Staatlich Anerkannte Privatschule
Öffentlich anerkannte Privatschuleh. die privaten Vertretungsschulen, werden in Deutschland in staatlich anerkannte und staatlich anerkannte Schulformen untergliedert.
Beide Varianten haben gemeinsam, dass sie unter Staatsaufsicht sind. Nach Ansicht des Landes ersetzt sie den Schulbesuch im Sinn der Pflichtschule. Die staatlich anerkannten privaten Hochschulen dürfen ihren Schülerinnen und Schülern keine eigenen Diplome zur Verfügung stellen. Anschließend müssen die Absolventinnen und Absolventen ihre Abschlussprüfungen (z.B. Abi, Mittelere Stimulation oder qualifizierender Hauptschulabschluss) als Externer an öffentlichen weiterbilden.
Für ihre Leistung erhält sie dann ein Staatszertifikat. Dagegen können staatlich anerkannte private Schulen ihren Hochschulabsolventen Zertifikate erteilen. Staatlich anerkannte Vertretungsschulen sind in diesem Zusammenhang nicht von denen der Öffentlichkeit zu trennen. Weil die Ausbildung in Deutschland Sache der einzelnen Länder ist, variieren die Voraussetzungen für die Gewährung der staatlichen Anerkennungen von Staat zu Staat.
Beispielhaft sind die Anforderungen an die landesweite Akkreditierung von privaten Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg: Die Ersatzfachschule ist seit drei Jahren im Einsatz. Damit wird das Unterrichtsziel der jeweiligen staatlichen Hochschule durchgesetzt. Die Verlegung von Schülerinnen und Schüler von der Alternativschule auf eine entsprechend ausgestattete Staatsschule und zurück ist ohne größere Probleme möglich. In der Alternativschule gelten die Zulassungs- und Transferbestimmungen der jeweiligen staatlichen Fachschulen.
Lehrer innen und Lehrerinnen entsprechen den Anforderungen an einen Lehrauftrag an staatlichen Einrichtungen entsprechend ihrer Aktivitäten. Das Land Nordrhein-Westfalen spielt eine besondere Rolle. Es wird nicht zwischen anerkannten und zugelassenen Alternativschulen umgangen. Vielmehr gibt es die so genannten anerkannten Ergänzungsschulen, die mit den staatlich anerkannten Vertretungen in den anderen Staaten zu vergleichen sind.
Übrigens ist Nordrhein-Westfalen besonders großzügig bei der Förderung von Privatautoren. Nach den ersten drei Jahren der Probezeit werden in allen anderen Ländern die Vertretungsschulen in der Regel mit etwa 60 bis 70 Prozentpunkten der Gelder gefördert, die sie als öffentliche Schule bekommen würden.