übertritt
transferiertDer Entscheid nach der Primarschule für eine Sekundarschule ist keine abschließende Aussage über den zu erzielenden Abiturabschluss. Mit den Zulassungsbedingungen sollen die Kinder den Weg für ihr Baby aufzeigen. Bei einem Wechsel von der Primarschule wirken sich diese Voraussetzungen vor allem auf die Leistung des Schülers in den Fachbereichen Germanistik, Mathe sowie Haus- und Fachunterricht aus.
Damit wird sichergestellt, dass das Kleinkind in Zukunft nicht zu etwas aufgefordert wird, was es derzeit nicht tun kann. In den Zulassungsbedingungen wird daher geklärt, welches Qualifikationsprofil und damit welche Art von Schule dem jeweiligen Individuum am besten passt. Es ist ratsam, dass die Erziehungsberechtigten das Profil der Anforderungen an ihr Kleinkind auswählen, das einen Sinn für wahrscheinliche Leistung ergibt. Deshalb hat der Bayrische Staatsministerrat in seiner Plenarsitzung am Donnerstag, den Donnerstag, den 3. Mai 2009, entschieden, das Verlagerungsverfahren von der Primarschule auf die Sekundarschulen (Gymnasium, Sekundarschule und Gymnasium) kindgerecht und talentiert weiterzuentwickeln, um die Ausnutzung von Talenten und die Chancengleichheit zu verbessern.
Verstärkung der Erziehungsberatung und der elterlichen Verantwortung bei der Entscheidung über die Versetzung; erhebliche Erleichterung für Schützlinge und ihre Erziehungsberechtigten von dem in der 4. Klasse oft spürbaren Leistungsdruck, ohne den bayrischen Qualitätsstandard zu schmälern; stärkere persönliche Unterstützung, um das Potenzial jedes einzelnen Schülers optimal zu entwickeln und damit die Permeabilität zwischen verschiedenen Schulformen zu verbessern; eindeutige und unkomplizierte Transferregelungen; die Einleitung einer Transferstufe von Klasse A bis Ende der fünften Klasse, die für Kinder und begabte Kinder angemessen ist.
Transferzertifikat mit schulischer Karriere-Empfehlung, Besuchsmöglichkeit einer Schnupperstunde beim Empfängerschultyp und elterlichem Testament. Lies hier das interaktive E-Paper " Der schönste Lehrpfad für mein Kleinkind "! Das interaktive E-Paper über den Übergang von der Grund- zur Sekundarschule: An einer Online-Umfrage zu den im Jahr 2009/2010 neu in Kraft getretenen Regelungen für die kinder- und begabtengerechte Transferphase wurden die Direktoren, Klassenlehrer der Klassen 3 und 4 sowie Elternbeauftragte an 700 bayrischen Volksschulen teilgenommen.
In der Bewertung des Feedbacks spiegeln sich im Kern die Resultate der Vorjahresumfragen wider und zeigen, dass die Mehrheit der Umfrageteilnehmer wesentliche Bestandteile des für Kinder und Begabungen geeigneten Transferverfahrens begrüßt. Eine Übersicht über die Einzelergebnisse finden Sie hier: Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Angeboten und Gelegenheiten zur individuellen Betreuung gibt es in der dritten Klasse eine ausgedehnte Allgemeinberatung für Eltern und Erziehungsberechtigte.
Im vierten Schuljahr veranstalten die Grund- und Hauptschule (Mittelschule, Hauptschule und Gymnasium) Infoveranstaltungen über die gebotenen Bildungswege sowie die entsprechenden Schulprofile und Schwerpunkte. Einzelne Unterstützungsmaßnahmen Der Zeitplan der Primarschule umfasst für den obligatorischen Unterricht in den Jahrgängen 1 bis 4 eine " flexiblere Unterstützung " von fünf Stunden pro Woche. Zur Deckung des gestiegenen Unterstützungsbedarfs in der 4. Klasse wird die Klassenstruktur an öffentlichen Grundschulen im Förderunterricht in große Gruppen eingeteilt.
Es ist geplant, die Unterstützungslektion für die Klasse 4 mit mehr als 25 Kindern zu teilen. Steigerung der Offenheit und Verringerung des Performancedrucks Das weiter entwickelte Transferverfahren für die Besoldungsgruppen 4 enthält indikative Zahlen für Leistungsverzeichnisse und die Vorankündigung von Daten für Leistungsverzeichnisse. Die schriftlichen Zwischeninformationen über das aktuelle Leistungsniveau der Kinder der 4. Klasse Die schriftlichen Zwischeninformationen über das aktuelle Leistungsniveau der Kinder zu Beginn des Monats Jänner ermöglichen es den Kindern, den Unterstützungsbedarf früh zu identifizieren und mit den Lehrern über entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zu diskutieren.
Transferzertifikat mit schulischer Karriere-Empfehlung Alle Kinder der 4. Klasse bekommen anfangs May ein Transferzertifikat. Sie beinhaltet: die jährlichen Lernnoten in allen Fachbereichen, die allgemeine Durchschnittsnote aus den Fachbereichen Deutschland, Soziales, Mathe, Haus- und Fachunterricht, eine Auswertung des sozialen sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens, Bestimmung der Weiterbildungseignung. Grundlage für die schulische Laufbahnempfehlung ist der Gesamtnotenmittelwert der Fachrichtungen Deutschland, Sozialkunde, Soziales, Mathematik sowie Homeschooling und Sachtraining.
Mit einem Notendurchschnitt für die Fachbereiche Deutschland, Mathe und Haus- und Fachunterricht bis einschließlich 2,33 bekommt der Student eine schulische Berufsvorschrift für den Gymnasialbesuch. Mit einem Notendurchschnitt von bis zu 2,66 für die Fachrichtungen Deutschland, Mathe und Haus- und Fachunterricht bekommt der Student eine schulische Laufbahnempfehlung für den Abschluss einer Mittelschule.
Mit einem Notendurchschnitt für die Fachbereiche Deutschland, Soziales, Sozialkunde, Mathematik sowie Home- und Sachsenunterricht ab 3.00 Uhr bekommt der Student eine Empfehlung für eine schulische Laufbahn, um ein Gymnasium zu besuchen. Bei entsprechender Empfehlung für eine schulische Laufbahn können die Jugendlichen direkt nach dem Schulbesuch der vierten Klasse der Primarschule in die fünfte Klasse des entsprechenden Gymnasialtyps wechseln.
Grundschüler, die in ihrem Transferzertifikat für die 4. Klasse keine korrespondierende schulische Laufbahnempfehlung für die angestrebte Art der Sekundarschule bekommen haben, können auf Gesuch ihrer Eltern oder Betreuer - ungeachtet der in der Primarschule erworbenen Schulnoten - an den Schnupperkursen des Schulgymnasiums oder der Echtzeitschule mitmachen.
Die Schnupperstunden finden in den beiden Fachbereichen Germanistik und Mathe statt. Die Probestunde ist erfolgreich, wenn in einem Studienfach zumindest die Besoldungsgruppe 3 und im anderen Studienfach die Besoldungsgruppe 4 erzielt wird. Die Kinder können nach bestandener Probestunde in die 5. Klasse des Turms oder der Grundschule wechseln.
Elterliche Verantwortung im Schnupperkurs bis zur didaktisch begründeten Obergrenze stärken Werden die Schnupperkurse nicht absolviert, können die Kinder auf Wunsch der Eltern oder des Vormunds in die 5. Klasse des Studiums oder der Grundschule wechseln. Grundvoraussetzung ist, dass die Studierenden während der Probezeit in beiden Studiengängen eine Punktzahl von mind. 4 haben.
Die Schülerin oder der Schülerin wird in den Fachbereichen Germanistik und Mathe mit der Besoldungsgruppe 5 und in den Fachbereichen Home Studies und General Studies mit der Besoldungsgruppe 6 bewertet. 48 Abs. 1 VSO regelt die willentliche Wiederholung einer Besoldungsgruppe. Der/die SchülerIn kann auf Wunsch eines Elternteils oder Vormunds eine Klasse nachholen.
Prinzipiell ist es auch möglich, bis zum Ende des Schulhalbjahres aus der vorherigen Klasse auszusteigen. Nachdem sie sich für eine schulische Laufbahn in der 4. Klasse entschieden haben, bilden sich die Kinder in der 5. Klasse der entsprechenden Art von Sekundarschule weiter. Für die Begleitung der Kinder bei der Gewöhnung und Ankunft an den neuen Schultyp, kombiniert mit den entsprechenden schulspezifischen Erfordernissen, bieten die Sekundarschultypen ein breites Begleit- und Förderinstrument.
Die Eltern und Schüler sollen nach der Begleiterscheinung des Übergangs zu Schulanfang der Klasse V, der damit eine bedeutende gemeinsame Funktion zwischen Grund- und Sekundarschule einnimmt, im weiteren Laufe der Klasse V die Gelegenheit erhalten, über den eingeschlagenen Lehrpfad nachzudenken. Das fünfte Jahr markiert auch das Ende der Übergangsphase von der Primarschule in die Sekundarschule und fördert neben der Begleittechnik und der Prüfung der in der fünften Klasse vorgenommenen Berufswahl auch die Einleitung von individuellen Bildungswegänderungen nach dem fünften Jahr Begleit- und Fördermaßnahmen in der gemeinsamen Klasse Zur Umsetzung der schulspezifischen Ziele der gemeinsamen Klassen gibt es für die entsprechenden Schulbedarfsprofile und Rahmenbedinungen der Sekundarschultypen die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen sowie in flexibler Weise anwendbare Finanzierungselemente.
Grundschullehrer in den Gemeinschaftsklassen Grundschullehrer werden an öffentliche Sekundarschulen und Oberschulen entsandt (sogenannte "Piloten im Transferverfahren") oder als Fächerlehrer an Sekundarschulen verwendet. Damit können die Fächer an der Nahtstelle zwischen Grund- und Sekundarschule enger miteinander verknüpft und für Kinder und ihre Talente geeignet gemacht werden, um so die Schülerinnen und Schüler der 5.
Im Regelfall arbeiten die Controller im Transferverfahren auch einen Teil ihrer Arbeitszeiten in der Primarschule, um ihre dort gesammelten Erkenntnisse in die Betreuung ihrer Vormunde und Schützlinge miteinzubeziehen. Für die Einzelberatung von Schülern in den Gemeinschaftsklassen und deren Vormunden steht die Einzelberatung von Schülern der Gemeinschaftsklassen, den Lehrern der Einzelfächer, den Klassenleitern, den Pädagogiklehrern, den Beratungslehrern, den Sozialpädagogen, den Sozialpädagogen sowie den an die Sekundarschulen entsandten oder ihnen zugewiesenen Grundschullehrern zur Verfügungder individuellen Betreuung zur Verfuegung.
Wenn in der Art der absolvierten Sekundarschule das Unterrichtsziel der Klasse 5 erfüllt ist, kann der Lehrpfad in der Klasse 6 dementsprechend fortgeführt werden. Wird das Unterrichtsziel der 5. Klasse nicht erfüllt, kann es nach den Bestimmungen der entsprechenden Schuleinrichtung für die Art der besuchten Mittelschule wiedergegeben werden. Bei Erreichen des Klassenzieles der 5. Klasse in der Art der absolvierten Sekundarschule und bei Vorliegen einer entsprechenden gradbasierten schulischen Laufbahnempfehlung für eine andere Art der Sekundarschule können die Kinder direkt in die 5. oder 6. Klasse der entsprechenden Schulform wechseln (z.B. Übergang zur 5. Klasse der Echtheitsschule in Klasse 6 des Gymnasiums).
Werden die Klassenziele der Klasse 5 in der Art der absolvierten Sekundarschule nicht erfüllt und gibt es eine korrespondierende gradbasierte schulische Laufbahnempfehlung für eine andere Art der Sekundarschule, können die Kinder direkt auf die Klasse 5 oder 6 der entsprechenden Schulform wechseln (z.B. Übergang von der Klasse 5 der Sekundarschule auf die Klasse 6 der Sekundarschule).
Umstellung auf Jgst. 5 an: Umstellung auf Jgst. 6 an: Umstellung auf Jgst. 5 an: Umstellung auf Jgst. 6 an: Wenn nach dem Bestehen der Klasse 5 der Sekundarschule oder des Sekundargymnasiums die geforderte Gesamtnote für den Übergang in die Klasse 5 der Sekundarschule oder des Sekundargymnasiums nicht erzielt wird, kann die Lehrertagung (der letzten betreuten Schule) in Einzelfällen dennoch die Transferfähigkeit bestimmen, wenn die entsprechende Gesamtnote aufgrund von nachweislich erheblichen persönlichen Behinderungen ohne eigenes Zutun nicht erzielt wurde (z.B.
Erkrankung) und der Student hat die Perspektive, auf der Grundlage seiner früheren Leistung ein Sekundarschul- oder Gymnasiumsbesuch erfolgreich durchzuführen. Eine Probestunde in der 5. Klasse wird nicht mehr stattfinden, da die Unterstützungsmaßnahmen in der gemeinsamen Klasse die Zeit bis zum Ende des Schuljahrs erfordern, um sinnvoll zu sein.
Ausschlaggebend für die Übertragung ist daher nun der Jahresbericht. Ausnahmen: Staatsanerkannte Waldorfschulen (z.B. Montessori-Schulen) sind im Unterschied zu öffentlichen Waldorfschulen und öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht befugt, rechtlich verbindliche Schulkarriereempfehlungen für den Übergang in die 5. Klasse an öffentlichen Mittelschulen und Oberschulen abzugeben, da die dort erreichten Leistungen nicht auf vergleichbaren Merkmalen basieren.
Aus diesem Grund erhalten diese Schülerinnen und Schüler eine eigene, national standardisierte Schnupperstunde am Empfangsschultyp. Hier können die Schülerinnen und Lehrer auf interaktive Weise fragen, wie der eigene Bildungsverlauf eines Schulkindes ablaufen kann und welche Alternativmöglichkeiten es gibt. An jeder Hochschule gibt es ein umfassendes Angebot an Beratungsangeboten, die von den Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Mein Bildungsweg" Ihr Kleinkind kann in die siebte Klasse der M-Branche einsteigen, wenn es die folgenden Voraussetzungen im Zwischenbericht oder Jahresbericht der sechsten Klasse erfüllt:
Grundschule in die achte Schulstufe des M-Train aus der siebten Schulstufe einsteigen, wenn Ihr Kleinkind die folgenden Voraussetzungen im Zwischenbericht oder im Jahresbericht der siebten Schulstufe erfüllt: Grundschule in die 9. Schulstufe des M-Train aus der achten Schulstufe kann Ihr Kleinkind einsteigen, wenn es die folgenden Voraussetzungen im Zwischenbericht oder im Jahresbericht der achten Schulstufe erfüllt:
Klasse des M-Train kann Ihr Kleinkind zugelassen werden, wenn es die folgenden Voraussetzungen erfüllt: wenn der qualifizierte Hauptschulabschluss mit einer durchschnittlichen Note von 2,66 oder niedriger (D, S, E) erlangt wurde:: Transfer auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und Ablegen einer Aufnahmprüfung, die möglichst vor Beginn der Ferien an der Gastschule stattfindet.
Ab der vierten Klasse Grundschule: Die Primarschule gibt eine Empfehlungen, welche Art von Schule für das jeweilige Alter des Kindes in seiner aktuellen Phase des Lebens geeignet ist. In der Primarschule wird der Gesamtdurchschnitt aus den Fachbereichen Deutschland, Sozialkunde, Mathe und Haus- und Fachunterricht der vierten Klasse verwendet. Der Übergang zur Echtheitsschule erfordert eine durchschnittliche Note von mind. 2,66.
Im Rahmen einer 3-tägigen Probestunde werden die geschriebenen Arbeiten in den Fachbereichen Germanistik und Mathe an zentraler Stelle platziert. Bei beiden Probanden werden auch sprachliche Notizen gemacht. Eine Person, die die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, muss in einem Studienfach eine Punktzahl von mind. 3 und in dem anderen eine Punktzahl von mind. 4 haben. Sie können sich für eine Versetzung ihres Babys entschließen, wenn sie während der Probestunde in beiden Fächer die 4. Klasse erlangt haben.
Ab der fünften Klasse: Für die Grundschule verlangt der Schulabgänger im Jahresbericht der fünften Klasse eines staatlichen oder staatlichen Gymnasiums in den Fachbereichen Germanistik und Mathe einen Mittelwert von mind. 2,5 Ab der fünften Klasse ist das Übertrittgymnasium unbeschränkt möglich (in der Regelfall zu Schuljahresbeginn).
Ab der fünften Klasse des Gymnasiums: Für den Übergang von der fünften Klasse des Gymnasiums in die sechste (bis neunte) Klasse des Gymnasiums: Im Jahresbericht des Gymnasiums in den Fächern Deutschland, England und Physik eine durchschnittliche Note von mind. 2,0 und bestandenes Abitur. Ein Wechsel in die Echtheitsschule kann auch bei einer niedrigeren Schulabschlussnote nach einer bestandenen Prüfung und Berufspraxis stattfinden.
Wenn Sie in die sechste Klasse aufsteigen dürfen, können Sie ohne Einschränkung wechseln. Beschluss der aufnehmenden Sekundarschule über die Förderung oder Wiederholung. Unbegrenzte Übertragung möglich (Ausnahme: Verbot der Wiederholung nach 53 Abs. 3 BayEUG). Ab Gymnasium: Mittlere Note von 2,0 in den Fächern Germanistik, Mathe, Englisch zum Jahresbericht und bestandener Probezeit: Transfer möglich (Entscheidung der Erziehungsberechtigten nach Rücksprache).
Übertragung nach Bestehen der Zugangsprüfung und der Bewährungszeit möglich. Ab Abitur: Wenn Sie in die nächste Klasse wechseln dürfen: Der Transfer ist ohne Einschränkungen möglich. Andernfalls erfolgt eine Empfehlung durch die empfangende Sekundarschule. Ab der kaufmännischen oder M-Klasse der Sekundarschule: Bei Vorkenntnissen in die nächste höhere Klasse: Wechsel mit Bewährungszeit möglich. Andernfalls erfolgt eine Empfehlung durch die empfangende Sekundarschule.
Für die Zulassung von Kindern aus öffentlichen oder staatlichen Oberschulen, Business Schools und mittleren Reifegraden von Sekundarschulen gilt die Zugangsprüfung nicht, wenn ihnen die Berechtigung zum Aufstieg oder zur Probezeit in die höhere Klasse gewährt wird oder wenn ihr Jahresbericht in höheren Fächern, die ebenfalls in der jeweiligen Klasse der Sekundarschule gelehrt werden, nicht mehr als eine Klasse 5 enthält.
Im Rahmen einer 3-tägigen Probestunde werden die geschriebenen Arbeiten in den Fachbereichen Germanistik und Mathe zusammengefasst. Bei beiden Probanden werden auch sprachliche Notizen gemacht. Eine Person, die die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, muss in einem Studienfach eine Punktzahl von mind. 3 und in dem anderen eine Punktzahl von mind. 4 haben. Sie können sich für eine Versetzung ihres Babys entschließen, wenn sie während der Probestunde in beiden Fächer die 4. Klasse erlangt haben.
Im Rahmen einer 3-tägigen Probestunde werden die geschriebenen Arbeiten in den Fachbereichen Germanistik und Mathe an zentraler Stelle platziert. Bei beiden Probanden werden auch sprachliche Notizen gemacht. Eine Person, die die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, muss in einem Studienfach eine Punktzahl von mind. 3 und in dem anderen eine Punktzahl von mind. 4 haben. Sie können sich für eine Versetzung ihres Babys entschließen, wenn sie während der Probestunde in beiden Fächer die 4. Klasse erlangt haben.
Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ablegen einer Zugangsprüfung und einer Bewährungszeit; Ab der vierten Klasse der Grundschule: Die Grundschule macht eine Schulempfehlung, welche Art von Schule für das untergeordnete Kinder in ihrer aktuellen Lebenslage geeignet ist.
In der Primarschule wird der Gesamtdurchschnittswert aus den Fachbereichen Deutschland, Sozialkunde, Mathe und Haus- und Fachunterricht der vierten Klasse verwendet. Um an das Turnen zu wechseln, ist eine durchschnittliche Note von 2,33 notwendig. Die Lern- und Leistungsfähigkeit des Kleinkindes im Laufe eines Schuljahres ist daher entscheidend für die Transferfähigkeit. Im Rahmen einer 3-tägigen Probestunde werden die geschriebenen Arbeiten in den Fachbereichen Germanistik und Mathe an zentraler Stelle platziert.
Bei beiden Probanden werden auch sprachliche Notizen gemacht. Eine Person, die die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, muss in einem Studienfach eine Punktzahl von mind. 3 und in dem anderen eine Punktzahl von mind. 4 haben. Sie können sich für den Transfer ihres Babys entschließen, wenn sie während der Probestunde in beiden Fächer die 4. Klasse inne haben.
Ab der fünften Klasse der Sekundarschule: Das Kleinkind kann nach der fünften Klasse der Sekundarschule auch von der Sekundarschule in die fünfte Klasse des Sekundargymnasiums umsteigen. Voraussetzung für den Übergang an ein Fachgymnasium ist eine durchschnittliche Note von mind. 2,0 im Jahresbericht der beiden Fächer Germanistik und Mathe. Studierende aus staatlichen Fachschulen (z.B. Montessori-Schulen) erhalten eine eigene, national standardisierte Schnupperstunde.
Ab der fünften Klasse der Realschule: Nach der fünften Klasse der Lokalschule kann das Kleinkind in die fünfte Klasse des Turniers umsteigen. Dazu bedarf es einer Vorabgenehmigung und einer durchschnittlichen Note von mind. 2,50 im Jahresbericht in den beiden Fachbereichen D und M. Bei Schülern von staatlichen Bildungseinrichtungen (z.B.
Ab der fünften Klasse der Sekundarschule: Von der Sekundarschule kann das Schulkind von der fünften bis zur sechsten Klasse des Oberstufengymnasiums oder der Sekundarschule umschalten. Nach erfolgreicher Prüfung und Berufspraxis ist der Übergang in die sechste Klasse des Turnhalle möglich. Ab der fünften oder sechsten Klasse der Realschule: Ein Übergang von der Lokalschule zur sechsten Klasse des Turniers ist auch nach Beendigung der fünften oder sechsten Klasse der Lokalschule möglich.
Im Geschäftsbericht in den Fachbereichen Deutschland, England und Informatik benötigen die Studierenden eine Vorabgenehmigung und eine durchschnittliche Bewertung von mind. 2,0. Selbst mit einer Unterstufe und der Erlaubnis zum Vorrücken kann nach erfolgreicher Prüfung und Berufspraxis ein Wechsel an das Turnsaal stattfinden. Ab der siebten und gehobenen Sekundarschulklasse oder R 6 bis zur nächsthöheren Gymnasialklasse: Wechsel nach Bestehen der Aufnahmeprüfung möglich.
Struktur und Ziele der Schnupperkurse orientieren sich an der 10. Klasse des Oberstufengymnasiums, woraufhin direkt der Einstieg in die Qualifizierungsphase folgt. Diese sind so angelegt, dass sie einerseits die Fächerbreite der Gymnasien einzuführen vermögen, um den betroffenen Schulkindern die in der Oberschule gebotenen Möglichkeiten offen zuhalten; andererseits sollen sie eine zielgerichtete Unterstützung in den Bereichen erlauben, in denen diese Schulkinder noch ihre Fähigkeiten erweitern oder neue Erkenntnisse erlangen müssen (z.B. zweite Fremdsprache), sowie in den Pflichtfächern der Abiturprüfung (Mathematik, Germanistik, Fremdsprache).
Vorraussetzung für die Zulassung zu einer Einführungskategorie ist nach 7 GSO (n. F.) neben dem Abitur ein pädagogischer Bericht der in der 10. Klasse absolvierten Klasse, in dem die Tauglichkeit für den Bildungsgang des Gymnasiums nachweisen wird. Um einen Einführungskurs einrichten zu können, muss die Anzahl der Interessenten im Voraus erhoben werden.
Der Übergang in die Vorstufe der Fachmittelschule ist nach dem Abschluss des Hauptschulabschlusses unter den nachfolgenden Bedingungen möglich: Das Leistungsangebot der Vorstufe wendet sich in erster Linie und vor allem an Schulabgänger der Mittelschul- und Business-Schulklassen (M-train). Im Falle einer Überzahl von Bewerbern wählt die Technische Oberschule aus den für die Vorstufe gemeldeten Schüler/innen eine aus.
Der Übergang in die Elften Klasse der FH ist nach dem Abitur unter folgender Voraussetzung möglich: Wer im Abiturzeugnis keine Noten in den Sprachen Deutschland, England oder Mahnmathematik vorweisen kann, kann in den erwähnten Fachrichtungen eine eignungsdiplomatische Prüfung absolvieren. In der zweiten Jahreshälfte (Nachmittag oder Samstag) wird ein Vorbereitungskurs in den Sprachen Deutschland, England und Mathe an passende Kinder der zehnten Klasse des M-Train der Sekundarschule sowie der Business School geboten, um sie auf die Fachmittelschule vorzubereiten.
Der Übergang in die Vorstufe der Beruflichen Oberstufe ist nach bestandener Ausbildung unter folgender Voraussetzung möglich: Die Vorstufe bildet in einem Jahr des Vollzeitunterrichts (33 Stunden pro Woche) auf den Abschluss der Beruflichen Oberstufe aus. Der direkte Eintritt in die zwölfte Klasse der Berufoberschule ist nach bestandener Ausbildung unter den Bedingungen: Erforderliche Vorkenntnisse: Erforderliche Berufsausbildung:
Im Vorfeld des Berufsgymnasiums wird ein Vorbereitungskurs in den Sprachen Deutschland, England und Mathe (abends und/oder samstags) durchgeführt, der in Teilzeit oder im vergangenen Jahr der Ausbildung absolviert werden kann. Das Beratungsangebot der staatlichen Schule hilft Schülern und Erziehungsberechtigten bei der Entscheidung über ihre schulische Laufbahn. Auf einer Übersichtsseite hat die KMK eine Übersichtsseite mit Verknüpfungen zu den Bundesländern aufgebaut.