrund von sportlichen, musischen und künstlerischen Aktivitäten ist nur das Fach mit der besten Bewertung für die Übertragung entscheidend. Mehrfachverdrängung (§6 VO): Ausnahmen: Ausnahmen: I. 1,3 S. D. - Die Klassensitzung kann in Ausnahmefällen einen Studenten, der nach den vorherigen Regelungen nicht verlagert werden müsste, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln verdrängen, wenn er zu dem Schluss kommt, dass seine Leistung für die Verdrängung nur zeitweilig unzureichend ist und dass er nach einer Übergangsphase wahrscheinlich in der Lage sein wird, die Bedürfnisse der nächst höheren Gymnasiumsgruppe zu erfüllen.
1.6 Der Klassenverband kann im Benehmen mit dem Auftraggeber die Wiederaufnahme der Unterrichtsstunde in die nächst höhere Unterrichtsstunde für einen Zeitabschnitt von ca. vier Kalenderwochen zulassen, wenn er der Ansicht ist, dass die Jugendlichen die Defizite in den beurteilten Studiengängen in absehbarer Zeit hinreichend beseitigen werden; dies betrifft nicht die Zulassung zur Note.
Am Ende der Bewährungszeit werden die Schülerinnen und Schüler in den für den Wechsel relevanten Studiengängen, in denen ihre Leistung im vergangenen Jahr als " unzureichend " eingestuft wurde, von je einem vom Direktor ernannten Lehrkörper schriftlich und mündlich überprüft. Das Examen umfasst die Inhalte der Berufspraxis und des vorherigen Jahrgangs.
Die Ergebnisse ersetzen die Bewertung des Vorjahresberichts im jeweiligen Probanden. Erfüllt dieses Zeugnis unter Einbeziehung der neuen Schulnoten die Voraussetzungen des Absatzes 2, wird der/die SchülerIn übertragen und die am Ende des vorherigen Schuljahrs ausgeübte Nichtübertragung wird als nicht nachträglich stattgefunden angesehen; der/die SchülerIn konnte aufgrund von Krankheiten mehr als acht Schwangerschaftswochen lang keinen Kurs belegen.
Der Hinweis "Übertragung gemäß 3 der Übertragungsordnung ausgesetzt" ist anstelle der Qualitäten auf dem Bescheinigungsformular aufzubringen. Solange die endgültige Wahl über den Transfer noch nicht gefallen ist, nehmen die Studenten am Kurs der nächst höheren Klassen teil.