Lernförderung Berlin
Lernunterstützung BerlinBenötigt ein Kind zur Erreichung seiner Lernziele eine außerschulische Unterstützung, profitiert es auch vom Bildungsangebot.
Sie können an Sportvereinen, Musikschulen oder Kulturveranstaltungen teilnehmen und an Exkursionen und Reisen in die Stadt teilnehmen. Familienangehörige, die Arbeitslosenunterstützung II, Sozialleistung, soziale Unterstützung, Kinderzulage, Wohnbeihilfe oder Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, haben Anspruch auf diese Leistung. Erhältlich sind die Zuwendungen für Kleinkinder und Heranwachsende bis zum Alter von 50 Jahren.
Allerdings können die Vorteile der Teilnahme an den Bereichen Bildung, Erziehung, Sport und Erholung nur bis zum Alter von achtzehn Jahren in Anspruch genommen werden. Diejenigen, die das BAföG erhalten, erhalten in der Regelfall keine Vorteile aus dem Bildungsangebot. Reduzierte Reisekosten zum Freizeitpark, wenn die Distanz es erfordert: mehr als 1 Kilometer für Primarschüler und mehr als 2 Kilometer für Sekundarschüler.
10 EUR pro Monat für Reisekosten, wenn der Ort der Freizeit (regelmäßig oder bei Wettbewerben, Veranstaltungen, Freizeitreisen) außerhalb der Tarifzone ABC ist. Grundschüler, die in der Tarifzone AB unterwegs sind und einen Studentenausweis haben, erhalte ich das berlinpass-BuT mit einem Ausweis. Die Beantragung der Leistung aus dem Ausbildungspaket erfolgt bei dem Büro, das die Sozialhilfe bereits leistet.
Aus diesem Grund ist das Büro, bei dem bereits eine Leistung angefordert wurde, verantwortlich. Das ist im Einzelnen der Fall: Für kleine und große Unternehmen gibt es das spezielle Berliner Pass-BuT für alle. Sie dienen als Leistungsnachweis für den Leistungsanspruch aus dem Ausbildungspaket. Die Anspruchsbasis ist auf dem Berliner Pass-BuT durch eine Kurzkennzeichnung - B1, B2 oder L - gekennzeichnet: Darüber hinaus bekommen Sie oder Ihre Kleinen durch die Präsentation des Berliner Pass-BuT die selben kulturellen, sportlichen und Freizeitvorteile wie die "normalen" berlinpass-Angebote.