Jobsuche Bundesagentur für Arbeit
Stellensuche Bundesagentur für ArbeitSie können sich nicht nur über das Online-Angebot erkundigen, sondern auch selbst in die Behörde gehen oder dort nachfragen. Selbst wenn Sie bereits einen Job haben, können Sie den Dienst der Behörde mitbenutzen.
Selbst wenn Sie sich für einen ganz neuen Berufsstand interessieren und eine Neuorientierung planen, finden Sie auf der Website der Behörde viele Auskünfte und Ratschläge. Für die Klienten der Behörde steht zudem ein E-Learning-Service zur Verfuegung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat kaum einen Beitrag zur erfolgreichen Stellensuche geleistet.
Wenn die Arbeitslosen einen Arbeitsplatz suchen, ist die Bundesagentur für Arbeit kaum involviert. Die Stellensuche verläuft in 74 Prozentpunkten aus eigener Initiative. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will seit den Hartz-Gesetzen ein "moderner Dienstleistungsanbieter auf dem Arbeitsmarkt" sein. Stellensuchende und Stellenangebote wollen sie wirkungsvoll zusammenbringen, ggf. durch Vorabförderung.
Aber in der Tat ist die Autorität nur in den seltensten Fällen involviert, wenn die Stellensuche erfolgreich ist. Im Zeitraum von vier Jahren bis drei Monaten 2015 haben sieben Prozentpunkte aller Erwerbslosen und Arbeitsuchenden jeden Monat einen Arbeitsplatz gefunden, der ihre Leistungen beendet hat, aber die BA war nur in einem Viertel der FÃ?lle an ihr beteiligt. In den meisten Fällen arbeiteten die Betreffenden ohne die Unterstützung der Landesmediatoren.
Im Berichtszeitraum haben zwölf Prozentpunkte der kurzzeitigen Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in der Arbeitslosigkeitsversicherung (SGB III) jeden Monat einen Arbeitsplatz gefunden. Die Unterstützung der Arbeitsvermittlungen wurde kaum benötigt oder in Anspruch genommen. Dies war in 78 Prozentpunkten der erfolgreichen Stellensuche bereits nach dem ersten Kontakt (45 Prozentpunkte) oder dem Abschluß einer Integrationsvereinbarung (33 Prozentpunkte) ohne jegliche Maßnahmen der BA der so genannte "job search".
Beim ersten Kontakt hat der Arbeitsuchende einem Arbeitsamt mitgeteilt, dass sein Beschäftigungsvertrag abläuft und er zur Inanspruchnahme von Arbeitslosenunterstützung erwerbslos werden kann. Die Aufnahme einer Beschäftigung nach Abschluß einer Integrationsvereinbarung besagt, daß der tatsächliche Erwerbslose bei seinem Kontakt zu einer Agentur für Arbeit erfasst hat, wie viele Anträge er pro Monat zu stellen hat und welche Vorschläge die BA ihm oder ihr in Zukunft unterbreiten möchte.
Nur in den restlichen 22 Prozentpunkten der Aufnahme einer neuen Beschäftigung durch Arbeitsuchende hat die BA konkrete Unterstützung gewährt. Die Arbeitssuchenden haben hier eine neue Arbeit gefunden, nachdem sie von der Agentur für Arbeit über eine Vakanz informiert wurden und auch diese erhalten haben (zehn Prozent), die Arbeit teilweise von der BA gefördert wird (zwei Prozent) oder sie in den letzten drei Vormonaten an einer beschäftigungspolitischen Massnahme (z.B. Fortbildung) teilgenommen haben (zehn Prozent).
Erst in den ersten beiden Faellen kann der BA-Ergebnis nachweis erbracht werden; nach einer Arbeitsmarktpolitikmassnahme kann von einer solchen nur ausgegangen werden. Etwas anders stellt sich die Lage für die Erwerbslosen im Hartz IV-System (SGB II) dar. Für sie ist es in der Praxis in der Praxis viel schwieriger, einen Job zu finden und sie brauchen mehr Unterstützung.
In der Berichtsperiode haben nur zwei Prozentpunkte von ihnen jeden Monat Arbeit gefunden, die ihren Hilfsbedarf beendet hat. Gleichwohl war in 58 Prozentpunkten dieser Erfolgsfälle die Stellensuche ohne jegliche Maßnahmen der BA erfolgreich, darunter 51 Prozentpunkte nach Abschluß einer Integrationsvereinbarung und sieben Prozentpunkte bereits nach dem ersten Bewerber. Die restlichen 42% hatten nachweislich BA-Aktivitäten.
Bei neun Prozentpunkten wurde der Arbeitsvertrag subventioniert, bei 19 Prozentpunkten der Befragten, die drei Monaten vor Arbeitsbeginn an einer Massnahme (Weiterbildung oder auch Ein-Euro-Job) mitgewirkt hatten, und bei 14 Prozentpunkten der Befragten, die den ihnen von der Arbeitsagentur vorgeschlagenen Arbeitsvertrag erhielten. Aber auch wenn die BA nach dem ersten Kontakt oder nach Abschluß einer Integrationsvereinbarung ihre Arbeit aufnimmt, möchte sie sich mit mindestens einem partiellen Erfolg auszeichnen.
Gleiches gilt für die Integrationsvereinbarung, da sie eine Potentialanalyse des Auftraggebers vorsieht, die es dem Arbeitssuchenden ermöglicht, seine Kompetenzen besser einzuschätzen.