Studiengebühren

Schulgebühren

Der Einzug von Studiengebühren in Deutschland an staatlichen Universitäten ist ein umstrittenes politisches Thema. Ab wann müssen Sie Studiengebühren zahlen? Kursgebühren für ausländische Studierende -.

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Der Einzug von Studiengebühren in Deutschland an öffentlichen Universitäten ist ein umstrittenes Politikum. Kontrovers ist vor allem die Fragestellung, inwieweit Studiengebühren sozialverträglich sind und inwieweit Studierende die Studienkosten mit den übrigen Steuerpflichtigen über Studiengebühren teilen sollten. Schon vor der EinfÃ??hrung der allgemeinen StudiengebÃ?hren gab es keinen kostenfreien Hochschulzugang.

Davon sind die Studiengebühren deutlich zu unterscheiden und werden mitverrechnet. Die Semestergebühr besteht aus Gebühren für die Studentenschaft, den Allgemeinen Studiengang und das Studienwerk sowie einer eventuellen Verwaltungsgebühr. Die Studiengebühren dagegen sind Mittel, die die Studierenden an die Universität abführen. In einigen Ländern waren die Ende der 2000er Jahre in allen Ländern verabschiedeten und Anfang 2010 aufgehobenen allgemeinen Studiengebühren vorgesehen.

In Bayern durften sie beispielsweise ausschliesslich zur Erleichterung der Lehr- und Lernbedingungen verwendet werden. Die von Deutschland unterzeichnete Internationaler Konvention über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (IPwskR) verlangt, dass "die Hochschulbildung für alle nach ihren Möglichkeiten in allen geeigneten Formen gleichberechtigt zugänglich gemacht wird, vor allem durch die schrittweise Einführung von Unentgeltlichkeiten".

In der ersten Variante der Studiengebühren in der BRD waren Studiengebühren, die bis 1970 vorlagen. So wurden die Hörergebühren um rund 150 DEM erhöht. In dieser Art und Weise werden seit 1970 keine Hörergebühren mehr verlangt. Lange Zeit war das Bundeshochschulrahmengesetz (HRG) von allgemeinen Studiengebühren ausgenommen. In der Folge wurden in allen alten Bundesländern mit Ausnahmen von Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zwischen 2006 und 2007 generelle Studiengebühren in unterschiedlichen Beträgen eingeführt.

Infolgedessen waren etwa 70% der Studierenden in Deutschland und 90% der Studierenden in Westdeutschland von den allgemeinen Studiengebühren beeinflusst. Im Osten Deutschlands, einschließlich Berlin, hatte kein Land generelle Studiengebühren erhoben. Aufgrund politischer Weichenstellungen, vor allem durch die Landtagswahl, ist die Anzahl der Länder, die Studiengebühren für den allgemeinen Unterricht entrichten, bis zum WS 2012/13 nach Bayern und Niedersachsen gesunken.

2 Bei einem Regierungswechsel (Niedersachsen) oder Referendum und der neuen Stellung der Staatsregierung (Bayern) wurden auch in diesen beiden Landesteilen die Studiengebühren abgeschafft: in Bayern für das WS 2013/14[3], in Niedersachsen für das WS 2014/15[4] So wurden in Deutschland seit 2014 keine allgemeinen Studiengebühren mehr erhoben. Im Jahr 2014 wurden daher keine allgemeinen Studiengebühren gezahlt. Zusätzlich zu den gestrichenen allgemeinen Studiengebühren gibt es in einigen Landesteilen Studiengebühren für Langzeitstudenten (Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), Studiengebühren für einen zweiten Studiengang (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) sowie Studiengebühren für Bildungsausländer aus Nicht-EU-Staaten (Baden-Württemberg).

Für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden bisher keine Studiengebühren berechnet. Im Folgenden erhalten Sie nur Angaben zu den Studiengebühren in den anderen 12 Ländern. Da seit 1970 keine Studiengebühren mehr erhoben wurden, hat die schwarz-gelbe Staatsregierung am 7. Juni 1997 beschlossen, für das WS 1998/99 langfristige Studiengebühren von 1000 DEM einzuführen, was inflationsbereinigt heute 662 EUR ausmacht.

Von dieser Abgabe waren Studenten in der Regel bis zum WS 2006/07 erfasst, die die Regellaufzeit um vier Halbjahre überschritten haben. In den allgemeinen Studiengebühren sind dann die langfristigen Studiengebühren enthalten. Mit Beschluss des Landtages von Baden-Württemberg und der schwarz-gelben Staatsregierung vom 16. Mai 2005 wurden für das Sommerhalbjahr 2007 die allgemeinen Studiengebühren (500 ? pro Semester) eingeführt. Von der Zahlungsverpflichtung gab es - zum Teil auf Gesuch hin - Ausnahmen,[23][24], so dass nach Angaben des Wissenschaftsministeriums[25] 44% der Studenten von den Studiengebühren ausgenommen waren.

Für die Dauer des Sommersemesters 2007 bis einschließlich zum WS 2011/12 wurden die allgemeinen Studiengebühren für jeweils 10 Studiensemester berechnet. Auf Anregung von Forschungsministerin Theresia Bauer (grünschwarze Landesregierung) hat der Landesparlament am Donnerstag, den 7. Juni 2017/18, beschlossen, ab dem WS 2017/18 Studiengebühren für Auslandsstudenten aus dem Ausland einzuführen, die nun Studiengebühren von 1.500 EUR pro Halbjahr zahlen müssen.

Mit 13% (gegenüber weniger als 6% im Jahr 1999) stammten die meisten Bildungsausländer in Baden-Württemberg im Jahr 2016 aus China[28]. Der Grund für die Erhebung von Studiengebühren für Bildungsausländer aus Nicht-EU-Ländern ist, dass sie zum Studium nach Deutschland kommen und nicht Teil der kollektiv steuerpflichtigen dt. Solidarität sind.

Lebensjahr von einem anderen an einer inländischen Universität eingeschriebenen und von Studiengebühren oder Studiengebühren abhängigen Mitglied der Zivilrechtsangehörigen; Studiengebühren oder Studiengebühren entsprechen vergleichbaren Studiengebühren, die in einem Mitgliedsstaat der EU gezahlt werden; ausländischen Studierenden, die im Zuge zwischenstaatlicher oder internationaler Übereinkünfte oder Universitätsvereinbarungen eingeschrieben sind, die eine Steuerbefreiung gewährleisten, die im Zuge von Regierungs- oder internationalen Übereinkünften oder Universitätsverträgen eingeschrieben sind, die eine Befreiung von der Steuericheung gewährleisten.

Studierende, für die die Entrichtung eines Studienbeitrages eine unangemessene Belastung durch besondere Gegebenheiten des Einzelfalles auch unter Beachtung der Bestimmungen in Abs. 7 bedeutet. Die Studentenvertreter in Bayern hatten erfolglos die Studiengebühren an ihren Hochschulen gesenkt. Der bayerische Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch hat am vergangenen Freitag, den 18. Mai 2010, in einem Brief an die Universitätspräsidenten und Rektoren gefordert, die restlichen Mittel (ungenutzte Studiengebühren) so schnell wie möglich zu reduzieren.

"â??Um die grundsÃ?tzliche UnterstÃ?tzung fÃ?r die Beitreibung von StudiengebÃ?hren in Bayern nicht zu gefÃ?hrden, will er aber im nÃ?chsten Jahr keine weitere Erhöhung der verbleibenden Mittel melden mÃ?ssen, sondern auf einen Mittelabfluss der ersparten Gelder verweisen können. Mit den Abstimmungen der Großen Coalition haben die Bremer am 16. November 2005 das so genannte "Studienbuchführungsgesetz" nach dem Vorbild des Landeskindermodells verabschiedet.

Allerdings wies das Bundesgericht darauf hin, dass es keine grundlegenden Zweifel an den Studiengebühren gebe. Infolgedessen wurden die Studiengebühren für ausländische Kinder auszusetzen. Der Verwaltungsgerichtshof Bremen hat mit seinem Beschluss vom 18. Oktober 2007 noch einmal klargestellt, dass das Staatskindermodell Bremen unrechtmäßig ist. 51 ] Studiengebühren dürfen daher erst nach einer rechtskräftigen Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht berechnet werden.

Für Studierende, die nicht in der Hansestadt und den umliegenden Landkreisen lebten oder die die Regelstudienzeit deutlich überzogen hatten, wurden in Hamburg im Sommer halbjahr 2004 erstmalig 500 Studiengebühren berechnet. Der Einzug von Studiengebühren für außerhalb der Landesgrenzen lebende Studierende wurde im Frühling 2005 nach einer Rechtsstreitigkeit vorläufig eingestellt.

Urspruenglich war die Einfuehrung einer allgemeinen Studiengebuehr fuer alle Studierenden fuer das Sommerhalbjahr 2006 vorgesehen, waehrend diese zunaechst 500 pro Halbjahr betraegt. Das eigentliche Einführungsgesetz fand jedoch erst zum Sommerhalbjahr 2007 statt. Das Studentenfinanzierungsgesetz zur EinfÃ??hrung von StudiengebÃ?hren wurde am Mittwoch, den 27. September 2006, mit den Voten der CDU-Fraktion in der Hamb....

Die Studiengebühren werden seit dem Wintersemester 2005 durch eine Verwaltungsgebühr von 50 ? ergänzt. Ein Skandal ereignete sich im Juni 2007, als die Hamburger Universität unter dem Einfluss von Wissenschaftssenator Jörg Dräger mehr als die Haelfte der kuenstlerischen Interessenten wegen ihrer Beteiligung an einem Subskott der neuen Studiengebuehren exmatrikuliert hat.

Bei Ablauf der letztmöglichen Zahlungsfrist für die noch offenen Studiengebühren hatte rund ein Viertel der Studenten noch keine Studiengebühren an die Universität abgeführt. Bei den Studiengebühren spielt das Land Hessen eine besondere Rolle. "Deshalb habe sich die Staatsregierung Wiesbaden der Rechtsstreitigkeit gegen das Studienverbot nicht angenommen.

Karl-Heinz Koch (Vater des ehemaligen hessischen Regierungschefs Roland Koch), der später Bundesjustizminister wurde, trat besonders engagiert gegen Studiengebühren ein. 1949 kämpfte er als Jurastudent für die Aufhebung der Studiengebühren. Im Jahr 2003 wurden Studiengebühren eingeführt, zunächst in Gestalt einer "Verwaltungsgebühr" von 50 , die neben dem Studienbeitrag pro Halbjahr zu zahlen ist.

Darüber hinaus wurden in Hessen über das StutuG Honorare festgelegt, die von Langzeitstudierenden (1 1/2-fache der Regelstudienzeit) und Hochschulabsolventen von zweiten Studiengängen aufgegeben werden sollen. Trotz monatsweiser Demonstrationen und verfassungsmäßiger Sorgen der Studierenden in Hessen hat der Hessische Landtag ab dem WS 2007/2008 am 4. Mai 2006 die allgemeinen Studiengebühren durchgesetzt. Nach dem entsprechenden Gesetzesentwurf, HStuBeiG, wurden in Hessen ab Sommer 2007 Studiengebühren erhoben. In Hessen wurden diese ab diesem Zeitpunkt verrechnet.

Die Betreffenden sollten mit Studienkrediten in Hoehe der Studiengebuehren versorgt werden, die erst nach Abschluss des Studiengangs und bei einer entsprechenden beruflichen Taetigkeit zurueckzuzahlen sind. Auch die Studiengebühren wurden ausgenommen, unter anderem für sehr gute Studienleistungen, Erkrankungen, etc. Als einziges Land in Deutschland hat Hesse die Studienbeitragserhebung nach nur einem Jahr (17. 6. 2008) nach dem Gleichstellungsgesetz für hessische Universitäten zurückgezogen.

Im Auftrag der Landesregierung hat der Verfassungsrechtler Christian Graf von Pestalozza (Freie Uni Berlin) im Jahr 2005 die Zulassung von Studiengebühren nach der Hessenverfassung geprüft. In seinem im Juni 2006 vom Bundeswissenschaftsministerium vorgelegten Bericht[57] begreift Pestalozza Studiengebühren als einen von der Staatsverfassung erlaubten Studienbeitrag bei angemessener finanzieller Auslastung.

Ausschlaggebend ist auch, dass die ökonomische Situation der Steuerzahler im Untersuchungszeitraum nicht zwangsläufig wichtig ist, sondern dass es ausreicht, an eine spätere Leistungskraft anzuknüpfen, die einem nachgelagerten Modell nachkommt. Selbst Studiengebühren sind erforderlich, die Summe kann von den Hochschulen weitestgehend selbst festgelegt werden, sofern es keine Fremdfinanzierung von ausländischen Studiengängen gibt.

Dementsprechend sind Studiengebühren auch in Hessen prinzipiell nicht verboten, aber nicht durch Artikel 59 der Hessischen Landesverfassung[59] abgedeckt, der einen Grundsatz der Unentgeltlichkeit für alle mit der Möglichkeit verbindet, sich nur an diejenigen zu wenden, die ökonomisch ausreichend leistungsfähig sind. Jeder dieser Skizzen sieht die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren in Kombination mit einem Zinsanspruch vor.

64 ) Gleichwohl haben 45 Mitglieder des Hessen-Landtags und der SPD- und Bundestagsfraktionen sowie von SPD und Bundestagsfraktion 90/Die Gruenen im Januar 2007 Verfassungsbeschwerde beim Landgericht Hessen eingereicht. 65 Vor diesem gesellschaftspolitischen und verfassungsmäßigen Hintergund hat die SPD-Kandidatin für die Premierministerwahl 2008, Andrea Ypsilanti, bekannt gegeben, dass die SPD im Wahlsiegsfall die Studiengebühren in Hessen innerhalb der ersten hundert Bundesregierungstage umkehren wird.

Im Verfahren zur Überprüfung der beim Landgericht Hessen anhängigen Normen durch die SPD- und Grünen-Abgeordneten (Az. P.St. 2133) beurteilte auch die Staatsanwältin Ute Sacksofsky die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren als unrechtmäßig, da sie gegen die Verpflichtung der Landesverfassung des Hessens zur Befreiung der konjunkturell Schwachen von den Studiengebühren verstieß. 66 ] Darüber hinaus wurde im Sept. 2007 eine von mehr als 70.000 Menschen unterschriebene Volksbeschwerde (Aktenzeichen: P.St. 2158) mit dem gleichen Ziel der Klage vor dem Staatsgericht hinzugefügt.

Mit einem gemeinsamen Antrag[72] haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Gruenen im Monat Mai 2008 beim Bundestag die Aufhebung der Studiengebühren und der langfristigen Studiengebühren - ungeachtet der Rechtsprechung des Landgerichts - ab dem WS 2008/09 eingereicht. Gleichzeitig hat die Linkspartei ihren eigenen Antrag gestellt[73], der gar die Rückerstattung der bisher gezahlten Studiengebühren fordert.

In einem eigenen Gesetzentwurf[74] hat die FDP vorgeschlagen, den Hochschulen die Entscheidung zu lassen, ob sie künftig Studiengebühren analog zu Nordrhein-Westfalen verlangen wollen. Bereits vor den allgemeinen Studiengebühren wurden in Niedersachsen langfristige Studiengebühren eingerichtet. Der Bundestag hat am 10. September 2005 entschieden, im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes ab dem ersten Halbjahr Studiengebühren einzuführen.

Die Beiträge sind von den Studierenden des ersten Halbjahres ab dem Wintersemester 2006/07, von allen anderen Studierenden ab dem Wintersemester 2007 zu entrichten (Ausnahmen gibt es für Angehörige von minderjährigen Kindern). 80 Die Studiengebühr beträgt derzeit 500 ?. Studierende, die zu Semesterbeginn noch nicht volljährig sind, sind von der Studiengebühr (500 ?) befreit. Nach der Einführung langfristiger Studiengebühren in der rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen bereits im Sommerhalbjahr 2004[84] hatte die zwischenzeitlich an die Macht gebrachte CDU/FDP-Regierung im Jahr 2006 durch das Hochschulinstitutionsgesetz (HFGG NRW) die allgemeinen Studiengebühren möglich gemacht.

Sie enthält das Studienbeitrags- und Universitätsabgabengesetz (StBAG NRW). Die StBAG NRW hat den Universitäten in 2 Abs. 1 erlaubt, erstmalig im WS 2006/2007 des ersten Semesters und dann im SS 2007 aller Studierenden des Rechts so genannten Studiengebühren (bis zu 500 pro Semester) zu verlangen.

Studierende, die weder deutsche Staatsangehörige noch Schweizer oder EWR-Bürger waren, könnten auch höhere Sonderbeiträge, so genannte Pflegegebühren, verlangen. Nach § 2 Abs. 2 2 StBAG NRW mussten die Studiengebühren bei den Universitäten bleiben, die sie zur Lehrverbesserung verwenden mussten. Darüber hinaus mussten die Universitäten einen Teil der Studiengebühren in einen Defaultfonds einbringen.

Gemäß 17 Abs. 1 S. 2 StBAG NRW dienten die Mittel zur Absicherung des Kreditausfallrisikos, das sich daraus ergibt, dass ein Kreditnehmer sein Schuldscheindarlehen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt. Die Universitäten konnten frei entscheiden, ob sie die Umfrage und, wenn ja, den Betrag bis zur Obergrenze von 500 pro Halbjahr durchführen wollen.

Der Darlehensaufwand aus BAföG, Studiengebühren und Zins (aufgelaufen bis zum Rückzahlungsbeginn ) ist gemäß 15 Abs. 1 StBAG NRW auf EUR 15.000 beschränkt. Der Zinssatz für das Studienbeitragsdarlehen der NRW. Wenn sich die schwarz-gelbe Regierungskoalition auf die Neueinführung von Studiengebühren einigen sollte, wäre Nordrhein-Westfalen das erste Bundesland, das zum zweiten Mal nach der ersten Einfuehrung und der anschliessenden vollstaendigen Aufhebung Studiengebuehren fuer Erststudien einfuehrt.

Zugleich wäre Nordrhein-Westfalen damit 2017 das erste Bundesland, das überhaupt Studiengebühren für das erste Studienjahr erheben würde, nachdem die Studiengebühren in allen anderen Ländern nach einer kurzen Spitzenphase schrittweise abgebaut worden waren (siehe untenstehende Tabelle). Ein weiterer Rechtsgrund für die Erhebung von Entgelten in Sachsen ist das Verwaltungskostengesetz[95], das unter Vorbehalt unterschiedlicher Rechtsvorschriften in 27 Abs. 5 vorsieht, dass für Besuche an schulischen und universitären Einrichtungen keine Nutzungsentgelte berechnet werden.

Auch für das Aufbaustudium gilt: Nach dem neuen Hochschulfreizügigkeitsgesetz in Sachsen werden seit 2013 ab dem fünften Fachsemester über der Regelstudienzeit langfristige Studiengebühren berechnet. Bei Studierenden, die keine EU-Bürger sind, können Studiengebühren anfallen, wenn die Universität ein Stipendium für diese Personengruppe bereitstellt ( § 12 Abs. × 3 SächsHSFG). Studienbeiträge reduzieren die Studienbereitschaft.

In nahezu allen Ländern ist die Zahl der Studienanfänger angestiegen, mit Ausnahmen von Baden-Württemberg, wo es zum ersten Mal seit 8 Jahren einen Einbruch gab, wie die vom Bundesamt für Statistik am Ende des Jahres 2007 veröffentlichten Daten deuten. Bei den 6 anderen Ländern mit allgemeinen Studiengebühren (Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland) ist dies jedoch deutlich geringer als in den Ländern ohne Studiengebühren.

In Bayern betrug der Zuwachs nur 2,6%, in Bremen und Brandenburg waren es 12% bzw. 16,2% mehr Personen, die eine Hochschulausbildung absolvierten als im Vorjahr. In Summe ist die Zahl der Studierenden in ganz Deutschland seit der Etablierung der Studiengebühren jedoch weiter gesunken. Rund 32.000 Menschen lernen im WS 2007/2008 weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Sie legte den Grundsatz der kostenlosen Gebühren für das Studium im ersten Studienabschnitt (Regelstudienzeit) fest, eröffnete aber die Möglichkeiten zur Einrichtung langfristiger Studiengebühren oder Studienkontenmodelle. Das Bundesverfassungsgericht hat am 16. Juni 2005 das 2001 im Rahmengesetz über die Hochschulbildung verankerte Studiengebührenverbot für ungültig befunden, da es in die Gesetzgebungsbefugnis der Länder eingegriffen hat.

106] Der präsidiale Bundesrichter Winfried Hassemer weist jedoch nachdrücklich darauf hin, dass das Bundesgericht nicht über die Zulassung von Studiengebühren beschlossen hat. Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Beschluss im Kern folgendes aus: Geht man davon aus, dass dadurch Migrationsbewegungen zustande kommen, werden Universitäten, die keine Studiengebühren erheben, überschwemmt, und Universitäten mit Studiengebühren hingegen nicht voll ausgeschöpft, indem Studiengebühren ähnlich wie in anderen Ländern eingeführt und erhöht werden, so dass ein sich abzeichnendes Neuauflagegleichgewicht zustande kommen kann.

Allerdings hat sich das BVerfG das Recht vorenthalten, zur Fragen der sozialen Kompatibilität von Studiengebühren eine neue Position einzunehmen, vor allem, wenn die von der Kritik gefürchteten Effekte tatsächlich aufgetreten sind, um zu beurteilen, ob sie zulässig sind. Dies müsste jedoch erst geschehen; ein Studiengebührenverbot wäre aus heutiger Sicht voreilig, vor allem wenn es vom Staat und nicht von einem Land selbst verhängt würde.

Auch im Hinblick auf das Numerus claususus-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das eine einheitliche nationale Verordnung über die Verteilung von Studiumsplätzen und -plätzen gefordert hat, ist dieses Urteils von Interesse. Der Jurist Wilhelm Achelpöhler bezweifelt in einem vom "Aktionsbündnis gegen Studiengebühren" veröffentlichten Gutachten die Gesetzmäßigkeit der landesrechtlichen Entwicklung im Jahr 2005. 107] Vor allem die Gebühreneinführung ohne entsprechende Fristen, die den Vertrauensentzug der bereits immatrikulierten Studierenden gefährden, ist umständlich.

Gelder, die der Staat für bedürftige Studierende zur Verfugung stellt, sollten von den Ländern nicht wieder durch Studiengebühren "eingezogen" werden. Aus diesem Grund haben sich die Allgemeinen Studienausschüsse der meisten nordrhein-westfälischen Fachhochschulen in der Gebührenaktion zurückgezogen! und führen koordinierte rechtliche Schritte gegen das Studienbeitrags- und Universitätsabgabengesetz (StBAG NRW).

Der Verwaltungsgerichtshof des Saarlandes hat zur Erhebung von Studiengebühren in einem Eilverfahren[122] ohne weitere Überprüfung der Kompatibilität mit übergeordnetem Recht urteil. Es sind keine Besicherungen für die Studentenkredite der Landesschulen zu stellen und die Gewährung dieser Kredite wird nicht von Einkommens- und Vermögensaudits abhängen. Beispielsweise hat die "freie Vereinigung der Studierendenschaften" auf diversen Mitgliederversammlungen beschlossen, alle Arten von Studiengebühren zurückzuweisen.

Die Krefeld-Appellation [128] des aus mehr als 200 Allianzpartnern bestehenden Studentenaktionsbundes gegen Studiengebühren bemängelt, dass Studiengebühren weiterhin die sozialen Risken und damit die sozialen Aufwendungen an den Individuum weitergeben, dass Studiengebühren zu einem entkonsolidierten und unsozialen Ausbildungsverhalten führen, dass Studiengebühren bereits bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten reproduzieren und bereits bestehende Sozialauswahleffekte des Bildungssystems stärken, Die Dt.

Der Großteil der CDU/CSU unterstützt Studiengebühren. 133 ] Die von ihr angeführten Länder in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland spielten eine wichtige Rolle bei der Erhebung von Studiengebühren. Der SPD Ablehnung von Studiengebühren für das Hauptstudium. 134 ] SPD-beteiligte Länder haben keine (allgemeinen) Studiengebühren erhoben, sondern z.B. in Niedersachsen langfristige Studiengebühren und in Nordrhein-Westfalen Studiengebühren eingerichtet.

In der Bertelsmann Stiftung wird seit Anfang der neunziger Jahre ebenso wie in der Neuen Sozialen Marketwirtschaft über das Center for Higher Education Development mit Nachdruck und Vehemenz für Studiengebühren eingetreten. Schulgebühren und Bachelor of Science im anwendbaren verfassungsrechtlichen Recht. Darin: Kritikische Justiz nach KJ, ISSN 0023-4834, Vol. 2008, S. 353-358 Harald Walther: Studiengebühren in Hessen - Verfassungsmäßige Zulassung und Verwaltungsverfahren.

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Universität muss Studiengebühren zurückerstatten; das VG hat bereits einen Dringlichkeitsantrag gegen Studiengebühren aus formellen Erwägungen gestellt, vgl. AP: "Gericht bezweifelt die Legalität von Studiengebühren" Oberspringen OVG Münster, Urteilsbegründung vom 11. September 2007-2015 Ab 1596/07, DVBl 2007, S. 1442 ff. vgl. auch "Erhebung von Studiengebühren für das Studium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig", Presseinformation vom 21.10.2007 und "Richter weisen Rechtsstreitigkeiten zurück", Spiegel online vom 9.10.2007. hochspringens ? Vewaltungsgericht lehnt dringenden Antrag auf Studiengebühren ab.

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