Versetzungsordnung Grundschule Nrw
Transferbestimmungen Grundschule NrwrwEinst davon ausgegangen, dass ein 9-jähriger Junge gerade im Alter von 6 Jahren (Geburtstag im Juli) in einer NRW-Grundschule die Schule begonnen hatte und heute die vierte Schulstufe besucht hat.
Einst davon ausgegangen, dass ein 9-jähriger Junge gerade im Alter von 6 Jahren (Geburtstag im Juli) in einer NRW-Grundschule die Schule begonnen hatte und heute die vierte Schulstufe besucht hat. Weiterhin davon ausgegangen, dass dieser Student immer mehr Schwierigkeiten hätte, sich zu sammeln und dem Material in dieser vierten Klassenstufe zu folgen, was sich auch in immer schlechteren Leistungen in den Hauptfachstellen (3->4) wiederfand.
Weitergehend aus der Perspektive des Klassenleiters gehen die Gründe auf den seelischen Bereich/Entwicklung und nicht auf das intellektuelle Potenzial des Schülers zurück, und der Klassenlehrer würde dennoch nur eine Empfehlung für eine Sekundarschule oder Gesamtschule abgeben. Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die Vormünder davon ausgehen, dass das Kleinkind das Grundpotenzial für einen Schulabschluss mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung auch im Gymnasium/als G8 (derzeit aber sicherlich nicht) hat und diese Möglichkeit für das Kleinkind nicht verderben will, sondern es dementsprechend vorbereitet und unterstützt, um die Chance auf ein Gymnasium/ G8-Abitur in Zukunft so weit wie möglich zu steigern.
Wie können Scheinpädagogen ein solches Kleinkind dazu bringen, die vierte Stufe zu wiederholen, um vor dem Schulwechsel Zeit zu sparen, so dass a) das Kleinkind quasi noch erwachsen werden kann und b) klären kann, Inwiefern psychische Mängel überhaupt bestehen oder sie gegebenenfalls beheben und c) Wissensmängel aufholen?
Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass die schulische Betreuung einen solchen Ansatz nicht unterstützt, sondern das Kleinkind - gleichgültig wie - an eine Sekundarschule bringen will. II ) "Sitzen bleiben" - einfach wegen ausreichend schlechter Leistungen in den Hauptfachstellen in der zweiten Hälfte der vierten Schulstufe, möglicherweise auch wegen Leistungsabgabe. Eine Grundschule könnte das erfundene Kleinkind in einem solchen Falle auch an eine Sekundarschule weitergeben und fordern, es wird bereits herauswachsen und das Kleinkind erschafft sicherlich die 5. Ordnung in Würde....?
Zusatzfrage: Wie konnten die erfundenen Erzieherinnen nicht nur das erfundene Kleinkind die 4. Wiederholung, sondern auch die Grundschule in einem Zug umstellen? Andererseits wollen die Erzieher oder Vormunde das Misserfolgsrisiko oder wenigstens die Wiederholung des Unterrichts in dem neuen Umfeld der "Sekundarschule" verhindern.