Schularbeiten Gymnasium

Schülergymnasium

Seine Hausaufgaben macht er auch selbstständig im Gymnasium. Zahl der Schulprojekte bei BG/BRG Kufstein. Schulaufgaben - ÖPU - offensiv::professionell::unabhängig Allgemein: Schulunterricht ist eine spezielle Leistungsbeurteilung im Sinn der Leistungsbewertungsverordnung (LBVO 3/1 Buchst. c Unterlit. aa).

Weitere Bemessungsformen nach LBVO 3/1 sind: Bestimmung der studentischen Zusammenarbeit im Klassenverband, spezielle orale Bemessungen (mündliche Prüfung, orale Übung), spezielle schriftlichen Bemessungen (neben der Schularbeit, das sind Klausuren wie z. B. Klausuren und Diktate), spezielle Praxisbewertungen, - spezielle graphische Bemessungen.

In § 7 der Leistungsbewertungsverordnung sind die Vorschriften zur Schularbeit im Einzelnen standardisiert. Für die Schularbeiten gilt darüber hinaus die folgende Regelung der LBVO: Technische Gesichtspunkte für die Bewertung von Schulleistungen (LBVO 16). Sämtliche Vorschriften zur Schularbeit, die in der Leistungsbewertungsverordnung standardisiert sind, sind unter dem Schlagwort "Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung für Schüler" in diesem "Lexikon des Dienst-, Besoldungs- und Schulrechts" detailliert beschrieben.

Anzahl und Länge der Schularbeiten: a) Curriculum-Reglement: Die Anzahl und Länge der Schulleistungen in den Einzelfächern ist in den jeweiligen Curriculumsverordnungen festgelegt. Der aktuelle Lehrplan für die AHS wurde in der folgenden chronologischen Reihenfolge ("BGBI." = Bundesgesetzblatt, "MVBI." = Ministerialverordnungsblatt) veröffentlicht: - BGBI. II 133/2000 (=VMBI. 71/00): Neue Lehrpläne für die AHS untere Ebene ab Oktober 2000 (aufsteigend ab der ersten Stufe 2000/01).

  • Nach BGBl. II 469/2002 (= MSG. 8/03): Berechtigung für schulunabhängige Stundenpläne AHS Oberstufe. - Bürgerliche Rechtsordnung II 283/2003 (ohne Ankündigung im MVBI.): "Wochenstundenentlastungs-Verordnung" (= Reduzierung der wöchentlichen Stunden in allen Schultypen ab dem Jahr 2003/04 ) mit neuen Zeittabellen. - Gesetzliche Vorschriften II 571/2003 (= MSG. 22/04): Curriculum für den Katholizismus auf der unteren Ebene.
  • Mit BGBI. II 201/2004 (= MSG. 73/04): Curriculum für den orthodoxen religiösen Orientalunterricht für alle Arten von Schulformen. Der im " dritten Teil " des allgemeinen Teiles dieses Studienplans festgelegte Satz über die Anzahl und Länge der Schularbeit gilt seit dem Jahr 2004/05 für alle Klassen. Der gültige Gesamtlehrplan für die AHS ist im Netz unter der folgenden Anschrift zu finden: www.bmukk.gv. unter>Bildung/ Schulen>Unterricht und Schule>Lehrpläne.

Dies ist im Kern der neue untere Lehrplan (gültig ab 2000/01 ab der ersten Stufe; angekündigt vom BGBI. II 133/2000 = MSG. 71/00) oder der neue obere Lehrplan (gültig ab 2004/05, ab der fünften Stufe; angekündigt vom BGBI. II 277/2004 ohne Veröffentlichung im MSG.).

a) Curriculumsbestimmungen für die Anzahl und Zeitdauer der Schularbeit en an der AHS: Der geltende AHS-Curriculum standardisiert in Teil 3 ("Schul- und Unterrichtsplanung") unter 4 ("Leistungsbeurteilung") einen variablen zeitlichen Rahmen für seine Umsetzung pro Jahr für alle Fächer, für die in Teil 6 des Curriculums Schularbeiten vorgesehen sind (Fachcurricula) und für die keine weiteren Vorgaben bezüglich Anzahl und Zeitdauer gemacht wurden.

Grundschule in allen Landessprachen drei bis sechs Lehreinheiten und die Schularbeit en zwei bis vier; in der Physik vier bis acht Lehreinheiten und die Schularbeiten drei bis fünf.

Im siebten Jahrgang in deskriptiver Geometrie sind es vier bis sechs Lehreinheiten und die Zahl der Schulabschlüsse zwei bis drei; in der Naturphysik oder in den Biowissenschaften drei bis vier Lehreinheiten und die Zahl der Schulabschlüsse zwei bis drei. Für alle oben aufgeführten Fächer gilt: mind. eine Schulaufgabe pro Halbjahr; maximaler Umfang pro Schulaufgabe zwei Lerneinheiten, minimaler Umfang eine Lerneinheit; in der siebten Schulstufe mind. ein zweistündiger Schulauftrag.

Die Zahl der Schulaufgaben beträgt zwei bis drei, davon zumindest eine pro Halbjahr und zumindest eine drei Stunden Schulaufgaben. Dabei wird die Zahl der Schulabschlüsse durch den jeweils zuständigen Lehrenden bestimmt - unter Berücksichtigung der schulautonomen Lehrplanordnung. Detaillierte Inhaltsdefinitionen der Einzelfächer für die materielle Ausgestaltung von Schularbeiten sind in den Curricula der Einzelfächer zu findet.

c ) Schematischer Überblick über die Zahl und Länge der Schularbeiten in der AHS: untergeordnete Ebene (alle Daten pro Schuljahr): 4 bis 6 Schulprojekte, 200 bis 250 Zeiteinheiten. Im ersten Jahr des Fremdsprachenlernens: 3 bis 4 Aufgaben, 150 bis 200 Zeitminuten. Obere Klassenstufe (alle Daten pro Schuljahr): Fünfte bis siebente Klassen in allen Sprachen: 2 bis 4 Aufgaben, 150 bis 300 Min.

Mathematische Fächer der fünften bis siebten Klasse: 3 bis fünf Schulabschlüsse, 200 bis 400 Zeitminuten. Beschreibende geometrische Daten der zweiten Klasse: 2 bis 3 Schularbeiten, 200 bis 300 Zeitminuten. Abitur in der Oberstufe für die Fächer Chemie, Naturwissenschaften und Umwelt: 2 bis 3 Schulabschlüsse, 150 bis 200 MIN. Obere Klasse: 2 bis 3 Hausaufgaben, 250 bis 350 Zeitminuten.

Zusatzanforderungen für die Oberstufe: Fünfte bis siebente Klasse: Schulzeit mind. 50 und max. 100 MIN. Fünfte bis achte Klasse: mind. ein Schuljahr pro Jahr. Abitur: mind. zwei Stunden Schulunterricht. Achtklässler: mind. drei Stunden Hausaufgaben. Über die Zahl und Länge der Schularbeiten innerhalb dieser Rahmenbedingungen entscheidet die Zuständigkeit des Lehrers.

d) Umsetzungsbeispiele: Viele Umsetzungsmodelle resultieren aus der flexiblen Gestaltung von Anzahl und Umfang der Schularbeit im Rahmen der Curriculumsverordnung. Im unteren Bereich der AHS sollen 4 bis 6 Schularbeiten in 4 bis 5 Lehreinheiten (d.h. 200 bis 250 Minuten) durchgeführt werden.

Exemplarisch werden einige Umsetzungsmöglichkeiten dieses Rahmens aufgezeigt: 4 Schularbeiten: 4 x 1 Std. = 4 Lerneinheiten (200 Minuten). Vier Schulstunden: 1 x 2 Std., 3 x 1 Std. = 5 Lerneinheiten (250 Minuten). Vier Schulstunden: 2 x 2 Std., 2 x 1/2 Std. = 5 Lerneinheiten (250 Minuten).

Fünf Schulstunden: 3 x 1 Std., 2 x 1/2 Std. = 4 Lerneinheiten (200 Minuten). Fünf Schulstunden: 5 x 1 Std. = 5 Lerneinheiten (250 Minuten). Fünf Schulstunden: 1 x 2 Std., 2 x 1 Std., 2 x 1/2 Std. = 5 Lektionen (250 Minuten). Sechs Schulstunden: 2 x 1 Std., 4 x 1/2 Std. = 4 Lerneinheiten (200 Minuten).

Sechs Schulstunden: drei x eine Unterrichtsstunde, drei x eine halbe Unterrichtsstunde = vier 1/2 Unterrichtsstunden (225 Minuten). Sechs Schulstunden: 4 x 11 Stunden, 2 x 1/2 Stunde: 5 Stunden (250 Minuten). In den ersten Jahren des Fremdsprachenerwerbs sollen in drei bis vier Lehreinheiten drei bis vier Aufgaben durchgeführt werden. Daraus resultieren folgende Implementierungsmodelle für die englische Sprache in der ersten oder französische oder lateinische Sprache in der dritten Klasse: drei Schularbeiten: drei x eine Unterrichtsstunde = drei Lerneinheiten (150 Minuten).

Drei Schulstunden: 1 x 2 Std., 2 x 1 Std. = vier Unterrichtsstunden (200 Minuten). Vier Schulstunden: 2 x 1 Std., 2 x 1/2 Std. = 3 Lerneinheiten (150 Minuten). Vier Schulstunden: 3 x 1 Std., 1 x 1/2 Std. = 3 1/2 Std. Unterricht (175 Minuten). Vier Schulprojekte: 4 x 1 Std. = vier Lerneinheiten (200 Minuten).

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