Industriekaufmann Abschlussprüfung

Gewerblicher Angestellter Abschlussprüfung

Das Abschlussexamen erstreckt sich auf die Ausbildung. Bewertung und Bestehen der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf. Angaben zur Abschlussprüfung als Industriekaufmann/-frau Das Ausbildungsreglement schreibt vor, dass der Prüfling in den letzen Lebensmonaten seiner Berufsausbildung in einem von dem ausbildenden Unternehmen spezifizierten Bereich geschult wird. In einem Vortrag und einer Fachdiskussion soll der Trainee im Anwendungsbereich der Prüfung seine Meisterschaft bei komplexen fachlichen Aufgaben und ganzheitlichen Geschäftsprozessen sowie seine Problemlösefähigkeit in der praktischen Anwendung unter Beweis stellen. Thema der Vorträge und Diskussionen ist eine technische Aufgabe, die der Praktikant im Einsatzbereich selbständig ausgeführt hat.

Der Prüfungskommission muss die technische Aufgabe im Anwendungsbereich vor ihrer Ausführung zur Bewilligung vorgelegt werden, d.h. der Prüfungskommission obliegt die Entscheidung, ob die angemeldete technische Aufgabe für die Untersuchung in Frage kommt. Nur nach Freigabe darf der Praktikant mit der Ausführung dieser prüfungsrelevanten technischen Aufgabe anfangen. Die Anwendung und der Bericht werden über das Web beleglos gemacht.

Die Prüfungskommission beschließt, ob die gewünschte technische Aufgabe für die Untersuchung in Frage kommt. Ein technisches Amt kann vom Auswahlausschuss gebilligt, kritisiert oder verworfen werden. Der Abschlussprüfung für das Prüfungsfeld "Anwendungsgebiet" mit Vortrag und fachlicher Diskussion liegt eine schriftliche Beschreibung der aktuell durchgeführten technischen Aufgabe im Anwendungsgebiet zugrunde, die als Bericht zu bezeichnen ist. Sie dienen dem Prüfungskommission als Vorbereitungsstelle für die Vorträge und die technische Diskussion.

In dem Bericht soll der/die PrüflingIn die Arbeitsschritte beschrieben, die er/sie zur Erfüllung seiner/ihrer technischen Aufgabe durchgeführt hat. Zur Anerkennung der internen Leistung des Testobjekts wird der Bericht in der First-Person-Form verfasst. Die Auswertung muss im Dialog erfolgen und ist nicht bewertet. Wir informieren Sie über den Zeitpunkt des letzten Uploads des Berichts in den Registrierungsunterlagen für die Abschlussprüfung.

Die Trainingsfirma und der Kandidat müssen in der eigenen Deklaration bescheinigen, dass die technische Aufgabe und der entsprechende Bericht unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Bestätigungsnachricht muss dem Bericht als Anlage angehängt werden. Formelle Voraussetzungen für den Bericht: Der Bericht sollte strukturiert sein. Im Bericht sollten die Aufgabendefinition, die Arbeitschritte während der Umsetzung, die notwendigen Abstimmungsprozesse und das Resultat enthalten sein.

Die Meldung ist in der First-Person-Form zu verfassen. Gemäß den Prüfungsordnungen soll der Kandidat in einem Vortrag und einer technischen Diskussion über eine selbständig ausgeführte technische Aufgabe in einem Anwendungsbereich nachweisen, dass er "komplexe technische Aufgaben und holistische Unternehmensprozesse meistert und in der Anwendung Problemlösungen entwickeln kann". Einladungen zu den Vorträgen und zur Fachbesprechung erfolgen durch die IHK.

Bei der Beantragung der Bewilligung der Fachaufgabe sollte der Prüfling die für die Darstellung bestimmten Hilfen angeben. Präsentationen und Fachgespräche werden als Einzelprüfungen abgehalten und sollten nicht mehr als 30 minütig sein. Der Vortrag sollte zwischen 10 und 15 min einnehmen. Der Rest der Zeit ist für die technische Diskussion reserviert.

Das Audit Committee geht davon aus, dass die Darstellung eine eindeutig identifizierbare Inhaltsstruktur hat. Der Anwendungsbereich wird vom Ausbilder und dem Auszubildenden gemeinschaftlich festgelegt. Es ist eines der Anwendungsgebiete (nach VO 2002, 4, Abs. 2) zu wählen, in dem der Praktikant im abschließenden Ausbildungsjahr für acht bis zehn Monaten geschult wird und die Fähigkeiten und Erkenntnisse erlangt, die die Basis für die Darstellung und die technische Diskussion in der Abschlussprüfung bilden.

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