Lernschwäche Behinderung
Lernbehinderung Behinderung Behinderung"Die Karl-Heinz Eser 2005[1] verdeutlicht diese Begriffsbestimmung: "Lernbehinderung ist ein breiter und komplexer Grenzsyndrom-Sensu Chanter auf dem Weg zwischen "geistiger Behinderung" im engeren Sinn und "normaler Entwicklung", ohne eine qualitative eigene, unverwechselbare und eindeutig abgegrenzte Kategorie von Unordnung zu formen. "eine " Behinderung auf den zweiten Teil. "2 "2] Der deutsche Ausdruck "Lernbehinderung" korrespondiert laut Eser etwa mit dem englischen Ausdruck "Borderline intellectual functioning" (wörtlich: "borderline intellectual functions").
Das Konzept der Lernschwäche ist von großer praktische Relevanz, insbesondere wenn die Schüler in Spezialschulen untergebracht sind. Eine als "Lernbehinderung" in Kinder- und Jugendzeit festgestellte Schwachstelle hat auch negative Auswirkungen auf Erwachsene, insbesondere auf dem Arbeitsleben. Im Rahmen der ICD-10 Klassifikation gibt es für die genannte Lernschwäche unterschiedliche Beschreibungen, die jedoch unter diesem Namen im ICD-10 Code nicht existieren.
Zur Entwicklungsstörung gehören die für eine "Lernbehinderung" charakteristischen Erkrankungen, die den Code ICD-10 F81 tragen: Diese sind vor allem: Die Borderline-Intelligenz (auch: Borderdebility oder Low Intelligence) wird in der Klassifikation ICD-10 nicht separat aufgelistet. Menschen im angelsächsischen Sprachraum, die über eine "Lernbehinderung" verfügen, haben Probleme beim kognitiven Erwerb von Wissen, haben oft Lernprobleme und gehen daher oft an eine Waldorfschule für Menschen mit Lernschwäche.
Nach Ansicht der WHO gilt als Behinderung im Rahmen des Sozialrechts in der Regel nur die Abweichung von der Norm, die "ein Gesundheitsproblem als Folge" hat. 3 ] Eine Lernschwäche ist dementsprechend nur dann eine Behinderung, wenn die korrespondierenden funktionellen Störungen beim Kleinkind (im Sinne der Fallrechtsprechung als "funktionelle Beeinträchtigungen" bezeichnet) auf einer Tatsache mit einem Krankheitswert basieren[4].
In vielen FÃ?llen ist jedoch fraglich, ob es tatsÃ?chlich "Fakten mit Krankheitswert" und nicht die Lebensbedingungen des Betroffenen, insbesonderes sein Sozialklima, sind, die zu dem Kompositionsprojekt "Lernbehinderung" im deutschsprachigen Raum zu fÃ?hren. Schulische Probleme sieht man als Zeichen einer Lernschwäche, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: Gemeinsam ist allen früheren Definitionsansätzen, dass das Konzept der Lernschwäche nur im Schulkontext zu sehen ist, so dass nur ein kleiner Teil des Menschenlernens in ihr zum Tragen kommt.
Lernprobleme entstehen, wenn die Schulleistungen (unabhängig von der Art der Schule) unter tolerierbaren Grenzabweichungen von den Referenzstandards liegt. "Lernbehinderungen als die weniger ausgeprägte Art der Lernschwäche im Verhältnis zu den drei Schweregraden, Ausmaß und Zeitdauer. Lernbehinderungen (wiederum nur im Sinn der Hochschule für Lernbehinderungen) als ernsthafte, umfassende und bleibende Lernbehinderungen. Jüngere Begriffsbestimmungen dessen, was in Deutschland vor 1999 als "Lernbehinderung" bezeichnet wurde, sollen den Versuch unternehmen, sich von monocausalen Erklärungsansätzen zu lösen.
Es gibt kein klares Kriterium, das Lernbehinderungen als eigenständige Gruppen von nicht lernenden Menschen unterscheidet", zitierte die Firma F. H. Baier aus dem Jahr 1982. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung gibt es nicht nur bei Schülerinnen und Schülern mit Lernbehinderungen [....] oder mit Lernschwächen [....], sondern auch bei anderen Gruppen von Menschen mit Behinderungen, wie z.B. den verhaltensbehinderten und in einzelnen Fällen auch den psychisch erkrankten.
Die Lernschwäche ist oft mit Verhaltensstörungen, Sprachstörungen oder Hörschäden assoziiert und kann sich aus diesen Primärschäden subsidiär ausbilden. "Der Multi-Kausalansatz steht im Vordergrund, wenn er Lernbehinderungen als "multifaktorielle Produkte biosozialer Interaktion und Akkumulation" bezeichnet, die negative Auswirkungen auf den Schulkontext haben.
Innerhalb weniger Jahre haben sich "Menschen mit Lernbehinderungen" zu einer der grössten Kundengruppen von Integrationsdienstleistungen entwickelt. So hat sich der Prozentsatz der Menschen mit einer "Diagnose" von Lern- oder geistiger Behinderung von rund 10 Prozentpunkten im Jahr 2005 auf rund 20 Prozentpunkte im Jahr 2013 vervielfacht. 8] Im Jahr 2011 gab es in Deutschland rund 200.000 Schülern mit diagnostizierten Lernbehinderungen - mit großen Fluktuationen zwischen den Ländern.
Vor der Umbenennung der Anlagen in Spezialschulen und später in Spezialschulen wurden in den 1960er Jahren unter dem Namen "Schulen für Menschen mit Lernbehinderungen" weiterführende Bildungseinrichtungen eingerichtet. Die " Empfehlung zum Schwerpunkt Lernbereich " vom I. O. 1999 geht explizit auf die Möglichkeiten ein, dass Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen in " allgemeinbildenden Gymnasien " unterrichtete werden.
Nachdem Deutschland 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hat, waren sich alle Länder und Vertragsparteien einig, dass die Vereinbarung für Mütter und Väter ein Recht darauf gibt, dass ihre körperbehinderten oder körperbehinderten Söhne und Väter an allgemeinbildenden Schulen unterwiesen werden. Die einzige kontroverse Fragestellung ist derzeit, ob sie ein "Wunsch- und Wahlrecht" haben, d.h. ob sie darauf drängen können, dass ihre Söhne nicht dort, sondern an einer Sonderschule unterrichten werden.
Laut Weinert & Zielinski (1977) bestehen Lernprobleme, wenn "die Leistung eines Schüler unter den zulässigen Toleranzen von bindenden institutionalisierten, gesellschaftlichen, individuellen Referenznormen liegt [....] oder das Erreichte ( "Nichterreichen") von Standards [....] mit Lasten einhergeht, die zu unerwünschten Nebeneffekten im Führungsverhalten, der Erfahrung oder der persönlichen Entwicklung des Schülers aufführen.
"Laut einer Studie der Uni Göttingen sind 20 bis 25 Prozentpunkte aller Schüler und Schüler von Lernproblemen durchdrungen. 9 ] Lernprobleme haben also neben denjenigen, die bisher als "geistig behindert" und "lernbehindert" eingestuft wurden, auch viele Menschen, die nicht als "behindert" eingestuft werden. In den meisten FÃ?llen sind die Kleinen nie tatsÃ?chlich selbststÃ?ndig geworden, vor allem weil sie es nicht können oder wollen.
Es ist gewaltsam geschehen, dass sowohl Erziehungsberechtigte als auch Erziehungsberechtigte eine "symbiotische Partnerschaft auf lange Sicht" eingehen. Die Einstufung eines Kleinkindes als Lernbehinderter ist nur teilweise eine Folge der Persönlichkeitseigenschaften und des Lernstatus des betreffenden Kleinkindes. Ebenso entscheidend sind die Angebote der allgemeinbildenden Mittelschule (alle mit Ausnahme der Sonderschule). Um so besser kann dies die Unterstützung der Söhne und Töchter verbessern, desto weniger Söhne und Töchter werden ausgelagert, da sie "dort nicht förderfähig sind".
Lernschwächen oder korrespondierende Folgebegriffe bezeichnen daher nach Eberwein nicht ein einzelnes Charakteristikum oder gar eine definierte Gruppe von Menschen, sondern die Bedingung einer mangelnden Übereinstimmung zwischen individuellen Lernbedürfnissen und Schulangebot. Dieter Katzenbach und Joachim Schröder[14] erläutern die Einhaltung des Begriffs "Lernbehinderung" wie folgt: "Auch wenn es nach einer mehr als dreißigjährigen Auseinandersetzung nicht möglich war, das Erscheinungsbild von Lernbehinderungen auch bis zu einem gewissen Grad zu bestimmen, wird diese Rubrik nach wie vor fest gehalten, wenn auch unter immer wieder neu benannten Begriffen.
"Wenn du dagegen dem Leitspruch folgst: "Die Fachleute für die Kleinen und nicht die Kleinen für die Großen"! "wird der Ausdruck "Lernbehinderung" unnötig. Schulen mit besonderem Schwerpunkt auf Bildung sind in den einzelnen Bundesländern stark umstritten. Im Rahmen aktueller Streitigkeiten in Deutschland fällt auf, dass (im Gegensatz zu Österreich oder der Schweiz) das Begriffsfeld "lernbehindert" immer weniger verwendet wird und durch den Satz "sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt Lernfinanzierung" abgelöst wird.
Schon 2014 hatte der Niedersächsische Philosophenverband vor einer "vollständigen Einbeziehung" aller als behinderten Menschen warnte. Die CDU erklärte im Hinblick auf die Landtagswahlen am 16. November 2017, dass "die völlige Aufhebung der lernenden Sonderschule" ein "schwerer Fehler" gewesen sei, der "daher sofort behoben werden müsse" (nach Erhalt einer Regierungsmehrheit Ende 2017). Bei der Wahl von "Erziehung und Wisssen Niedersachsen"[20] habe es sich um einen "schweren Fehler" gehandelt.
In Niedersachsen dagegen blieben die in Niedersachsen bis Okt. 2017 an der Macht befindlichen SPD und Bundestagsfraktion 90/Die Gruenen dem Vorhaben "Abschaffung der Sonderschulen zum Lernen" nach der oben genannten Umfrage der GEW treu, da nach Ansicht der GEW ein "doppeltes System im Bereich des Lernens die Besetzung von Inklusivschulen und Sonderschulen verschärfen wird".
Im Jahr 2011 haben SPD, CDU und Linke im Landesparlament Mecklenburg-Vorpommerns beschlossen: "Im Schularbeitsfrieden für die Integration haben die Bundestagsfraktionen ihre Entschlossenheit bekräftigt, zuverlässige Rahmenbedingen zu setzen, damit die Schule über die aktuelle Wahlzeit hinaus längerfristig plant und inhaltlich mitarbeiten kann. "24 ] Auf diese Weise wird auf mittlere Sicht die Existenz von Bildungseinrichtungen für Menschen mit besonderen Bildungsbedürfnissen im Schwerpunkt Lernfinanzierung gewährleistet.
Der Gleichbehandlungsgesetz vom 16. Januar 2002 verlangt von den Kantonen eine an die speziellen Bedürfnisse von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen angepasste Grundschulbildung. Bei Kindern und Heranwachsenden mit Wahrnehmungs- oder Artikulationseinschränkungen und besonders nahestehenden Menschen besteht das Recht, eine an die Behinderung angepasste Kommunikationsart zu lernen. Ungewöhnlich in Südtirol ist der Ausdruck "Lernbehinderung".
Es wird von "spezifischen Schullernstörungen" gesprochen. Die Behandlung dieser Erkrankungen wird durch den Ministerialerlass Nr. 5669 vom 13. Juni 2011 geregelt[40] Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Erlasses haben sie Anspruch auf besondere Unterstützung, wenn ihre Erziehungsberechtigten im Vorschulalter oder in der Grundschule ein "Befundzeugnis" vorgelegt haben.
Legasthenie, Disgrafie und Dysorthografie, Rechenschwäche und Kombinationsstörungen der schulischen Fähigkeiten werden als besondere Lernschwächen in Schulen betrachtet. Die Anwesenheit dieser Beschwerden wird durch die Betrachtung atypischer Leistungs- und Lernformen bestimmt. Bei Beeinträchtigung des Fremdsprachenlernens (in Südtirol werden die Kinder in der Regel zweisprachig unterrichtet) können lernbehinderte Kinder von gewissen Fremdsprachenprüfungen ausgenommen werden.
Seit 1998 besuchen bis dahin zweisprachige "Schüler mit schwerwiegenden Lernproblemen, leichter bis schwerer geistiger Behinderung oder körperlicher Schwäche" eine der vier speziellen Grundschulzweige oder eine Sonderschule in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Es gibt Vereinbarungen mit Bildungsstätten in Nordrhein-Westfalen, vor allem in Aachen, für den Schulunterricht von Kindern mit speziellen Körperbehinderungen, z.B. Seh- oder Hörbehinderungen, für Schützlinge mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf; eine auf die Belange von sehbehinderten und blinden Schützlingen sowie hörbehinderten und gehörlosen Schützlingen zugeschnittene Sonderpädagogik kann in Ostbelgien nicht für Schützlinge mit der deutschen Sprache als Hauptmutterspracheangebietet werden.
Beitrag zur Entwicklung von Schule und Unterricht im Rahmen des Förderschwerpunktes Learning. Hochschulverlag Winter, Heidelberg 2007 Hans Eberwein: Lernbehinderung: Fakt oder Konstruktion? PVU, Weinheim 1995. W. Zielinski: Lernbedingt. Kohlammer, Stuttgart 1995. A. Ortner, R. Ortner: Anleitung Verhaltens- und Lernprozesse. Beltz, Weinheim 1997. E. Wüllenweber: Lernschwäche - zwischen Wirklichkeit und Bau.
Kohlammer, Stuttgart 2005 Lernförderung - Informationen des Bundesverbandes für Menschen mit Lernschwierigkeiten und deren Familien. Jahrgänge 1-3 2009, 2010, 2014 Hans Weiß: Lernschwäche. Hochsprung Karl-Heinz Eser: Lernschwierigkeiten, die Behinderung "auf den zweiten Blick" - oder: Sind (junge) Menschen mit Lernschwäche überhaupt erwerbsunfähig? 2005, s. 131-153. Höhespringen Karl-Heinz Eser: Lernschwäche im Spiegelbild des ICF - Systemischer Überblick und Ausgestaltung.
Einleitung: "Förderung des Lernens". West-Deutscher Verlagshaus, Ostdeutscher 1982, ISBN 978-3-531-11533-7. 11. High jumping com unity of integration offices and main welfare offices (BIH): BIH Annual Report 2013/2014. 14. high jumping comunity of integration offices and main welfare offices (BIH): BIH Annual Report 2013/2014. Münster 2014. high jumping comunity H. Remschmidt: Kinder- und Jugendpsychiatrie: Eine Praxistipp. Theme, Stuttgart 2011, S. 112. Hochsprung Hans Weiß: Lernschwäche. Höchstspringen Rudolf C. Zelfel: Auseinandersetzung mit dem Thema Lernbehinderte im Kontext der Berufsrehabilitation, dem ICIDH-2 der WHO und dem SGB IX.
Hochsprung www. ww. wien. comilfried. marxer / silvia. Simon: Zur sozialen Situation von Menschen mit Behinderung.