Versetzungsantrag Grundschule Bayern
Antrag auf Wechsel in die Grundschule in BayernHier finden Sie alle wichtigen Informationen für Grund- und Mittelschulen: Die Transferanfrage betrifft immer einen Schulbezirk, nicht eine einzige oder mehrere Einzellagen. Der Staat muss bei der Wahl einer möglichen Übertragung vor allem den personellen Bedarf einkalkulieren. Es muss sicherstellen, dass alle Grund-, Mittel- und Sonderschulen im Landkreis mit einem so gleichwertigen Personalbestand wie möglich ausgestattet sind.
Die Bundesregierung wird, soweit möglich, die familiären und sozialen Gegebenheiten der Bewerber weiterhin einbeziehen. Offizielle Begründungen haben jedoch in der Regel Priorität vor personenbezogenen Vorgängen. Zivilstand: Eine bis zum Ablauf der Frist (1. Juli 2018) beabsichtigte Heirat oder Registrierung als zivile Partnerschaft muss im Versetzungsantrag erwähnt und der Ehe- oder Eintragungsnachweis als zivile Partnerschaft bis zum Ablauf des Jahres 2018 vorgelegt werden.
Neben den Amtswegen sind die entsprechenden Dokumente unmittelbar an den Fachbereich 40.2-2 (vorzugsweise per Fax: 089/2176-402240), bei Sonderschulen an den Fachbereich 41.1-1 (vorzugsweise per Fax: 089/2176-402554) zu richten. Arbeitszeiten im Studienjahr 2018/19: Im Transferverfahren können nur diejenigen Bewerber übernommen werden, die ab Anfang des nächsten Studienjahres für ein Praktikum (Vollzeit oder Teilzeit) im Gastschulbezirk zur Verfuegung stünden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die im Überweisungsantrag genannte Stundenanzahl dem separat eingereichten Nebenjob entsprechen muss. Im Falle einer Übertragung bleibt die eingeräumte Teilzeitfrist intakt. Die Direktbewerbung ergänzt das allgemeine Transferverfahren und gibt Lehrkräften die Gelegenheit, sich unmittelbar auf ein Stellenangebot an einer konkreten Hochschule zu unterziehen.
Sämtliche Lehrerinnen und Lehrer der vierten Qualifikationsstufe, die versetzt werden möchten, müssen ihren Wechselantrag bis längstens 31. Dezember 2018 an die Sekundarschule (Hauptschule) einreichen. Der Vordruck " Antragstellung auf Verschieetzung " sowie das Merkblatt können nun auf der Website des Kultusministeriums des Landes abgerufen werden (siehe Link unten).