Private Schulen Niedersachsen
Internate Niedersachsensind Schulen in unabhängiger Förderung, die in ihren Lern- und Bildungszielen den staatlichen Schulen entspricht, die in Niedersachsen bestehen oder grundsätzlicher Planung sind (§ 142 NSchG).
Sie sind Schulen in selbständiger Patenschaft, die keine Ersatz-Schulen sind (§ 158 Abs. 1 NSchG). Die Verpflichtung zum "regulären" Unterricht während des Besuches einer Zusatzschule wird für Schulkinder nur dann ausgesetzt, wenn das Landesschulamt Niedersachsen eine diesbezügliche Erklärung für diese Schicht abgegeben hat (§ 160 NSchG).
Nähere Angaben zum Bewerbungsverfahren und zur Meldepflicht finden Sie im Informationsblatt für unabhängige Schulen (Download unter "Referenzen"). Wenn Sie an einem Privatschulbesuch interessiert sind, können Sie sich bei der nachfolgenden Einrichtung informieren: Verein der Freien Schulen e. V. Verein der Deutschen Privats Schulen e. V. e. V. Verein der Deutschen Privats Schulen n. V. Bremen e. V.
Schulverzeichnis - Niedersächsisches Landesschulamt Niedersachsen
Für den Aufenthalt an freien Schulen als Sonderedition gemäß 10 Abs. I Nr. 9 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) wurde die Absetzbarkeit der Schulgebühren mit Wirksamkeit zum Stichtag 31. Dezember 2008 umgestellt. Daher können ab dem Bemessungszeitraum 2008 nicht nur die Studiengebühren für Alternativschulen und anerkannt allgemeinbildende Schulen, sondern auch für berufliche Zusatzschulen und Schulen für andere als medizinische Berufe als Sonderedition abgezogen werden.
Zum Abzug des Schuldgeldes als Sonderedition benötigt der Steuerzahler eine Bescheinigung über das Schulgeld, die er bei den Steuerbehörden einreichen muss. Dies wird von den Schulen auf Antrag erteilt und gilt als Beweis für das Bestehen der schulgesetzlichen Voraussetzungen des 10 Abs. 1 Nr. 9 STG, die Landesbehörde Lüneburg unterhält für das Bundesland Niedersachsen die Liste der Schulen in selbständiger Patenschaft, für die das Schulgeld nach 10 Abs. 1 Nr. 9 STG absetzbar ist.
Der aktuell eingerichtete Ordner ist noch nicht für alle Schultypen verantwortlich. Kann die Absetzbarkeit des Schulgeldes anhand der in der Liste enthaltenen Informationen nicht abgeklärt werden, wenden Sie sich bitte an die für die Listenführung zuständige Ansprechpartnerin Guhl (E-Mail: Lisa.Guhl@lschb-lg.niedersachsen.de, Tel. 04131 15-2307).