Versetzung Gefährdet Realschule
Transfer at Risk RealschuleKerben und Versetzungen
Darüber hinaus regelt die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit der Schülerkonferenz die maximale Anzahl der an der Einzelschule pro Klasse zulässigen Klassenprüfungen, ob dem Direktor eine Klassenprüfung über einem bestimmten Mittelwert zur Begutachtung vorzulegen ist, ob der Klassenmittelwert zusätzlich zur Benotung in einer Klassenprüfung angegeben werden muss, Beurteilungsempfehlungen und andere.
Bei der Notenbildung handelt es sich um eine pädagogisch-technische Gesamtbeurteilung aller im Bewertungszeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Notenvergabe erfolgt auf der Grundlage verschiedener Kriterien, so dass der Fachlehrerin ein gewisses Maß an Spielraum bei der Vergabe von Noten eingeräumt wird, die juristisch nur bedingt kontrollierbar sind. Bei der Vergabe von Noten muss der Dozent jedoch die gesetzlichen Anforderungen, vor allem das Erfordernis der Transparenz ( 7 NVO), beachten: Zu Schuljahresbeginn muss der Fachdidaktiker die Studierenden darüber informieren, wie er in der Praxis die unterschiedlichen Ergebnisse (mündlich, schrift-lich, praktisch) bewertet.
Die Lehrkraft muss den Schülerinnen und Schülern auf Verlangen des Lehrers die Möglichkeit bieten, sich über den Zustand ihrer oralen oder beruflichen Leistung zu informieren, § 7 Abs. 4 NVO. Im Falle einer speziellen oralen Klausur, z.B. einer spezifischen Frage, muss der Student auf eigene Initiative über die Benotung informiert werden. Die Lehrkraft muss den Schülerinnen und Schülern die entscheidenden Merkmale der Leistungsbeurteilung erklären, z.B. in Klassenprüfungen die Skala der Noten und den Erwarteungshorizont (§ 7 Abs. 3 NVO).
Eine Schülerin steht bei 3,5. Welche Note hat sie? Die Lehrkraft, die den Lernenden und seine Leistung während des Schuljahrs beobachtet hat, wird prüfen, ob sie die Gesamtleistung des Lernenden im Verhältnis zu seiner Altersgruppe als "zufriedenstellend" oder "ausreichend" erachtet. Wenn es z.B. bei den Klassentests mit sonst nur zufriedenstellender Leistung zu einem Abrutschen nach unten kam, vergibt er in der Regelfall das Zertifikatszeichen "3".
Was sind die Anforderungen an die Einstufung? In der NVO wird zwischen Klassentests und geschriebenen Wiederholungstests unterschieden. Geschriebene Wiederholungen verweisen auf die direkt vorausgehenden Lektionen und sind in der Praxis meist bis zu 20 min lang, typische Beispiele sind Vokabelübungen und Kurzprüfungen. In § 9 legt die NVO die Mindestzahl und Form der Klassenprüfungen für die verschiedenen Schultypen für die Hauptfächer fest; in den anderen Fächer dürfen im Laufe des Schuljahres maximal 4 Klausuren durchgeführt werden.
Klassenprüfungen sind in der Regelfall nach 8 Abs. 1 NVO anzumelden, können aber in Sonderfällen davon abweichen, z.B. bei Umschreibprüfungen. Es darf keine neue Schriftarbeit im selben Thema vor der Rücksendung und Diskussion einer Schriftarbeit verfasst werden (§ 8 Abs. 3 NVO). Wenn ein Student abwesend ist und von einer geschriebenen Hausarbeit befreit wird, beschließt der Studienleiter, ob der Student diese neu schreiben muss oder nicht.
Im Falle einer unentschuldigten Abwesenheit ist die Leistung mit der Bewertung "unzureichend" zu versehen (§ 8 Abs. 4 und 5 NVO). Im Falle einer Irreführung muss der Dozent je nach Schweregrad und Ausmaß der Irreführung entscheiden, ob eine Kopie angefertigt werden soll, oder ob eine Kopie angefertigt werden soll oder ob im Falle einer schweren oder wiederholten Irreführung die Benotung "6" vergeben werden soll.
Es ist nicht möglich, die Noten zu verschieben - gibt es noch eine Moglichkeit? In der Transferregelung für Sekundarschulen gibt es Ausnahmen, nach denen ein Transfer in speziellen Fallbeispielen möglich ist, auch wenn der Student aufgrund der Notensituation aktuell nicht transferiert werden konnte: Der Transfer, wenn die Klassensitzung mit 2/3 Mehrheiten zu dem Schluss kommt, dass die Errungenschaften nur temporär nicht für einen Transfer ausreichend sind.
Diese Regelung gilt nicht für dauerhafte Leistungseinbußen. Der Klassenverband kann die Umsetzungsentscheidung bis zum Ende des folgenden Schulsemesters aufschieben, wenn es keine ausreichende Entscheidungsgrundlage gibt, weil der Student mehr als 8 Schwangerschaftswochen erkrankt war, weil der Student ohne eigenes Zutun die Schulen wechselt oder weil die Leistungsfähigkeit des Studenten aus besonders schwerwiegenden Gründen, die er nicht beeinflussen kann, eingeschränkt wurde.
Die Teilnehmer besuchen zunächst die nächst höhere Klassenstufe, bis die endgültige Wahl getroffen ist. Gelangt die Kurskonferenz in Absprache mit dem Direktor zu dem Schluss, dass die unzureichende Leistung des Schülers in absehbarer Zeit beseitigt werden kann, kann sie es dem Studenten ermöglichen, für einen Zeitraum von etwa 4 Kalenderwochen auf Bewährung in die nächst höhere Klassenstufe aufgenommen zu werden.
Es wird eine Soll-Vereinbarung mit dem Studenten abgeschlossen. Gegenstand der Prüfung sind die Unterrichtsinhalte des vergangenen Schuljahrs und die Praxis. Mit diesen Prüfungsleistungen werden die Noten des vorherigen Schuljahrs ersetzt. Wenn diese neue Aussage für den Transfer ausreicht, wird der Student danach transferiert, da der Transfer sonst nicht stattfinden wird. Details zu diesen Ausnahmefällen finden Sie in den entsprechenden Auslagerungsordnungen.