Nachprüfung Nrw
Rückblick NrwRepetition/Überprüfung
Das Obergymnasium ist an allen Oberschulen und Vollzeitschulen gleich. Es dauert drei Jahre und startet mit der 1-jährigen Einstiegsphase (Gymnasium: Klasse 10; Gesamtschule: Klasse 11). Es folgt die auf zwei Jahre angelegte Qualifizierungsphase. Der Aufenthalt in der Sekundarstufe II ist auf vier Jahre begrenzt. Was ist der Unterschied zwischen der Einstiegs- und der Qualifizierungsphase?
Bereits in der Einstiegsphase werden die Jugendlichen mit den Inhalten und fachlichen Erfordernissen des Gymnasiums bekannt gemacht. Dabei werden alle fachlichen und fachlichen Vorraussetzungen für die Qualifizierungsphase geschaffen. Nach Abschluss der einführenden Phase erfolgt der Übergang in die Qualifizierungsphase, in der sich die Jugendlichen für die Reifeprüfung unterziehen.
Es findet nur ein Transfer von der Einstiegs- in die Qualifizierungsphase statt, nicht zwischen den beiden Ausbildungsjahren der Qualifizierungsphase. Durch den Transfer am Ende der Einstiegsphase erhalten die Jugendlichen den Realschulabschluss im Bildungsprogramm des Oberstufengymnasiums. In die Gesamtbeurteilung des Abiturs wird die in der Qualifizierungsphase erbrachte Leistung einbezogen.
Mit welchen Fächern muss ich in der Sekundarstufe II studieren? Die Lehre wird in der Einstiegsphase in Grundkursen, in den zwei Jahren der Qualifizierungsphase in Grundkursen (Grundstufe) und in Aufbaukursen (Oberstufe) aufbereitet. Auch in der Qualifizierungsphase werden zwei- oder dreistufige Projektlehrgänge aufgesetzt. Am Ende der einführenden Phase entscheiden sich die Studierenden für ihre beiden Performance-Kurse für die zwei Jahre der Qualifizierungsphase.
Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf die Zahl und Länge der Prüfungen in der Einstiegsphase (Eph) pro Halbjahr: In der zweiten Jahreshälfte der Qualifizierungsphase wird eine Abschlussprüfung unter Reifeprüfung abgelegt. Im Rahmen der Einführung kann eine Untersuchung durch eine orale Leistungsbeurteilung abgelöst werden. Für Sprachschüler, die im Sekundarschuljahr 2014/2015 in die Qualifizierungsphase einsteigen oder das erste Jahr der Qualifizierungsphase wiederholt haben, wird in der Fremdsprache eine nach der Schulermittlung erfolgende Qualifizierungsprüfung durch eine orale Prufung abgelöst.
Wie hoch ist die wöchentliche Stundenbegrenzung für die Sekundarstufe II? In den drei Jahren des Gymnasiums müssen zusammen 102 Stunden pro Woche geleistet werden. Während der Einführung und der Qualifizierungsphase sind im Durchschnitt 34 Stunden pro Woche zu absolvieren. Die Abrechnung der Wochenarbeitszeit zwischen der Einführungs- und der Qualifizierungsphase ist nicht erlaubt, kann aber innerhalb der zwei Jahre nach der Qualifizierungsphase erfolgen.
Neben den Pflichtfächern können weitere Wahlpflichtfächer sowie Fort- und Projektstudiengänge absolviert werden (vgl. Nr. 3 in: Kurse/Belegverpflichtungen in der gymnialenen Oberstufe). Haben Gymnasiasten Anrecht auf eine Mittagspause? Im Oberstufenbereich wird eine Ausrichtung auf die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes befürwortet (auch wenn es für den schulischen Bereich nicht gilt), d.h. bei mehr als sechs Unterrichtsstunden sollte eine Pausenzeit von einer Stunde gewährt werden.
Der Rhythmus des Schultages in der Oberschule mit den dazugehörigen Unterbrechungen wird durch die pädagogische Verantwortlichkeit der Hochschule bestimmt. Ist eine ganztägige Offensive mit entsprechendem Aufwand auch für die Oberschule vorgesehen? Nein, denn die Oberstufenschüler unterstehen nicht der gleichen Supervision und Überwachung wie die Unterstufenschüler.
In den Kerngebieten der tiefen Grundschulausbildung sollen die Jugendlichen ihre persönlichen Fähigkeiten weiterentwickeln. Dabei können in der Einstiegsphase bis zu zwei Spezialfächer pro Semester und in der Qualifizierungsphase je nach Schulangebot zwei Semesterkurse absolviert werden. Jeder Student kann an speziellen Fächern teilhaben, wenn er seine persönlichen Fähigkeiten erweitern möchte.
Es ist möglich, dass die Sprachschule den Studenten einen Spezialisierungskurs anordnet. Ein Referenzthema ist als Zulassungsvoraussetzung definiert, das in der Qualifizierungsphase als Grund- oder Aufbaukurs absolviert werden muss. Projektunterricht wird als zweistündiger Kurs in zwei aufeinander folgenden halbjährigen Qualifizierungsphasen absolviert. Beteiligen sich Einführungsschüler an den Zentralprüfungen für den Zwischenschulabschluss?
Beteiligen sich Einführungsschüler an den Zentralprüfungen für den Zwischenschulabschluss? In der G8-Ausbildung wird durch den Übergang in die 9. Stufe am Ende der Hauptschule I kein Realschulabschluss erreicht, so dass die entsprechende Prüfung (ZP 10) entfällt. Am Ende der Einstiegsphase absolvieren die Gymnasiasten und Gesamtschüler der Gymnasialschule eine Vergleichsprüfung (siehe Nr. 17 in: Zentralprüfungen am Ende der Einführungsphase).
Zu welchem Zwecke werden am Ende der Einführung Zentralprüfungen abgehalten? Diese Prüfungen sind am Ende der Einstiegsphase eine Standardsicherheit und liefern wertvolles Feedback über das erreichte Kompetenzniveau in Bezug auf die Voraussetzungen in der Qualifizierungsphase. Warum müssen Hauptschüler, Realschule und Gesamtschule am Ende der Einstiegsphase auch an den Zentralprüfungen mitmachen?
Sie sind nicht mit den Zentralprüfungen am Ende der 10. Stufe zu vergleichen, die sich auf den Realschulabschluss am Ende der I. Stufe bezogen, sondern sollen die notwendigen Fähigkeiten für einen gelungenen Übergang durch die Qualifizierungsphase bis zum Ende des Abiturs ermitteln. Diese ersetzt die regelmäßige Zweitprüfung in der zweiten Hälfte der Einstiegsphase und ist daher für alle Studierenden obligatorisch.
Mit welchen Fächern muss ich in der Sekundarstufe II studieren? Darüber hinaus steht den Schülern das internetgestützte Beratungsangebot "LuPO" (Career and Planning Tool Upper School) zur Verfuegung. Ab wann wird das Lateinum in der Einstiegsphase eines Auslandsaufenthaltes oder einer Vorüberweisung erlangt? ¿Wie erwirbt man das Little Latino? 22, und wie kann man das Gütesiegel CERTILUGA Excellence erringen?
Das Exzellenzzeichen wird an Schülern vergeben, die mit dem Reifezeugnis spezielle Abschlüsse in der europäischen/ internationalen Ebene nachweisen. In der Oberstufe II können alle Kinder am bilingualen Fachunterricht teilhaben, wenn sie über die notwendige Sprachvorbereitung und Schulbildung verfügen. Ein zweisprachiger Kurs, der auf der unteren Mittelstufe begonnen wurde, kann ebenfalls fortgeführt werden, sofern ein angemessenes Schulangebot vorhanden ist.
Sind an der Nahtstelle zum Gymnasium noch Auslandseinsätze möglich? Ob der Einstieg in die Qualifizierungsphase nach der Rückreise möglich ist oder ob die Einstiegsphase abgeschlossen werden muss, richtet sich nach dem Leistungsprofil vor dem Aufenthalt im Ausland gemäß 4 der Bildungsverordnung und der Reifeprüfung (APO-GOSt B).
Wann erhalten die Gymnasiasten den Abiturabschluss? Am Ende der Einstiegsphase erhalten die Jugendlichen in der Regel den Realschulabschluss mit Übergang in die Qualifizierungsphase. Wird der Transfer nicht geschafft, haben die Jugendlichen die Gelegenheit, eine Nachprüfung abzulegen, wenn der Zwischenschulabschluss durch eine Anhebung der Note um eine Note in einem Studienfach erlangt werden kann (siehe Nr. 29 in: Wiederholungs-/Reviewprüfung).
Welche Qualifikationen haben unverdrängte Kinder im Rahmen des gymnasialen Bildungsangebots am Ende der Auftaktphase? Bereits mit der Übertragung am Ende der 9. Stufe wurde der schlichte Haupttschulabschluss erreicht. Auch bei wiederholter Einführung haben die Studierenden die Gelegenheit, eine Nachprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach der 10. Stufe zu absolvieren (siehe Nr. 24: Broschüren MSA und HSA).
Diese Prüfung begründet jedoch keinen Anspruch auf eine spätere Überführung in die Qualifizierungsphase. Wann erhalten Gymnasiasten, die in der Einstiegsphase für ein Jahr ins europäische Ausland gehen und dann sofort in die Qualifizierungsphase übergehen wollen, den Zwischenschulabschluss? Wenn es am Ende der Einführungszeit keine Übertragung gibt, besteht dann die möglich?
Kinder, die am Ende der einleitenden Phase nicht transferiert werden, können, um einen späteren Transfer zu erzielen, eine erneute Prüfung in einem Studienfach absolvieren, in dem sie schlecht abgeschnitten haben, wenn sie die Transferbedingungen erfuellen, indem sie diese schlechte Performance um eine Klasse verbessern. Wenn sich die einleitende Phase wiederholt, besteht keine Chance auf eine Überprüfung für die anschließende Übertragung in die Qualifizierungsphase.
Gibt es die Option einer Prüfung am Ende der Einstiegsphase zum Erhalt des Hauptschulabschlusses oder eines mit dem Haupttschulabschluss 10 vergleichbar? Am Ende der einführenden Phase oder am Ende der wiederholten einführenden Phase können die Jugendlichen auch zu einer Aufbauprüfung zum Erhalt des Hauptschulabschlusses oder eines dem Hauptabschluss äquivalenten Zertifikats nach der 10. oder nach der Schule eingelassen werden.
Zu solchen Nachprüfungen nimmt die Hochschule die Kinder auf, wenn die Aufwertung einer Klasse für den entsprechenden Studienabschluss ausreichend ist (siehe Nr. 24 in: Studiengänge im Bildungsprogramm des Gymnasiums). Darf eine Repetition in der Qualifizierungsphase stattfinden? Es findet kein Transfer zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr der Qualifizierungsphase statt (vgl. Nr. 2 in: Aufbau des Gymnasiums).
Sollte ein Student in der Qualifizierungsphase nicht mehr in der Lage sein, eine erfolgreiche Arbeit aufzunehmen, gibt es jedoch die Moeglichkeit, auf Wunsch in die untere Klasse zu wechseln. Der Entscheid über eine Repetition wird von der Lehrerkonferenz getroffen, die den Studenten unterrichtet. Ermöglicht die Leistung am Ende des zweiten oder dritten Semesters der Qualifizierungsphase keine Aufnahme in die Reifeprüfung mehr, so ist je nach Zeit das erste Jahr oder das zweite und dritte Semester der Qualifizierungsphase zu wiederholen.
Prinzip: Die maximale Aufenthaltsdauer von vier Jahren innerhalb der Gymnasialschule darf nicht unterschritten werden (vgl. Die maximale Aufenthaltsdauer Nr. 1 in: Aufbau der Gymnasialschule). Welche Klasse des Gymnasiums der Real-, Haupt- und Gesamtschule erreichen die Kinder, wenn sie nach sechs Jahren der Hauptschule I die Berechtigung zum Gymnasiumsexamen erhalten haben?
Der Sekundarbereich II an Oberschulen und allgemeinbildenden Schulen ist mit einer einjährigen Einstiegsphase und einer zweijährigen Qualifizierungsphase gleich. In der Regel gehen nach dem Abschluss der Oberstufenbildung Kinder aller Schultypen in die Einstiegsphase der Oberstufenschule. Können Schülern des acht-jährigen Gymnasiums am Ende der unteren Mittelstufe I der Wechsel in die obere Mittelstufe der Gesamt-Schule fortgesetzt werden?
Ja, nach dem Wechsel am Ende der 9. Stufe gehen sie in die Einstiegsphase des Oberstufengymnasiums einer Hauptschule. Ist es möglich, die Art der Schule am Ende der Hauptschule zu ändern? Für Kinder, die das Kolleg am Ende der Hauptschule aufgeben wollen, kann ich in einen Kurs am Berufskolleg umsteigen.
Wenn Sie zum Gymnasialbesuch berechtigt sind, können Sie auf das Berufsgymnasium an der Berufsschule wechseln. Darf ein Gymnasiast der Einstiegsphase des Oberstufengymnasiums in die weiterführende Schule eines anderen Schultyps eintreten? In einem besonders gerechtfertigten Ausnahmefall kann ein Gymnasiast der 11. Jahrgangsstufe ( "Einführungsphase"), der in der Anfangsphase nicht mehr in der Lage ist, mit Erfolg in die 11. Jahrgangsstufe einer Haupt-, Real-, Gesamt- oder Sekundärschule einzutreten, auf Gesuch hin bis zum Ende der ersten Hälfte des Schuljahres zum Erwerb des Abiturs der Mittelstufe.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Integration in den entsprechenden Bildungsweg nach der vorangegangenen Schulkarriere möglich ist. Der Anspruch auf den Sekundarschulbesuch und die bereits geleisteten fremdsprachlichen Dienstleistungen bleibt bestehen. Sind alle Studenten dabei, eine Arbeit zu verfassen? Die schriftliche Prüfung wird in der Qualifizierungsphase durch eine technische Arbeit aufbereitet.
Fachbeiträge sollen die Jugendlichen mit den Grundsätzen und Erscheinungsformen des selbständigen, wissenschaftlich-propädeutischen Lehrens bekannt machen. Sie sind dazu angehalten, alle Beratungsdienste in Anspruch zu nehmen. Umfassende Information findet sich auch auf dem Lernportal des Bildungsministeriums: - in den Prospekten für die Oberstufe: Die vorliegende Prospekt wird im Herbst an alle Schueler verteilt, die im folgenden Jahr in die Sekundarstufe II einsteigen; G8 ab dem Jahr 2010/11 am Hauptgymnasium, ab dem Jahr 2011/12 fuer die Gesamtschule.
Zur Ermittlung der Gesamtleistung für das Reifezeugnis, die im Zuge oder im Zuge eines mind. zweijährigen Lehrgangs erreicht wird, können die Schüler eine "besondere Lernleistung" beitragen. Die Absicht, einen "besonderen Lernerfolg" zu erbringen, muss längstens zu Anfang des zweiten Schuljahres der Qualifizierungsphase mitgeteilt werden. Faltblatt "Spezielle Lernerfolge" Broschüren "Spezielle Lernerfolge in der Sekundarstufe II" 38 Wie wird der Gesamtabschluss im Reifezeugnis errechnet?
Maximal 900 Punkt können als Gesamtprüfung erreicht werden: maximal 600 Punkt in der Gruppe I (Leistungen aus den zwei Jahren der Qualifikationsphase) und maximal 300 Punkt in der Gruppe II (Abiturprüfungen). wenn der Student durch die vier Prüfungsfächer noch nicht das erforderliche Minimum von 100 Punkten im Abiturgebiet erreicht hat und diese 100 Punkt bei den Untersuchungen im ersten bis dritten Fächerkomplex einlösen kann.
Gibt es neue Curricula für die Sekundarstufe II? Im Jahr 2014 werden neue Kerncurricula für das Gymnasium in Betrieb gehen. Praktische Erklärungen und Karrieremöglichkeiten bieten die Prospekte des Gymnasiums: Der vorliegende Prospekt wird im Herbst an alle Gymnasiasten verteilt, die im darauffolgenden Jahr in die Sekundarstufe II einsteigen.
Darüber hinaus steht den Schulkindern das internetgestützte Beratungsangebot "LuPO" (Karriere- und Planungsinstrument für die Oberstufe) zur Verfuegung. Der Verein hilft den Koordinatoren der Sekundarstufe II und den Beratungslehrern bei der Konzeption und Gestaltung der Sekundarstufe II an ihrer Hochschule. Bei Bedarf kann die Hochschule den Kindern das Planungsinstrument zur Seite legen, um bei Bedarf erste Einzelplanungen mit den Erziehungsberechtigten vorzunehmen.