Lrs Sachsen
Sachsen LrsSchulung und Training - Unterstützung bei partiellen Leistungsschwächen
Nach § 35 a des Schuldrechts für den Staat Sachsen hat die Hochschule die Pflicht, den Schulunterricht und andere Schulveranstaltungen auf die jeweiligen Lern- und Entwicklungsbedingungen der Jugendlichen auszurichten. In jeder Grundschule muss die bestmögliche Unterstützung für die weniger und die mehr begabten Kinder gewährleistet sein. Der Support wird vor allem im Rahmen des regelmäßigen Unterrichts geleistet.
Zudem kann zusätzliche Unterstützung in Form von Nachhilfeunterricht und ergänzenden Angeboten geleistet werden. Konkret wird dies vor allem durch ein differenziertes Lernangebot unterstützt. Anfang des Schuljahrs 2006/2007 ist die Verwaltungsverordnung zur Foerderung von Schuelern mit Lese- und Rechtschreibschwaechen (VwV LRS-Foerderung) in Inkraft getreten, die das Bewertungsverfahren, die Schulfoerderung von Schuelern und die Kooperation zwischen Schuelern und E. festlegt.
Das Handbuch "Handlungsorientierung für den Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche" gibt Anregungen für die Praxisarbeit mit den betreffenden Schülerinnen und Eltern sowie handfeste Ratschläge zur Durchsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Anfang des Schuljahrs 2007/2008 veröffentlichte das Kultusministerium des Freistaates Sachsen "Empfehlungen zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern auf dem Gebiet des Rechenlernens".
Damit werden die bestehenden Handlungsempfehlungen vervollständigt. Informationen zur Schülerförderung mit speziellen arithmetischen Schwierigkeiten in den Klassen 5 und 6 sowie weitere praxisrelevante Unterlagen finden Sie in der Broschüren. Die Arbeitshilfe für die Hände des Pädagogen "Der aufmerksamkeitsstörte/überaktive Schulschüler " wurde als praxisnahe Folge der langjährigen Erfahrung von Schulterpsychologen in der Schulpsychologie entwickelt.
Sie soll dazu beitragen, den Lehrkräften mehr Geborgenheit im Umgangs mit aufmerksam gestörten / überaktiven Schülerinnen und Schülern beizubringen.
Legasthenikerordnung Sachsen
Lies: "Handlungsorientierung für den Umgang with Schüler mit Schülerinnen mit LeseRechtschreib-Schwäche (LRS)" The administrative regulation applies to all public general and vocational schools in the Free State of Saxony. Für eine Vielzahl von Schülerinnen und Schüler in Grund- und Mittelschulen ist der schulische Erfolg durch besonders schwierige Lese- und Rechtschreibprobleme erheblich eingeschränkt.
Es geht darum, die bestehenden Talente zu fördern, die Schüler in die Lage zu versetzen, eine ihren persönlichen Fähigkeiten angepasste schulische Laufbahn einzuschlagen und die Lese- und Rechtschreibschwäche im Verlauf der schulischen Ausbildung durch geeignete Hilfe zu reduzieren. 4.1. 1 Im Verdachtsfall eines LRS wird die Hochschule prüfen, ob ein Bewertungsverfahren eingeleitet wird. Hält es die Hochschule für notwendig, ein Bewertungsverfahren durchzuführen, reicht der Direktor mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten einen diesbezüglichen Gesuch bei der Sächsischen Bildungsbehörde ein.
Der Bewerbung sind folgende Dokumente beizufügen: a) eine ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Durchführung des Beurteilungsverfahrens mit ihrem Kleinkind, b) Freischreib- und Mathematikprüfungen mit Fehleranalyse, c) Rechtschreibprüfung und Bildliste, d) eine schulpädagogische Beurteilung der schulischen Entwicklung des Leistungsstandes des Kindes. 4.1. 2 Ein vom Landesbildungsamt Sachsen beauftragtes Diagnoseteam bestimmt den LRS für die Schülerschaft, bei der dieser Verdacht besteht.
Durch die Bewertung des ausgeführten Eingriffs bestimmt das Diagnoseteam, ob der Student einen LRS hat. Zusätzlich unterbreitet das Diagnoseteam dem Studenten einen mit Gründen versehenen Lösungsvorschlag zur weiteren Unterstützung. Über das Resultat des Bewertungsverfahrens werden die Erziehungsberechtigten und der antragstellende Direktor in schriftlicher Form informiert. 4.1. 3 Es werden auf der Grundlage kontinuierlicher Analysen Bebauungspläne erstellt, um Schülern mit identifiziertem LRS im Primarschulunterricht zu helfen.
In den Entwicklungsplänen sind die konkreten Zielvorgaben für die individuelle Betreuung des Studenten über einen vertretbaren Zeitrahmen nach seinem derzeitigen Stand der Entwicklung enthalten. Sie legt auch die geplanten Unterstützungsmaßnahmen, die betroffenen Parteien und die Termine für die Zwischenbewertungen fest. Das Entwicklungskonzept ist das Arbeitsmittel aller Lehrkräfte, die den Studenten ausbilden. Sie müssen die Erziehungsberechtigten über den Erschließungsplan mitteilen.
Wir empfehlen, mit den Erziehungsberechtigten eine Erziehungsvereinbarung über die vorgesehene Unterstützung abzuschließen. 4.1. 4 Die Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schüler mit einem etablierten LRS können nach § 15 Abs. 1 S. 3 SOGS die Suspendierung der Noten für die Leistung in Teilgebieten der Fachrichtungen Deutschland und/oder Fremdsprachen verlangen. Der Beschluss über die Suspendierung der Bewertung von Teilsleistungen wird von der Klassentreffen gefasst.
Der Verzicht auf Lese- und/oder Rechtschreibdienste in den Fachgebieten Deutsch und/oder Fremdwörter wird auf dem Zertifikat oder den halbjährlichen Informationen festgehalten. Es wird folgender Wortlaut empfohlen: "Die Lese- und/oder Rechtschreibfertigkeiten sind in der Besoldungsgruppe des Fachs nicht enthalten....". "4 "4.1. 5 Kommt es trotz Intensivbetreuung nicht zu einer Steigerung des Lernens, ist die Wahl der Methodik oder des Förderkonzepts zu überdenken.
Im Einzelfall kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Schulförderung an ihre Kapazitätsgrenzen stösst. Auch in diesen FÃ?llen sollten die Erziehungsberechtigten Ã?ber weitere UnterstÃ?tzungs- und Therapiemöglichkeiten aufklÃ? 4.1. 7 Am Ende der vierten Klasse legt die Primarschule schriftliche Anträge zur weiteren Unterstützung ab der fünften Klasse vor, wobei vor allem folgende Aspekte zu beachten sind: d) Prinzipien und Form der Leistungsbeurteilung.
Über die Möglichkeiten zur Unterstützung von Schülern mit LRS an Gymnasien informiert das Landesbildungsamt Sachsen die Primarschulen schriftlich. Sie werden den Erziehungsempfehlungen der Primarschule für den Schulbesuch eines Gymnasiums an die Erziehungsberechtigten weitergegeben. Die LRS-Klassen, die in der Primarschule nicht genügend beim Schreiben und Schreiben unterstützt werden können, werden mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in den zu diesem Zweck geschaffenen LRS-Klassen unterrichten.
4.2. 2 Für Kinder, die nach der zweiten Klasse in eine LRS-Klasse wechselt, ist der Stundenplan für die LRS-Klasse der Primarschule maßgeblich. Der Ausbau der Schulzeit dauert zwei Jahre und beinhaltet die Kategorien 3/I und 3-II. Mit dem Streckbonus soll vor allem eine gezielte Lese- und Rechtschreibförderung der Kinder erreicht werden.
Für die individuelle Betreuung sind bis zu drei zusätzliche Arbeitsstunden möglich. 4.2. In der Klasse 3/I wird den Schülern am Ende des ersten Schuljahrs eine Kommunikation 3/I mitgeteilt; in der Klasse III/II wird am Ende der Klasse ein Zertifikat ausgestellt. Am Ende des halben Jahres bekommen die Kinder der Klasse 3/I und der Klasse III/II nach 9 Abs. 1 S. 2 der Satzung des Sachsischen Staatsministers für Bildung über Primarschulen im Land Sachsen (Schulordnung Grundchulen - SOGS) vom 2. April 2004 (SächsGVBl. S.).
4/II. In der zweiten Hälfte des Schuljahres durchlaufen die Kinder der 3. und II. Klasse einen Anpassungskurs von mind. 14 Tagen in der künftigen Primarschulklasse. 4 mit einem Abschlussbericht, der Informationen über die Weiterentwicklung des Kindes in den Bereichen Lernen und Leistung sowie Anhaltspunkte für die weitere Vorgehensweise des Kindes beinhaltet. Die Kinder können im Zuge der bestehenden materiellen und materiellen Möglichkeiten und im Konsens zwischen dem Landesbildungsamt und dem Schulamt sowie dem Schultransportamt bis zum Ende der Grundschule an der LRS-leitenden Grundschule bleiben.
4.2. 6 Wird keine LRS-Klasse gegründet, so sind die Schulkinder auf andere Art und Weise ausreichend zu fördern, z.B. durch Hilfsunterricht. 4.3. 1 Ein LRS wird im Einzelfall erst nach dem Schulabschluss klar ersichtlich. Der Direktor reicht in diesen Fällen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Gesuch bei der Sächsischen Bildungsbehörde um die Einrichtung eines LRS ein.
4.3. 2 Studenten mit identifiziertem LRS werden entsprechend individuell unterstützt. Die Unterstützung wird vor allem im Zuge des regelmäßigen Lehrbetriebs geleistet. Diese sollten sich vor allem auf die Themen Deutschland und/oder Fremdeinbindung konzentrieren. 4.3. 4 Bei Schülerinnen und Schülern mit etabliertem LRS, für die die Rechtschreibdienste auf unvorhersehbare Zeit "unzureichend" oder "unzureichend" sind, kann aus sonderpädagogischen Gruenden eine vorübergehende Suspendierung der Rechtschreibdienste in den Fachbereichen Deutsch und/oder Fremd sprache nach 20 Abs. 1 S. 3 S. 3 SOMIAP gewÃ?
Die Rechtschreibprüfung ist in diesen Faellen nicht in der Note enthalten. Der Beschluss, die Bewertung von Rechtschreibaufführungen auszusetzen, wird von der Klassensitzung gefasst. Allerdings darf die Suspendierung der Einstufung von Rechtschreibdiensten nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten gewährt werden und geht davon aus, dass für den Zeitpunkt des Sortenschutzes besondere Unterstützungsmaßnahmen getroffen werden.
Dabei sind die Unterstützungsmaßnahmen und der persönliche Lernerfolg des Kindes zu protokollieren und die Erziehungsberechtigten in regelmässigen Zeitabständen zu unterrichten. Im Falle von Schriftarbeiten an Themen, bei denen die Suspendierung der Einstufung von Rechtschreibdienstleistungen bewilligt wurde, sind die Rechtschreibdienstleistungen mündlich zu bewerten. Der Verzicht auf Rechtschreibdienstleistungen in der Fachstufe in den Fachgebieten Deutsch und/oder Fremdwörter ist im Jahresbericht oder in den Halbjahresinformationen festgehalten.
Es wird folgender Wortlaut empfohlen: "Die Rechtschreibdienste sind in der Besoldungsgruppe des Fachs nicht enthalten....". "4 "4.3. 5 Die in den Ziffern 4.3. 2 bis 4.3. 4 aufgeführten Unterstützungsmaßnahmen sind für die Kinder der Klassen 5 und 5 sowie der Klassen 4.3. 5 und 4.3. 4 förderungswürdig.
Für Gymnasiasten gelten die Bestimmungen von Nr. 4. 3 sinngemäß. Davon sind die Vorschriften über das Gymnasium und die Reifeprüfung im Land Sachsen nicht betroffen. Besondere Aufmerksamkeit muss auch Schülern mit identifiziertem LRS an Berufsschulen geschenkt werden. Die Unterstützung im regelmäßigen Unterrichtsbetrieb wird durch entsprechende didaktische, technische und didaktische Hilfsmittel und Fördermaßnahmen gewährleistet.
Im Bedarfsfall gibt die Hochschule Auskunft über weitere Unterstützungs- und Therapien. Für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen gelten die für die jeweiligen Schultypen gültigen Grundsätze der Leistungsbeurteilung. Bei Elternsitzungen und Elternkonsultationen sind die Erziehungsberechtigten über die Schwierigkeiten von Studierenden mit LRS zu informieren. Die einzelnen Schulgebäude stellen sicher, dass zumindest ein Lehrkörper in LRS-Angelegenheiten ausgebildet ist.
Im Bedarfsfall kann dieser Pädagoge für Beratungsgespräche mit der Elternseite sowie für Klassen- oder Fachtagungen heranzog. In Absprache mit den Schulbehörden legt das Landesbildungsamt fest, an welchen Orten differenzierte Fördermaßnahmen für Schüler mit identifiziertem LRS durchgeführt werden. Zugleich läuft die Verwaltungsverordnung des Sachsischen Staatskulturministeriums zur Unterstützung von lese- und schreibschwachen Schülerinnen und Schüler (VwV LRS-Förderung) vom 20. Juni 2001 (MBl. SMK S. 189) aus.