Ihk Prüfung Industriekaufmann

Prüfung Industriekaufmann/-frau Ihk

Industriekauffrau/-mann Angaben zu den Abschlußprüfungen erhalten Sie hier. Ein Verzeichnis der zugelassenen Beihilfen für die Endprüfung liegt vor. Publikationen sind hier zu find. Über die Daten für die mündlichen und praktischen Prüfungsleistungen informiert Sie Ihre Industrie- und Handwerkskammer. Weitere Infos zur Vorprüfung für Industriekaufleute gibt es hier.

Hier findest du die IHK-Prüfungs-News 13/09 "Änderungen in Abschluss- und Zwischenprüfungen".

Hier sind die IHK-Prüfungs-News 2/09 "Schriftliche Prüfung im Lehrberuf Industriekaufmann" zu lesen. Hier findest du das Formular zur Kontaktaufnahme.

Industriekauffrau/-mann

Das Zwischenexamen ist anhand von praktischen Aufgabenstellungen oder Fällen in nicht mehr als 90 min in den Prüfungsgebieten: I. Einkauf und Lagerhaltung, II. Erzeugnisse und Leistungen, III. Kosten- und Leistungsverrechnung in schriftlicher Form durchzuführbar. In dem Anwendungsbereich soll der Prüfungskandidat in einem Vortrag und einer technischen Diskussion über eine eigenständig ausgeführte technische Aufgabe in einem Anwendungsbereich nach anwendungsspezifischen Lösungsansätzen und Abstimmung anwendungsspezifischer Aufgabenstellungen und Verfahren demonstrieren, dass er die komplexen technischen Aufgabenstellungen und ganzheitlichen Geschäftsabläufe meistert und in der Anwendung Lösungsansätze entwickeln kann.

Als Grundlage für die Darstellung und die technische Diskussion verfasst der Prüfer einen nicht mehr als fünffachseitigen Bericht über eine fachliche Aufgabe im Anwendungsbereich. Vor der Ausführung der fachlichen Aufgabe ist dem Prüfungskommission eine kurze Beschreibung der vorgesehenen fachlichen Aufgabe zur Zustimmung einzureichen. Der/die TrainerIn muss sich vergewissern, dass die technische Aufgabe vom/von der Kandidatin im Unternehmen selbstständig ausgeführt wurde.

Sie ist dem Prüfungskommission vor der Prüfung im Bereich des Prüfungsantrags zu übermitteln. Im Vortrag soll der Testperson anhand des Berichts nachweisen, dass er Fakten, Prozesse und Resultate der zu bearbeitenden technischen Aufgabe erklären und mit den in der Praxis üblichen Methoden vorlegen kann. Im Rahmen einer technischen Diskussion sollte der Prüfer nachweisen, dass er die gestellte Aufgabe im Gesamtkontext klassifizieren, den Hintergrund erklÃ??ren und die Resultate auswerten kann.

Die Prüferin sollte nachweisen, dass sie die Abwicklung in einem besonderen Geschäftsbereich gemeistert hat. Die Dauer von Vortrag und technischer Diskussion sollte maximal 30 min zusammen und die von Vortrag und Vortrag zwischen 10 und 15 min betragen. Zeitabschnitt: Bei der Bestimmung des Gesamturteils haben die Einzelprüfungsbereiche folgende Gewichtung: I: Unternehmensprozesse 40 v: 40 v: 2: Kaufmännisches Management und Controlling 20 v: 3: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 10 v: 10 v: Die Abschlußprüfung wird abgelegt wenn:

Im Rahmen des Gesamtergebnisses, im Auditbereich der Geschäftsprozesse wurden im Einzelfall zumindest ausreichend Dienstleistungen erbracht. Für den Bereich der Auditierung von Geschäftsprozessen wurden in jedem Fall die folgenden Punkte berücksichtigt: I. die Erbringung von Dienstleistungen. Wird die Prüfungsleistung in einem Prüfungsgebiet als "unzureichend" eingestuft, ist die Prüfung nicht abgelegt.

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