Versetzung Lehrer
TransferlehrerÜbertragungen auf den 1.8. müssen in der Regelfall vor dem 1.2. des aktuellen Geschäftsjahres erfolgen. Übertragungen auf den 1.2. sind vor dem 1.8. des Vorjahrs zu veranlassen. Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre IPEMA-Personalnummer mitbringen. Die IPEMA-Personalnummer findest du unter "Meine Aktenzeichen" unter anderem auf Reisekostenanzeigen oder Trennungsgeldern.
Allerdings ist die Personalkennziffer der IPEMA nicht mit derjenigen des LfF übereinstimmend, die für die Verarbeitung der Vergütung oder der Beihilfen herangezogen wird.
Keine Planbarkeit für Bayerns Lehrer: Kritiker der Einstellungs- und Transferverfahren für Lehrkräfte
Die Vorgehensweise bei der Versetzung und Einstellung von Lehrenden ist jedes Jahr ein besonders heftig besprochenes Thematik. Davon sind oft auch Lehrer aus Unterfranken betroffen, die oft mehrere Jahre in Oberbayern tätig sein müssen, bevor sie hoffen können, in ihren Heimatorte. Wir haben mit der Bewerbung "Transparente Vorgehensweisen bei der Rekrutierung von Lehrenden und dem Transferverfahren - Plansicherheit für junge Lehrende" die Freier WÄHLER erhalten, dass die Landesregierung zu den Ursachen dieser Beschwerden Stellung nehmen muss.
Unter anderem zeigt dieser Report, welche Anforderungen an die Rekrutierung und Versetzung von Lehrkräften gestellt werden. Bei den Transferverfahren werden zum Beispiel sowohl Ehepaare, die Anspruch auf Familiennachzug haben, als auch alleinstehende Eltern bevorzugt. Für Lehrer ohne Kind sind eheliche Lehrer einzelnen Schülern überlegen, während registrierte Partnerschaften den Rang einer Heirat haben.
Im Falle vergleichbarer sozialer Kriterien haben Transferanträge in der Regel auch Priorität vor den Einsatzanfragen von Lehrern, die kurz vor der Einstellung stehen. Zudem kommt einer einheitlichen und bedarfsgerechten Belieferung der bayerischen Hochschulen mit Lehrern eine zentrale Bedeutung zu. Das hat nach Ansicht des Bundesministeriums dazu geführt, dass vor allem niederfränkische Lehrerinnen und Lehrer regelmässig an oberschwäbischen Hochschulen eingesetzt werden.
Fazit ist, dass die Nachfrage nach Lehrern in Oberbayern deutlich gestiegen ist, während sie in Oberfranken deutlich zurückgegangen ist. Dies ist jedoch keine Entschuldigung für den späteren Punkt, an dem Lehrer manchmal nur lernen, an welcher Hochschule sie in naher Zukunft unterrichten werden. Ein Beschluss über das neue Schuljahr erst in der zweiten Augusthälfte ist einfach eine beispiellose Belastung.
Unglücklicherweise sind solche verspäteten Übertragungs- oder Einstellentscheidungen nicht ungewöhnlich. In den kommenden Tagen möchte ich Ihnen in einer kleinen Blog-Reihe aufzeigen, wie die dazugehörigen Abläufe für Grund-, Mittel- und Sonderschultypen ganz genau aussieht und warum die diesbezüglichen Beschlüsse sehr verspätet gefasst worden sind. In Grund- und Sekundarschulen werden die Antragsteller durch einen differenzierten Rekrutierungs- und Transferprozess zugeordnet.
Unmittelbar nach der Feststellung der Besoldungsgruppe ca. zur Jahresmitte, nach Beendigung des zweiten Staatsexamens, wird darüber nachgedacht, wer ein Stellenangebot erhalten soll. In dieser Phase ist jedem Kandidaten bekannt, ob ihm eine Festanstellung angeboten wird. In einem weiteren Arbeitsschritt werden alle Antragsteller, die die Rekrutierungsanforderungen erfüllten, den jeweiligen Landkreisen zugeordnet und die Transfermöglichkeiten innerhalb der Landkreise und zwischen den Landkreisen unter Berücksichtigung der Sozial- und Leistungskriterien untersucht.
Dabei werden auch Transferbewerber berücksichtigt, die sich seit einem oder mehreren Jahren in einem anderen Land aufhalten und einen Transfer in ihr Heimatland anstreben. In diesem Arbeitsschritt wurden 2016 fast 2000 Anträge auf Lehraufträge an Grund- und weiterführenden Schulen sowie mehr als 300 Anträge auf Fach- oder Sonderlehrerstellen gestellt.
Hinzu kommen rund 800 Antragsteller aus Sekundarqualifizierungsmaßnahmen und 2.500 Transferanträge. Nur wenn diese Personalzuordnungen zu den entsprechenden Bezirken fertiggestellt sind und die Landesbildungsbehörden einen Gesamtüberblick über alle im Bildungsbehördenbezirk verfügbaren Lehrer haben, kann mit der konkreten Bereitstellung der Einzelschulen begonnen werden. Da im oberbayerischen Landkreis ein Mehrfaches der Mitarbeiterbewegungen stattfindet, kann sich die Zuteilung hier verschieben, so dass schließlich etwa um die Augustmitte das Einstellungs- und Transferverfahren beendet werden kann.
Nach diesem Zeitpunkt müssen noch weitere steuerliche Maßnahmen ergriffen werden, da einige der Antragsteller nicht starten, Elternurlaub und Teilzeitarbeit ausgeweitet werden und die Defizite durch Stellvertreter in einem direkten Antragsverfahren auszugleichen sind. Das kann so lange dauern, dass es oft notwendig ist, in den Ferien Personal für die Schule bereitzustellen. Antragsteller können auf den Antragsformularen drei Distrikte ihrer Wahl ausfüllen.
Mit den Versetzungsanträgen werden die Zuordnungen der Kandidaten des laufenden Jahres abgestimm. Ursachen, warum eine Versetzung nicht sofort und wie gewünscht stattfinden kann, sind z.B. behördliche Erfordernisse, fehlende lokale Bedürfnisse, die Zahl der versetzungsgesuche oder die Vorrangsgründe für die Versetzung anderer Lehrer. Es folgen die Zuordnung der Namen der Behörden und die Informationen der Antragsteller.
Der Transfer und die Rekrutierung im Sekundärschulbereich basiert auf dem Prinzip des Fachlehrers, d.h. die Rekrutierung kann nur dort stattfinden, wo ein konkretes Bedürfnis im Fachzusammenhang besteht. Der Personalplanungsprozess im Realschulbereich kann erst Ende Juli oder anfangs Juli - also nach der Immatrikulation und dem Probestunden - beginnen, wenn die 236 Regionalschulen in Freiberg ihre Unterrichtspläne eingereicht haben.
Vor dem Rekrutierungsverfahren stehen das Überstellungsverfahren und die Planung der Wiedernutzung nach Urlaub oder Elternurlaub. In den Monaten MÃ??rz und MÃ??rz und April wÃ?rde das Offene Transferverfahren und Ende von Ende Juni bis Anfang Juni das Zentralverfahren abgewickelt werden. Die Schulleitung gibt im Rahmen des öffentlichen Transferverfahrens ihren Bedarf an sicherem Personal für das kommende Jahr bekannt; die Auswahlentscheide werden vom Landesministerium geprüft und bestätigt.
Wenn Transfer- und Wiederverwendungsaufträge noch nicht in Betracht gezogen werden konnten, werden sie im Rahmen des Verfahrens der Zentralübertragung durchlaufen. Für Bewerber mit denselben Sozialkriterien wird im Rahmen des Vermittlungsverfahrens auch die Zahl der an der aktuellen Hauptschule eingereichten Vermittlungsanträge mitgerechnet. Die Einstellung findet dann nach Erhalt der Examensnote und nach Beendigung des Verfahrens der Zentralverlegung ab Mitte Juli vor.
Das Stellenangebot im staatlich geführten Immobiliendienst mit dem Namen des entsprechenden Arbeitsortes wird dann bis zum Stichtag des Jahres bekannt gemacht. Bei einem kleinen Teil der Antragsteller kann sich dies verschieben, da einige Schulklassen erst ab der fünften Klasse oder höher Schüler aus dem Sekundar- oder Sekundarschulbereich bis Anfang des Monats Juli anmelden, was zu einer Abweichen der Schülerzahl von der vorhergesagten Schülerzahl führt.
Für den Fall, dass sich die Antragsteller weigern, ein Stellenangebot anzunehmen, wird es bis zum Beginn des Unterrichts noch Ersatz geben. Im Falle einer späteren Rekrutierung haben die Antragsteller die Option, nach dem Stichtag 1. Januar gemachte Offerten zurückzuweisen, ohne ihre Berechtigung auf der Warteliste zu verlieren. In diesem Fall können sie die Offerte ablehnen. Ähnlich wie bei den Sekundarschulen bedeutet das Prinzip des Fachlehrers, dass Transfers und Rekrutierungen nur an Gymnasien vorgenommen werden können, wenn im jeweiligen Fachbereich ein entsprechendes Bedürfnis besteht.
Der Personalplanungsprozess startet, nachdem die Hochschulen ihre Unterrichtspläne Ende Mai/Anfang Juni, d.h. nach der Immatrikulation und dem Schnupperkurs, eingereicht haben. In einem ersten Schritt werden Transferanträge und Rückgabeanträge von Lehrern in Elternurlaub oder Urlaub beschlossen. Sind mehrere Antragsteller an einer Zielhochschule interessiert, wird nach den offiziellen Gründen (z.B. von der Hochschule geforderte Fächerkombination), dann nach gesellschaftlichen Gesichtspunkten (z.B. Familienzusammenführung) und der Anzahl der bisher eingereichten Transferanträge ausgewählt.
Nachdem das Überstellungsverfahren beendet und die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens erzielt wurden, werden die Absolventinnen und Absolventen eines Prüfungsjahres in der zweiten Julihälfte darüber informiert, ob ihnen eine Stelle angeboten wird und wo sie beschäftigt werden. Das Verfahren zur Aufnahme in die Liste der abgelehnten Stellenangebote ist in der Regel ebenfalls vor dem Stichtag 31. Dezember 2009 beendet. Es wird den Schülern die Gelegenheit gegeben, namentliche Lehrer für Festanstellungen von Studienberatern nachzufragen.
Diesem Umstand trägt auch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Naturwissenschaften und Technik Rechnung, soweit dies im Rahmen der gesellschaftlichen Interessen der Antragsteller und im Rahmen der Personalgleichstellung möglich ist. Über die Möglichkeit, einen Antragsteller überhaupt einzustellen, beschließt das Amt nach Maßgabe von Leistungsfähigkeit, Tauglichkeit und Qualifikation und damit ungeachtet des gewünschten Standortes und einer möglichen Namensanforderung der Hochschule.
Die Rekrutierung und der Transfer müssen sich auch im Berufsschulbereich an den bestehenden Bedürfnissen der einzelnen Schule orientieren. Bei einem vorzeitigen Überstellungsverfahren kann ein Teil der Überstellungsanträge bereits vor dem Start des Direktantragsverfahrens und vor dem Start des direkten Wettbewerbsverfahrens auf der Grundlage der Vakanzlage, des Anforderungsprofils, des Vorhandenseins von sozialen Gründen und eines abgesicherten Bedürfnisses berücksichtigt werden.
Überstellungsbewerber, deren Wunsch nicht im Voraus berücksichtigt werden konnte, hatten weiterhin die Möglichkeit, am Open-Transfer-Verfahren teilzunehmen und sich für den Zeitraum von May bis June eines jeden Jahrs im Zuge des Direktantragsverfahrens auf die auf den Webseiten des Bayrischen Kultusministeriums ausgeschriebenen Positionen mitwirken.
Sobald das offene Versetzungsverfahren abgeschlossen ist, wird das Bundesministerium die Möglichkeit prüfen, Planstellen mit passenden Versetzbewerbern zu besetzen, bevor es im Wege eines Rekrutierungsverfahrens neue Mitarbeiter einstellt. In der Regel werden die Antragsteller vor dem Stichtag des Jahres informiert. Die Neubesetzung des öffentlichen Schuldienstes an Berufsschulen erfolgt im Wesentlichen im Zuge eines direkten Antragsverfahrens von anfangs May bis Ende Juli und des anschließenden Zuteilungsverfahrens.
Die verbindliche Kopfzeile zeigt auch die Zustimmung zum Transfer an der entsprechenden Stelle. Ein Abbruch der Anstellungsabsicht kann bis längstens zur Jahresmitte/Ende Juni des laufenden Geschäftsjahres stattfinden. Diese wird in der Regel bis zur Jahresmitte bis Ende Juni des abgelaufen. Darüber können die Antragstellerinnen und Antragsteller in regelmäßigen Abständen bis längstens Mitte August unterrichten werden.