Stipendium Schule

Die Stipendienschule

Stipendien von Stiftungen sind auch für Schulkinder bereits möglich. Allerdings: kein Stipendium ohne Fleiß. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um ein Stipendium sind gute Noten.

LandesSPECIAL Hessen | Talent Pilotprojekt

Anhand der Standortwahl zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und Möglichkeiten in Ihrer Nähe an. Das Ergebnis wird nach Ihrem Zustand durchsucht und nach der Distanz zu Ihrem Wohnort geordnet. Zur Suche nach Angeboten für einen anderen Ort tragen Sie hier eine andere Ortschaft oder PLZ ein. Die Landesfachkraft Hessen wird revidiert. Sämtliche Unterlagen zur Talentförderung in Hessen erhalten Sie ab September 2018 in einer aktualisierten und erweiterten Ausprägung.

Auswahl der Förderprogramme

Nachfolgend werden Förderprogramme für Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Institutionen mit unterschiedlichen Zielen und Zielgruppen vorgestellt. Der Zuschuss wird auf schriftliches Gesuch und nach Zustimmung der Schule durch den verantwortlichen Ministerialvertreter für das Gymnasium gewährt (verfügbar auf den Internetseiten des bayrischen Gymnasiumsnetzes). "Beispielprojekte wie das Präsentieren von Talenten im Einsatz.

Bis zu 50 neue Fellows können pro Jahr zugelassen werden. Für das Ausbildungsjahr 2017/2018 können sich diejenigen Jugendlichen anmelden, die im Ausbildungsjahr 2018/2019 zumindest die neunte Klasse eines Gymnasiums absolvieren und die die Hochschulzugangsberechtigung oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung anstreben. der Schulabschluss ist möglich. Darüber hinaus können sich nur Studierende anmelden, die nach der Zulassung zu unserem Förderprogramm noch eine Schulzeit von 2 Jahren bis zum Abschluss des Abiturs haben.

Darüber hinaus soll das Projekt umfassende Netzwerke zwischen Wissenschaftlern, Alumni und außeruniversitären Kooperationspartnern schaffen. Jährlich beantragen mehrere hundert junge Menschen die Zulassung zum Studium, aus dem eine aus Repräsentanten aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Unternehmen bestehende Fachjury jedes Jahr bis zu 50 neue Arbeitsstipendiaten aufnimmt. Der Zugang zum Studium erfolgt nach den Merkmalen Talent, sozialer Situation und sozialem Miteinander.

Der Support dauert bis zum Abschluss des Abiturs. Pro Jahr werden etwa 12 Zuschüsse gewährt, die den Aufenthalt in einem der vier ausgesuchten Internate in Abhängigkeit von der Einkommens-, Finanz- und Lebenslage der Kinder unterstützen: Staatliches Gymnasium Sankt Afra (Sachsen), Staatsschule Pforta (Sachsen-Anhalt), Birklehof-Schule (Baden-Württemberg) und Schlossschule Salem (Baden-Württemberg).

Interessenten wenden sich mit einem detaillierten Antragsschreiben unmittelbar an die Stichting für eines der beiden Heiminstitute. Die Roland-Bergerstiftung unterstützt mit dem Schulstipendium talentierte Söhne und Töchter mit erschwerten Anfangsbedingungen auf dem Weg zum Abi. Die Förderung beginnt bereits in der ersten Grundschulklasse und wird bis zum Abi vergeben.

Das Stipendium soll Jugendliche unterstützen, die gewillt sind, gesellschaftliche Eigenverantwortung zu zeigen. Mit der Roland-Berger-Stiftung will die Roland-Bergerstiftung den Weg für eine optimale Förderung ihrer Stipendiatinnen und -Studenten bahnen. Das Stipendium hat zum Zweck, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen. Dabei wird für jeden Förderer ein eigener Entwicklungsplan erarbeitet, der zehn Lernfelder umfasst - von der politischen, wirtschaftlichen, sprachlichen und kulturellen Handlungskompetenz über die Bereiche Umwelt, Bildung und Erziehung bis hin zu den Bereichen Soziales und Soziales.

Die Umsetzung des Förderplans erfolgt in Gestalt von individueller Unterstützung (z.B. Notenunterricht, Sportunterricht, ggf. Nachhilfe), Seminar, Workshop, Ferienakademie, Praktikum, etc. Freiwillige Betreuerinnen und Betreuer betreuen die Stipendiatinnen und -inhaber als vertrauenswürdige Vermittler zwischen ihren Eltern, der Schule und der Stiftungsstelle auf dem Weg zum Studienabschluss. Das Maximilianeum (für Schülerinnen) oder die Wissenschaftliche Jubliäumsstiftung (für Schülerinnen) ist ein privates Projekt, das von König Max II. von Bayern initiiert wurde.

Sie können sich nicht selbst um die Teilnahme am Programm anmelden, werden aber von der Schule empfohlen, wenn Sie geeignet sind und gute Leistungen erbringen. Sie müssen vor der Maximilianeum-Prüfung die hochbegabte Fachprüfung beim Ministerialrepräsentanten ablegen und in das BayEFG-Stipendium einbezogen werden. Obwohl das Ablegen dieser Untersuchung eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Spezialprüfung Maximilianeum ist, berechtigt sie den Inhaber nicht zur Teilnahme an der Spezialprüfung Maximilianeum.

Über die Zulassung zum Max-Planck-Institut entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Prüfungskommittees und die Meinung des Stiftungsrates des Max-Planck-Instituts; sie wird von der LMU vorgenommen. Darüber hinaus haben hochbegabte Schülerinnen und Schüler Zugriff auf länderunabhängige Stipendien. Jährlich erhalten die besten bayrischen Gymnasiasten und Berufsschulabsolventen, die während des Studiums und in der Abschlussprüfung konstant gute Leistungen erbracht haben und in einer aufwändigen Klausur ihre gute Eignung und ihr gutes Allgemeinbildungsniveau beweisen konnten, die rechtlich garantierte Mittel.

Am 1. Mai 2005 trat das neue Bayrische Elitefördergesetz (BayEFG) in Kraft und hat damit zum ersten Mal die Absolventinnen und Absolventen von 2005 erfasst. Die bedeutendste Innovation gegenüber der vorherigen Finanzierung nach 10 BayBFG ist, dass die Stipendienfinanzierung durch die Finanzierung von Spitzenforschungsangeboten abgelöst wird (siehe § 6 BayEFG). Für die individuelle Nachwuchsförderung musikbegabter junger Menschen sind im Zuge des Bayrischen Musikplanes Mittel aus staatlichen Mitteln vorgesehen.

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