Schulbedarfspaket Antrag
Paket Schulbedarf BewerbungDie Dienstleistungen des Schulbedarfs-Pakets sind seit Anfang des Schuljahrs 2011/2012 in zwei Daten unterteilt. Die berechtigten Schülerinnen und Schüler bekommen zu Schuljahresbeginn am I. Aug. 70 EUR und für die zweite Jahreshälfte 30 EUR am I. Ab. b). Der gesamte Jahreszuschuss für Schulmaterial beträgt somit weiterhin 100 EUR.
Für wen ist das Schulbedarfspaket geeignet? Förderfähig sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die eine Leistung nach SGB II ( 28 SGB 2), d.h. Arbeitslosigkeitsgeld 2 oder Hartz IV beziehen. Sozialhilfeempfänger (SGB XII) und Asylbewerberleistungsempfänger (AsylbLG) werden gleich behandelt. Das Schulbedarfspaket kann darüber hinaus auch bei Erhalt von Wohnbeihilfe (WoGG) oder Kindergeld (BKGG) beantrag.
Wo kann ich das Schulmaterialpaket nachfragen? Der Leistungsempfänger nach SGB II (Hartz IV), SGB (Sozialhilfe) und AsylbLG (Asylbewerberleistungen) muss keinen separaten Antrag stellen, um das Schulbedarfspaket zu erhalten. In diesem Falle wird der Schulmaterialzuschuss in den Antrag auf Lebenshaltungskosten einbezogen. Jedoch muss dem Büro im Zuge der anwendbaren Kooperationspflichten des Dienstleistungsempfängers der Besuch der Schule durch einen Schulabschluss bescheinigt werden.
Ganz anders ist die Lage bei einem Elternteil, der Wohnbeihilfe oder Kindergeld erhält. Sie müssen das Schulmaterialpaket separat anfordern. Das schriftliche Gesuch (Antrag auf Förderung von Ausbildung und Teilnahme) ist dann bei der für Ausbildung und Teilnahme verantwortlichen Stelle einzureichen. Obwohl die Dienstleistungen des Schulmaterialpakets pauschal angeboten werden, sollen sie natürlich zur Verfügung gestellt werden, um Schulmaterial zu finanzieren und sicherzustellen, dass das Kind über eine angemessene Schulausrüstung verfügt.
Daher kann das Büro auch den Beweis fordern, dass die im Schulmaterialpaket enthaltenen Dienstleistungen auch für die Schulausrüstung des betreffenden Schülers genutzt wurden. Wer Dienstleistungen aus dem Schuh-Accessoires-Paket in Anspruch nehmen will, sollte daher beim Einkauf von Schulmaterial seine Quittungen aufheben.