Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Dienstleistungen für Bildung und Partizipation

Dienstleistungen für Bildung und Partizipation - Das Ausbildungspaket Mit dem Bildungsangebot werden schulische Leistungen für Kleinkinder und junge Menschen aus sozial schwachen Schichten gefördert und mitfinanziert. Häufig erlaubt ihre wirtschaftliche Lage den Kindern nicht, am Schul- oder Kindergartenessen, an Schulreisen oder anderen Veranstaltungen teilzunehmen. Mit dem Bildungsangebot werden insbesondere solche von Kindern und Jugendlichen gefördert, deren Erziehungsberechtigte Arbeitslosenunterstützung II, Wohnbeihilfe, Kindergeld oder soziale Unterstützung erhalten und damit ihnen verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.

Wie sieht das Ausbildungspaket aus? Teil des Bildungspakets: - Zuschlag für das Mittagsessen für Schüler in Kindertagesstätten oder in Einrichtungen, in denen regelmässig Warmbereitschaft besteht. - Mitwirkung an Kultur, Bewegung und Erholung für alle unter 18 Jahre alten Familien. - Ein oder mehrere Tage dauernde Ausflüge, die von den Schul- oder Kindertagesstätten veranstaltet werden.

  • Schullaufzeit für Kinder, die die nächste Schulausbildung in ihrer Wahl besuchen. Der Schultransport ist für Kinder, die die nächste Schulausbildung anstreben. Ausgenommen sind die Leistungen für die Teilnahme an den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport und Unterhaltung - hier beträgt die Altersgrenze 18 Jahre. Wie können Sie Leistungen in Anspruch nehmen?

Bildungs- und Beteiligungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Angebot

Bildungs- und Beteiligungsangebote wurden geschaffen, um Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Elternhäusern in die Lage zu versetzen, Lern- und Freizeitmöglichkeiten zu nutzen und so ihre Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Die Ausbildungs- und Beteiligungspakete beinhalten die folgenden Dienstleistungen: Für Tagesausflüge und Mehrtagesausflüge zu den Schul- und Kindertagesstätten werden die anfallenden Gebühren in der jeweiligen Summe erstattet.

Wir bitten Sie, die Informationen in den nachfolgenden Diensten zu beachten: Für die Schulausrüstung (z.B. Handtaschen, Sport- und Schreibgeräte, Rechen- und Zeichenmaterial) bekommen die Kinder 100 Euro: Der Transport der Kinder zur nahegelegenen Grundschule kann unter gewissen Bedingungen bezahlt werden. Vorraussetzung ist, dass der Transfer zur nächstfolgenden Schicht erforderlich ist und die anfallenden Ausgaben nicht von einer anderen Partei getragen werden.

Bei privater Nutzung des Tickets ist in der Regel ein Eigenbeitrag von 5 EUR zu entrichten. Die Lernenden werden dabei unterstützt, solange sie ihre Hauptlernziele ergänzen, dafür gerüstet und darüber hinaus notwendig sind. Für das gemeinsame Mittagessen in der Grundschule, Kindertagesstätte oder Kindertagesstätte wird ein Subventionszuschuss gewährt.

Die Eigenbeteiligung beträgt 1 EUR pro Mittagspause. Bei den Mitgliedsbeiträgen werden Kunst- oder Freizeitunterricht 10 EUR pro Monat angerechnet. Ein Anspruch entsteht auch, wenn der Bildungs- und Beteiligungsbedarf zunächst einen Hilfebedarf auslöst. Das Alter des Bildungspakets ist in der Regel auf 25 Jahre begrenzt.

Davon abgesehen ist die Betrachtung des Bildungsbedarfs von sozial unterstützten Kindern nach SGB XII nicht an die Altersbeschränkung von 25 Jahren gekoppelt. Bei den Leistungen für die Teilnahme an den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport und Unterhaltung gilt eine Altersbeschränkung von 18 Jahren. Außerdem sollten sich Schul- und Kindergärten an die entsprechenden Behörden wenden, wenn sie an dem Ausbildungspaket teilnehmen möchten.

Im Bildungs- und Beteiligungspaket spielt der Pädagoge eine große Rolle: Er kennt die StÃ?rken und Schwachstellen der SchÃ?ler besonders gut und kann den Autoren vor Ort tipps an die Hand geben, welche GebÃ?ude für das einzelnen Knaben sinnvollen sind. Nur wenn sie feststellen, dass ein Lernender das angestrebte Ziel nicht erfüllt hat, können sie einen Antrag auf Zusatzunterricht aus dem Ausbildungspaket stellen.

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