Versetzungsantrag Lehrer bw

Transferantrag Lehrer bw

Die Lehrer werden gebeten, Transferanträge und Änderungswünsche so früh wie möglich einzureichen. Eine Verlegung in ein anderes Bundesland ist geplant. Merkblätter zum Thema jobwirksamer Wechsel und Transfer. Die wichtigste Grundlage für einen Wechsel ist das Bewerbungsdatum des "Job Effective Change".

Umzugsinformationen

Lehrer innen und Lehrer, die im schulischen Dienst des Bundeslandes Baden-Württemberg auf unbestimmte Zeit angestellt sind, können aus privaten Beweggründen eine Verlegung an eine andere Hochschule oder in ein anderes Land oder eine Verlegung innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg im Zuge des ordentlichen Verlagerungsverfahrens (interner Transfer) nachfragen. Hierfür gelten die in der Änderungsmitteilung (PDF) angegebene Bewerbungsfrist (erster Kurstag nach den Weihnachtsferien) sowie der Antrag auf Übertragung im Zuge des schulischen Stelleninserats (Übertragung durch Werbung).

Zu den im Frühjahr und im Zuge des Austauschverfahrens durchgeführten Einstellungsausschreibungen können in der Regelfall keine Überstellungsbewerber aufgenommen werden; sie können im Zuge des Länderaustauschverfahrens der KMK (Lehreraustauschverfahren) eine Überstellung in ein anderes Land einreichen. Bewerbungsschluss für einen Transfer in den Urlaub ist das in der Ankündigung zur Ankündigung wirksamer Änderungsanträge (PDF) angegebene Datum (erster Kurstag nach den Weihnachtsferien).

Bei einer Übertragung am Stichtag des Jahres muss der Gesuch bis zum Stichtag des Jahres eins endungsterminiert werden. Während dieses Zeitraums werden Übertragungsanträge nicht geprüft, außer in ordnungsgemäß gerechtfertigten Sonderfällen. Bei internen Transfers und Transfers in schulische Vakanzen werden die Bewerbungen in der Regelfall direkt im Internet eingereicht.

Nachfolgende Vorgehensweise

Lehrer, die im Schulbetrieb des Bundeslandes Baden-Württemberg auf unbestimmte Zeit angestellt sind, können aus privaten Motiven eine Verlegung an einen anderen Einsatzort anstreben. Ein Übertragungsanspruch entsteht prinzipiell nicht. Allerdings werden sich die Schulleiter darum kümmern, den Anfragen so weit wie möglich nachzukommen. Während dieses Zeitraums werden Übertragungsanträge nicht geprüft, außer in ordnungsgemäß gerechtfertigten Sonderfällen.

Gibt es mehr Bewerbungen als Transfermöglichkeiten, werden Bewerbungen aus familien- und sozialpolitischen Erwägungen bevorzugt. Das interne Überweisungsgesuch wird elektronisch eingereicht. Lehrer, die keinen privaten Computer mit Internetzugang und Druckern haben, können sich an einem Schulcomputer anmelden. Um eine Bewerbung im Internet einreichen zu können, ist eine einmalig vorzunehmende Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Kennwort erforderlich.

Anschließend wird die Registrierung mit der Personennummer, dem Vor- und Nachnamen (Schreibweise nach LBV-Mitteilung) und dem Geburtstag des LBV durchgeführt. Innerhalb der Administration im Intra- und Internet werden die Inventardaten an die elektronische Anwendung übermittelt. Am Ende des Online-Bewerbungsprozesses haben Sie die Option, den kompletten Übernahmeantrag (einschließlich der bestehenden LBV-Bestandsdaten) als PDF-Dokument zu errechnen.

Wenn dem Gesuch Anhänge, die für die Entscheidung relevant sind, angehängt werden sollen, können diese auch gescannt und in die Online-Anmeldung eingelesen werden. Das Schulmanagement übermittelt den Gesuch über das Intranet an die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Im Falle einer beabsichtigten Steuersatzänderung muss STEWI auch einen beantragen: eine Arbeitszeitänderung: Wir empfehlen, eine Kopie des Belegdrucks den personenbezogenen Dokumenten beizufügen.

Ca. drei Std. (tagsüber) nach Absendung des Antrages wird der komplette Auftrag auch 14 Tage lang unter "Meine Anträge" zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung kontaktieren Sie am besten Ihr Regionalrepublik. Es besteht auch die Option, diesen Gesuch an den für Sie zuständigen Personalvertreter oder an den Bezirksvertreter der schwerstbehinderten Person zu richten, wenn Sie möchten, dass der Personalvertreter oder der Schwerbehindertenvertreter Ihren Gesuch unterstützt.

Die Beteiligung am Übermittlungsverfahren bedarf zu diesem Zwecke der Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten. Nach der Entscheidung über die Überstellungsanträge wird Sie die jeweilige Schulaufsicht darüber informieren. Transfers werden in der Regelfall im Juni/Juli beschlossen. Bitte beachten Sie, dass eine Übertragung auch über eine gelungene Anwendung im Zuge des schulischen Stelleninserats möglich ist.

Der Antrag wird durch Überweisung im Wege der Angebotsabgabe gestellt. Um in das entsprechende Aufnahmeverfahren aufgenommen zu werden, muss die entsprechende Schulaufsicht ihre Zustimmung erteilen. Weitere nützliche Hinweise zum Vorgehen finden Sie unter Hinweise zur Übertragung über die X. Anmerkung: Dies muss nicht unbedingt bedeuten, dass eine Übertragung stattfindet, sondern ist nicht freigeschaltet (d.h. Sie können nicht am Transferprozess teilnehmen).

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