Versetzung Realschule

Transfer Realschule

Hier können Sie den Status der Übertragung oder Wiederverwendung abfragen. Spezielle Vorschriften für Sekundarschulen. Erklärung: Der Übergang in die nächste Klasse ist nur dann gefährdet, wenn in einem oder mehreren Fächern eine mangelhafte Note vorliegt. Eine entsprechende Empfehlung wurde nicht gegeben, die Möglichkeit wird gegeben.

Versetzungsregeln RS+| Lenneberg Basis

Der Transfer und die Nichtübertragung sind didaktische Massnahmen, die den Bildungsgang des Lernenden an die allgemeine Entwicklung, die besondere Situation und die Fähigkeit zum Lernen unter Beachtung der Einsatzbereitschaft anpaßt. Der Beschluss über die Versetzung und Nichtverschiebung kann von einer Empfehlungen zur Änderung der schulischen Laufbahn begleitet werden. 2 ) Die Wahl der Übertragung oder Nichtübertragung richtet sich nach den Noten des Jahresberichts in den Pflicht- und Wahlfächern.

Für das Oberschulwesen und die integrierte Vollzeitschule wird auch die Besoldungsgruppe der gewählten Unterrichtssprache als Grundlage verwendet. Die Überstellung auf Bewährung ist nicht zulässig. Der Transfer wird von der vom Schulleiter oder Vertreter geleiteten Unterrichtskonferenz beschlossen. 1 ) Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes 6, des 20 Abs. 3 und des 22 Abs. 2 werden die Kinder zu Schuljahresbeginn in die nächsthöhere Klasse befördert, sofern keine Abschlussklassen gegründet werden.

67 Abs. 3 und 4 gelten sinngemäß. nachfolgend "ausreichend". Lässt sich in dem in Absatz 2 genannten Fall ein Gegenstand nach Absatz 3 S. 3 Nr. 3 regeln, so erfolgt eine Übertragung. 3 ) Liegt die Benotung in drei Studienfächern in den Endstufen des Studiengangs zur Erreichung der Berufsmündigkeit unter "ausreichend", so wird ein Student verstellt, wenn eine Benotung ausgleichbar ist.

Wenn zwei dieser Fächern Deutsche und Mathematiker sind, muss eines dieser Fächern ausgewogen sein. Sie kann nur durch Besoldungsgruppen in englischer Sprache oder im Wahlfach oder in der 6. Klasse auch im Bereich naturwissenschaftliche Disziplinen ausgleicht werden. Erfolgt die Lehre eines Schülers in mehr als einem Wahlfach, so ist eine einheitliche Besoldungsgruppe für den Ausgleich der Schulnoten zu schaffen.

Die Studierenden, die im Laufe des Studiums, das zu einem qualifiziertem Sekundarabschluss führt, in keinem Studienfach eine Besoldungsgruppe "ausreichend" oder in nur einem Studienfach eine Besoldungsgruppe "mangelhaft" haben, werden in die Studiengänge des Studiengangs überführt, die zu einem qualifiziertem Sekundarabschluss I führen. Zusätzlich muss ein Offset durchgeführt werden, wenn die untenstehenden Hinweise "ausreichend" verrechnet werden. Eine Kompensation ist nicht möglich, wenn die Leistungen in vier oder in drei Prüfungsfächern unter "ausreichend" sind, wenn im letztgenannten Falle mehr als ein Prüfungsfach zur Fachgruppe German, Mandatory Foreign Language and Mathematics mitwirkt.

Unterhalb der " ausreichenden " Deutschkenntnisse, die obligatorische Fremdsprache und Mathe können nur durch die Leistungen in einem anderen dieser Fachbereiche und durch die obligatorische Wahlpflichtfachstufe aufgewogen werden. Erfolgt der Unterricht in mehr als einem Wahlfach, so ist eine einheitliche Besoldungsgruppe für den Benotungsausgleich zu schaffen. Für die Vergütung gilt: Die Bewertung "ungenügend" kann durch die Bewertung "sehr gut" und die Bewertung "ungenügend" durch die Bewertung "mindestens gut" in einem anderen Fächers.

Der Ton "sehr gut" kann durch zwei Töne "gut" und der Ton "gut" durch zwei Töne "befriedigend" in anderen Themenbereichen ersetzt werden. Der Wert "ungenügend" muss vor dem Wert "ungenügend" ausgewogen sein. Der Übergang in die Endnote des Ausbildungsgangs zur Erreichung des qualifizierenden Sekundarbereichs I soll nach vorgängiger Differenzierung der fachlichen Leistungen in Kursen erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen erfuellt sind:

Im vergangenen Schulsemester wird die Beteiligung an zumindest der halben Lehrveranstaltung der Oberstufe, darunter zwei Lehrveranstaltungen in den Bereichen Erstes Fremdsprachenstudium und Mathematisches Studium, bei der die Besoldungsgruppe "gut" im Studiengang Deutschland, wenn das Studienfach noch nicht in die Leistungsdifferenzierung des Studiengangs eingerechnet ist, als Beteiligung an einem Lehrgang der Oberstufe bewertet.

Wenigstens genügend Leistung auf der Oberstufe oder wenigstens zufriedenstellende Leistung auf der Unterstufe in den Studiengängen Deutschland, Erste Fremdsprache and Mathematics; wenn das Studienfach Deutschland noch nicht in die Fachdifferenzierung aufgenommen wurde, zumindest zufriedenstellende Leistung in diesem Studiengang. Ein Fehlbetrag in einem Studienfach um eine Klassenstufe kann durch einen Fehlbetrag um eine Klassenstufe in einem anderen dieser Studiengänge kompensiert werden.

Durchschnittlich zumindest genügend Leistungsstärke in den anderen Probanden, mit maximal einer Leistungsstärke unter "ausreichend"; wenn die Leistungsstärke in mehr als einem Probanden unter "ausreichend" liegt, müssen diese Probanden ausgewogen sein.

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