Kann man in der 2 Klasse Sitzen Bleiben
Kannst du in den 2 Klassenplätzen bleiben?Die Plattform für LehrerInnen
Guten Tag, ich habe eine Anfrage zum Wechsel am Ende der zweiten Klasse (Land: Baden-Württemberg). Eine Schülerin in meiner Klasse meldete sich ehrenamtlich, um die erste Klasse zu wiederhol. Jetzt könnte es sein, dass er mit dem Transfer in der Klasse 3 nicht erfolgreich ist. In welchem Rhythmus kann ein Grundschüler sitzen bleiben? Soviel ich weiß, kann ein Kleinkind nur eine Klasse nachmachen.
Deswegen habe ich ein Baby, das nicht mit mir kommt, aber nicht für eine Sonderschule ist? Dann würde sich ein Pädagoge einer Sonderschule beteiligen, den Lernenden hinsichtlich seiner Lernschwächen näher unter die Lupe nehmen und mit Ihnen zusammen ein Betreuungskonzept ausarbeiten. Das könnte Sinn machen (ohne das Kleinkind natürlich zu kennen).
Wenn diese Massnahme nicht funktioniert, kann der Kursleiter Sie auch bei einem Schulwechsel unterstützen, was jedoch noch nicht geschehen ist. Der nichts lehren kann. Wenn du nicht lehren kannst, unterrichtest du die Sportart. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man in der ersten Klasse in der BayWü nicht "sitzen bleiben" kann, aber es ist immer eine willentliche Nachbildung.
Die Klassenstufen I. und II. gelten als einheitlich, nur am Ende der zweiten Klasse werden die Kleinen (nicht) verlegt. Einem Kind, das die Klasse I zweimal besuchte und in der Klasse 2 wieder große Probleme hat, wäre es an einer Sonderschule besser ergangen (obwohl ich deinen SchÃ?ler natÃ?rlich nicht kenne!).
Im Falle einer weiteren Repetition wäre das Kleinkind sehr weit und noch in der 2. Klasse. Außerdem erfährt es immer wieder, dass es nicht mitkommen kann. Ja, willentliche Wiederholungen entsprechen dem Bleiben im Sitzen. Wenigstens gilt sie nach schulgesetzlichem Recht als "Wiederholung durch Nichtverschiebung".
"Denk auch daran, dass du das Baby auf besondere Bedürfnisse hin untersuchen solltest. Ja, willentliche Wiederholungen entsprechen dem Bleiben im Sitzen. Wenigstens gilt sie nach schulgesetzlichem Recht als "Wiederholung durch Nichtverschiebung". Es wurde gesagt, dass eine willentliche Repetition nicht mit dem Bleiben im Sitzen gleichgesetzt werden sollte und dass eine willentliche Repetition sogar in die nÃ??chste Klasse mit schlechter Leistung fÃ?hren könnte, weil man den Transfer auf Anhieb regelmÃ?
Ein freiwilliges Wiederholen bedeutet nicht, dass du auf jeden Falle im Sitzen geblieben wärst..... So gibt es schulrechtlich in der Primarschule im BW keine Regelung zum Hinsetzen. Doch natürlich ist das Kleinkind in der Zwischenzeit so weit fortgeschritten, dass es nicht mehr sitzen bleiben sollte. Ein Beratungslehrer kann nur mit der Signatur der Erziehungsberechtigten hinzugezogen werden.
Hm, das ist ein komplizierter Umstand! Das Leid wird definitiv das Schicksal des Kindes sein. Lässt sich der Übergang zu einer Sonderschule ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten tatsächlich erzwingen? Ein ähnlicher Sachverhalt haben wir in SG, Klasse 6. Das Baby wird seit Jahren "mitgeschleppt", total unterfordert. Hat einer von euch Jungs schon mal so einen Vorfall gehabt?
Es ist aber auch möglich (soweit ich weiß), gegen deren Genehmigung einen Klärungsantrag für den Förderort zu stellen, da nur eine einzige Empfehlungsschreiben im Sachverständigengutachten abgegeben wird. Es ist mir klar, dass dies in der Übung sehr schwer sein kann. Der nichts lehren kann. Wenn du nicht lehren kannst, unterrichtest du die Sportart.