Schule für Legastheniker

Legastheniker-Schule

Rechtschreib- und Leseschwierigkeiten oder Legasthenie bei Schülern. Schulförderung in Bayern bei Legasthenie & Rechenschwäche Der LVL Bayern legt großen Wert auf die Schulförderung: und damit auf den Umgang mit dem Bildungsministerium, den Schulbüros sowie den intensiven Erfahrungsaustausch mit Beratungs- und Förderpädagogen, schulpsychologischen und schulischen Leitern. Jedes Land hat seine eigenen Regeln für Schulförderung und Benachteiligungsausgleich - auch in Bayern. Ziel ist es, diese Schulordnung und die Legasthenieverordnung für Kinder mit Legasthenie oder Rechenschwäche bestmöglich zu nutzen.

Mit unserer Begleitung und Unterstützung als Erziehungsberechtigte und Pädagogen schaffen wir die besten Bedingungen dafür, dass Ihr Kleinkind Ihre Kinder erreicht. Im BVL-Wettbewerb "Dyslexia & Dyscalculia-Friendly School" präsentieren Schulklassen ihr beispielhaftes Leistungsengagement und die aktive Verwirklichung einer persönlichen Schulförderung.

Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder Lese- und Rechtschreibfehler bei den Kindern

Über die Symptome von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder Dyslexie und die daraus resultierenden Folgen für die Leistungsbewertung und die Bildungskarriere der Schüler berichtet das BFK: Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst: In der Klasse von Schülern mit großen Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten kann den veränderten Anwendungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Rechtschreibgenauigkeit durch moderne Informations- und Komunikationstechnologien Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Die gängigsten Textverarbeitungsprogramme verfügen über Funktionen zur Rechtschreibprüfung, die die Bereitstellung von Dienstleistungen erleichtern. Die Bereitstellung moderner Hilfen zur Kontrolle der Schreibgenauigkeit bei der Durchführung schriftlicher Tätigkeiten, vor allem auf der Oberstufe, ist nicht zu verneinen. Schüler mit nachgewiesenen legasthenen Behinderungen werden davon besonders stark betroffen sein.

In der Bildungs- und Unterrichtsaufgabe wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich um äquivalente Lernfelder handele. Schulleistungen und andere geschriebene Leistungsbeurteilungen dürfen daher nicht allein anhand der Häufigkeit und Häufigkeit von Schreibfehlern bewertet werden. Bei der Bewertung in der Unterweisungssprache werden die technischen Gesichtspunkte Inhalte, Ausdrücke, Sprachkorrektheit und Schriftlichkeit angezeigt.

Aus den Curriculumsbestimmungen und der Regelung geht daher hervor, dass der Aspekt der Schreibgenauigkeit unter keinen Umständen die alleinige Basis für die Leistungsbewertung sein kann und darf. Im Falle von nachweisbar vorhandenen und schwerwiegenden zerebroorganischen Erkrankungen, die die Wirkung einer körperlichen Behinderung haben und das Lernen und die Anwendung der Schreibweise behindern, kann 18 Abs. 6 Schulbildungsgesetz angewandt werden.

Diese Schüler sind dann hinsichtlich des aufgrund der Körperbehinderung erzielbaren Unterrichtserfolgs zu bewerten, wodurch der Bildungs- und Lehrauftrag des jeweiligen Faches im Prinzip erfüllt sein muss. Bei der Leistungsbewertung - vor allem im Pflichtfach Deutschland - muss daher verantwortungsvoll abgewogen werden, inwiefern nur ein einziger Leistungsfeld - die Schreibgenauigkeit - für die gesamte Bildungs- und Berufskarriere eines Jugendlichen entscheidend sein soll.

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