Schule Privat
Privatschule PrivatWaldorfschulen) Zertifikate mit ähnlicher Wirksamkeit wie staatliche Schule zu erstellen und unter der Leitung eines Staatsprüfungsdirektors Abprüfungen abzulegen.
Vertretungsschulen benötigen die Zustimmung der örtlichen Kreisverwaltung. In den §§ 100 bis 104 SchuldG und in der Alternativschulverordnung (ESchVO) sind die Genehmigungspflichten festgelegt. Vertretungsschulen unterstehen der staatlichen Überwachung. Dies ist die Aufgabenstellung der Schulaufsicht, die auch für die jeweiligen staatlichen Schuleinrichtungen (Schulamt oder Bezirksregierung) verantwortlich ist; vgl. 88 Slg.
Die folgenden Angaben zu den Alternativschulen finden Sie auf der Website der Düsseldorfer Bezirksregierung:
Geschichtliche und juristische Fundamente
Allgemeinpädagogik, Geschichtspädagogik, Schulforschung, Gender- und Lebensgeschichte. Vor kurzem hat sie sich mit privaten Universitäten befasst. In letzter Zeit trat sie an privaten Hochschulen zwischen Beförderung und Auszeichnung auf. Aus elterlicher Sicht in der Pädagogische Rundfunkanstalt 2014 Die Veröffentlichung des Anthologiebandes "Privatschulen" von Springer VS wird in Kuerze folgen. Die öffentliche Meinung ist, dass Privatschulen vor allem solche einer reichen Oberschicht sind.
Die private Schullandschaft ist in der Tat sehr verschieden. Die Beweggründe der Erziehungsberechtigten, die sich für eine private Schule entscheiden, sind ebenfalls unterschiedlich.
Sie sind für viele Familien eine sehr wertvolle Option, wenn es um die Erziehung und Bildung ihrer Kleinen geht. Gleichzeitig stößt die Privatschule auf viele öffentliche Vorbehalte: von dem Verdacht, dass sie ausschließliche Orte des Lernens für das gesellschaftlich Bessere sei, bis hin zur Angst, dass die Privatschule zur Erosion des staatlichen Schulwesens beiträgt.
Nachfolgend sollen Tatsachen und Legenden über private Schulen erläutert werden. Die 1919 im Rahmen der Demokratie einführung eingeführte WRV (Weimarer Reichsverfassung) hat nach dem Ersten Weltkonflikt das Schulsystem grundsätzlich umgestaltet. Statt der bisher geltenden Pflichtschule, die es auch ermöglicht hat, außerhalb der Schule zu unterrichten, z.B. durch einen Heimlehrer, wurde das allgemeinbildende Schulsystem eingeführt.
Die Bildungssysteme des neunzehnten Jahrhundert hatten viel Platz für private Aktivitäten geschaffen. Nun war aber vor allem der Bund für die Ausbildung junger Menschen zuständig und dementsprechend sollten in der Regelfall alle Grundschulen offen sein (vgl. WRV 143, 1). Die Ausbildung junger Menschen wird von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt.
So genannte Kindergärten - Institutionen, die problemlos in weiterführende Schichten übergehen - wurden abgeschafft. 1 ) Das staatliche Bildungssystem wird biologisch organisiert. Das Mittel- und Oberschulsystem basiert auf einer einheitlichen Primarschule für alle. Entscheidend für die Zulassung eines Schulkindes zu einer bestimmten Schule sind seine Disposition und sein Hang, nicht die ökonomische und soziale Position oder das religiöse Bekenntnis seiner oder ihrer Vorfahren.
Dennoch bestand die Gefahr, dass Privatschulen staatliche Institutionen ersetzen könnten. Diese könnten vom Land anerkannt werden, wenn sie in ihren Unterrichtszielen und der Lehrerausbildung den staatlichen Waldorfschulen nicht unterlegen wären und - wahrscheinlich noch entschiedener - nicht zu einer "Spezialisierung" der Kinder entsprechend dem Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten geführt hätten.
Ausschlaggebend für die Bewerbung um Privatschulen war zum einen das besondere pädagogische Leistungsangebot, wie es zum Beispiel an der Waldorfschule verkörpert ist, zum anderen aber auch die Überlieferung der staatlichen, aber doch überwiegend konfessionell geprägten Grundschulen des neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrgangs. Die Aufnahme von privaten Konfessionsgrundschulen sollte sicherstellen, dass die Vormünder auch in Gebieten mit Konfessionsminderheiten eine Schule ihrer Konfession auswählen können (vgl. WRV, 147, 1b).
Eine Privatschule als Ersatzschule für eine staatliche Schule bedarf der Zustimmung des Bundes und unterliegt den Gesetzen des Landes. Eine Erlaubnis muss erteilt werden, wenn die privaten Bildungseinrichtungen in ihren Unterrichtszielen und -institutionen sowie in der naturwissenschaftlichen Bildung ihrer Lehrer nicht hinter den staatlichen Bildungseinrichtungen zurückbleiben und wenn eine Spezialisierung der Kinder nach dem Eigentum der Erziehungsberechtigten nicht vorangetrieben wird.
Dies ist nur zulässig, wenn eine Minorität von Vormündern, deren letzter Wunsch nach 146 Abs. 2 zu beachten ist, keine öffentlich-rechtliche Grundschule ihres Glaubens oder ihrer Ideologie in der Gemeinschaft hat oder wenn die Schulverwaltung ein sonderpädagogisches Anliegen zuordnet. Nahezu unverfälscht wurden die Schulsatzungen des WRV in das deutsche Grundgesetz übernommen, das den Versorgungsbedarf (vgl. WRV, 143) für den Bund nicht mehr spezifisch regelt, sondern sich ausdrücklich zur Gründung von privaten Schulen verpflichtet.
Das Recht auf die Gründung von Privatschulen ist garantiert. Privatschulen als Ersatzschulen für staatliche Schulformen benötigen die Zustimmung des Bundes und unterliegen den staatlichen Gesetzen. Eine Erlaubnis muss erteilt werden, wenn die Privatschulen in ihren Unterrichtszielen und -anlagen sowie in der naturwissenschaftlichen Bildung ihrer Lehrer nicht hinter den staatlichen Hochschulen zurückbleiben und wenn eine Spezialisierung der Kinder nach dem Eigentum der Erziehungsberechtigten nicht vorangetrieben wird.
Jene privaten Schulen, die der Pflichtschulbildung entsprechen, im Kern den landesüblichen Curricula entsprechen und staatliche Qualifikationen vorweisen können, sind so genannte Substitute Schools. Es handelt sich bei weitem nicht nur um privat finanzierte Unternehmen, sondern, wenn sie drei Jahre nach ihrer Entstehung vom Staat als solche erkannt wurden, um einen durchschnittlichen Landesfinanzausgleich von 75 Prozentpunkten (abhängig vom Bundesland).
Ein zweiter Kreis von privaten Schulklassen sind die Zusatzschulen. 1 ] Sie sind nicht an die nationalen Curricula geknüpft, bekommen aber auch keinen finanziellen Ausgleich. Ihr Bildungsprogramm und ihre Qualifikationen sind nicht mit denen der öffentlichen Schule zu vergleichen. Das IB-Diplom (International Baccalaureate Diploma) kann z. B. an einer international ausgerichteten Schule oder das Abitur ( "Apolytirion") an einer Griechischschule erlangt werden.
Der Umfang der Pflichtschulbildung an Zusatzschulen ist von Land zu Land verschieden. Jahrhunderts hatten Privatautoschulen oft dazu beigetragen, das öffentliche Schulsystem zu ersetzen - zum Beispiel durch Privatgymnasien für Mädchen. Im Zuge des Nazionalismus sollte die NS-Ideologie in den Waldorfschulen umgesetzt werden. Privaten Grundschulen mussten um ihre Existenzen fürchten; neue Stiftungen kamen nicht in Frage.
Erst in der unmittelbar folgenden Zeit, in der es in ländlicher Umgebung keine Oberschulen gab und der Bund seine Aufgaben, neue Schulgründungen zu tätigen, nicht rechtzeitig erfüllen konnte, wurden wieder Privatseminare aufgesetzt. Lediglich die Einrichtung privater Sonderschulen wurde fortgesetzt. Gegen Ende der 90er Jahre begann sich die Szene der privaten Schule zu bewegen. Von 1992 bis 2012 stieg die Zahl der privaten Bildungseinrichtungen auf föderaler Ebene von 1991 auf 3500 (siehe Grafik 2); ihr Prozentsatz an allgemein bildenden Bildungseinrichtungen hat sich aufgrund der demografischen Schließung staatlicher Bildungseinrichtungen von 4,5 auf 10,2 Pro -zent noch mehr als vervielfacht.
Dementsprechend ist auch die Zahl der Schüler an Privatschulen gestiegen; in den vergangenen zwanzig Jahren von gut 445.000 auf fast 2/3 der Schüler, also um etwa zwei Drittel. Auch die Zahl der Schüler an Privatschulen ist gestiegen. Wenn wir uns den Prozentsatz der Privatschüler an der Gesamtschülerschaft der Hauptschulen ansehen, ist der Zuwachs sogar noch deutlicher: von 4,8 auf 8,5 Prozentpunkte, fast doppelt so viel (vgl. Schaubild 3).
In der DDR waren "Privatschulen als Substitut für staatliche Schulbildung (....) unzulässig". Mehr denn je werden private Grundschulen eingerichtet, insbesondere Grundschulen, die größtenteils das Ergebnis von Elternvorhaben sind und generell auf Reformbildung ausgerichtet sind: Waldorf, Montessori, Freinet, aber auch kostenlose Alternativschulen.
Die Schule wird von Verbänden oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung betrieben. Infolge dieser letzten Welle von Gründungen sind es nicht mehr die Sonderschulen, die den überwiegenden Teil der privaten Bildungseinrichtungen ausmachen, insbesondere nicht, wie oft angenommen, die Oberschulen, sondern die Primarschulen (vgl. Schaubild 4). Die Tatsache, dass das Präjudiz, dass private Schulklassen besonders ausschließliche und ausschliesslich von wohlhabenden Erziehungsberechtigten ausgewählt werden, nicht zutrifft, wird allein durch die unterschiedlichen Schultypen in der privaten Schullandschaft belegt.
Natürlich gibt es auch die einkommensstarken, oft berufserfolgreichen Eltern von Akademikern, die eine hochkomplexe berufliche Tätigkeit ausüben und lieber alternative reformpädagogische, vorzugsweise internatio-nale, schulische oder leistungsbezogene Oberschulen für ihre Kleinen wählen. Das Privatgymnasium erfüllt ihre pädagogische Ausrichtung, entsprecht dem Stellenwert, den sie neben der Leistungsfähigkeit auch auf Einzigartigkeit und Selbstentwicklung auslegt. Es ist aber natürlich auch ein statuserhaltendes Element.
Diese haben überwiegend einen mittleren Bildungsabschluss, sind fachbezogen tätig und entscheiden sich für eine Schule für ihre Schüler, oft mit konfessionellem Charakter, die mehrere Bildungsprogramme kombiniert: Gesamtschule, Haupt- und Realschule oder Hauptschule mit Gymnasialabteilung. Es geht diesen Erziehungsberechtigten in erster Linie darum, dass ihre Kleinen in der Lage sein sollten, sich solide Kenntnisse und Sozialverhalten anzueignen. Großen Wert legten sie darauf, dass die Kleinen den korrekten Sozialkontakt haben.
Sie sind oft gesellschaftliche Kletterer und daran interessiert, dass ihre Kleinen "eine bessere Zeit" haben. Dazu nutzen sie ihre Mittel und überlassen es der Schule, ihnen etwas zu berechnen. In diesem Sinne wünscht man seinen Schülern eine sorgenfreie und fröhliche Zeit in der Schule, in der die Lehrkräfte die Persönlichkeit der Schüler aufnehmen und sie so weit wie möglich ohne Nötigung, aber immer noch bestmöglich unterstützen können.
Dabei haben sie eine Schule im Blick, die ein eventuelles Versagen gar nicht erst erlaubt und die eigenen hochgesteckten Erwartungen der Erziehungsberechtigten an eine "erfolgreiche Erziehung" mitträgt. Schule und Erziehungsberechtigte messen in allen Gruppierungen großen Stellenwert bei, dass sie in ihren Leitlinien und Zielsetzungen zusammenpassen. Eine solche passende Beziehung wird von den Parteien als großer Vorzug gegenüber öffentlichen Einrichtungen betrachtet.
Dies ist wahrscheinlich eines der bedeutendsten Differenzierungskriterien zwischen privater und öffentlicher Schule: Im Gegensatz zu staatlichen Grundschulen sind Privatschulen nicht dazu angehalten, alle Schülerinnen und Schüler zu akzeptieren, die die formellen Zulassungsvoraussetzungen erfuellen. Aber auch die Erziehungsberechtigten wählen eine Privatschule, weil sie von ihrem Angebot der Schule überzeugen und erwarten, von den Studiengebühren zu profitieren.
Dies betrifft sowohl die Grund- als auch die Sekundarschule. Der Preis für Privatschulen ist immer ein Diskussionsthema. Anschließend darf die Summe des Schuleintrittsgeldes nicht zu einer sozialen Auslese führen. Nichtsdestotrotz sind die Schulgebühren in hohem Maße von den Schulbehörden abhängt. Die niedrigsten Studiengebühren werden von den Konfessionsschulen erhoben, die selbst mit einer der beiden großen Gemeinden in Verbindung stehen.
Rund zwei Dritteln der Schüler in Privatschulen sind sie zuzurechnen. Waldorf und andere reformpädagogische Einrichtungen, aber auch unabhängige protestantische (konfessionelle) Einrichtungen sind viel teuerer; zweisprachige und international ausgerichtete Einrichtungen stehen an der Weltspitze. Zweisprachige Schule ab 230 ?*k. Antwort auf die Frage, welche Schulgebühren in welcher Größenordnung angebracht sind oder ab welcher Stufe man eine gesellschaftliche Spezialisierung fürchten muss, ist schwer zu finden.
In den meisten privaten Bildungseinrichtungen wird versucht, dem Sonderverbot durch die Erhebung von einkommensabhängigen Studiengebühren und das Angebot von Studienstipendien gerecht zu werden. Im Gegensatz zu den Vertretungsschulen sind die Zusatzschulen an diese Anforderungen nicht geknüpft; sie können ihre Studiengebühren marktgerecht einfordern. Aber was bedeutet eine Privatschule für das allgemeine Bildungswesen? In erster Linie vervollständigen sie das Staatsschulsystem, berücksichtigen neue pädagogische Erkenntnisse und entsprechen den Elternwünschen.
Darüber hinaus bezeugen sie ein neues Verständnis des Staates, wonach der Bund Einzelaufgaben aus seinem angestammten Aufgabenbereich an privatwirtschaftliche Leistungserbringer verlagert, die diese dann marktwirtschaftlich wahrnehmen. Problematisch wird es jedoch, wenn Privatschulen das öffentliche Übernahmeangebot nicht nur vervollständigen, sondern komplett auflösen. In den neuen Ländern ist dies seit einigen Jahren in schwach besiedelten Regionen der Fall: Die staatlichen Volksschulen, deren Bestehen immer mit einer bestimmten Anzahl von Kindern verbunden ist, müssen aufgrund der demographisch rückläufigen Studierendenzahlen geschlossen werden.
Vielmehr werden an den gleichen Stellen Privatgrundschulen gebaut, die nicht an Mindeststückzahlen geknüpft sind. Dies ist nicht nur deshalb schwierig, weil die neuen Privatgrundschulen mit ihrem speziellen Bildungsangebot oder ihrer religiösen Orientierung nicht zwangsläufig den Wünschen der Öffentlichkeit gerecht werden müssen, sondern auch, weil sie die Entwicklung der staatlichen Schulen der Gegend beeinflussen:
Aufgrund der Errichtung von Privatschulen kann auch die im Schanzentwicklungsplan festgelegte Schule in der Nachbarstadt keine Existenz mehr haben, da diejenigen Schüler, die an ihrem Wohnsitz eine kleine Privatgrundschule besuchten, nun nicht mehr an der Staatsschule in der Nachbarstadt sind. Muss sie geschlossen werden, weil sie dann unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl fällt, heißt das für die Bewohner noch größere Entfernungen zur nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Schule.
Eine weitere Problematik stellen die dicht besiedelten Gebiete dar, in denen die Erziehungsberechtigten aus einem großen Angebot an Schulklassen auswählten. Privatschulen stehen hier im Wettbewerb mit staatlichen Hochschulen um die entsprechenden Schulkinder. Abhängig vom Anforderungsprofil der Privatschule können diese Jugendlichen besonders leistungsstark oder vielleicht sogar besonders kreativ sein. Migrieren diese Jugendlichen in eine nicht-öffentliche Schule, kann dies zu dem so genannten Creaming-Effekt führen:
Bei den " Besten " handelt es sich um " Abschöpfungen " von Privatseminar. Berücksichtigt man jedoch die Vielfältigkeit der privaten Schule und die Beweggründe der Erziehungsberechtigten, die oft auch auf die Unterstützung ihrer weniger fähigen Schüler ausgerichtet sind, so ist diese Gefährdung mit einem gut entwickelten öffentlichen Schulsystem unwahrscheinlich hoch. Allerdings muss der Bund bei der Zulassung von privaten Bildungseinrichtungen in der Folgezeit die unterschiedlichen Schwierigkeiten einbeziehen.
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