Versetzungsordnung Gymnasium

Verschiebungsbestimmungen Gymnasium

Die Versetzungsanforderungen sind erfüllt, wenn. Administrative Bestimmung zu den Transferbestimmungen ("neues Formular"). Umsetzungsregelungen - Gymnasium bei St. Michael Ausnahmen: Mindestvoraussetzungen für eine Übertragung: Wenn eine Übertragung aufgrund der Transferrelevanz von KuMuTu nicht möglich wäre, ist nur das Subjekt mit der höchsten Bewertung für die Übertragung entscheidend. Übertragungsmöglichkeit nach 1 Abs.

3 mit 2/3 Mehrheitsentscheidung ( "Zertifikatsformular: "übertragen nach 1 Abs. 3 der VO"), wenn die Leistung nicht nur zeitweilig zur Übertragung ausreichend ist.

Ein Wechsel von Schülerinnen und Schüler in die nächst höhere Klassenstufe aus "pädagogischen" GrÃ?nden ist nur mit einer gÃ?nstigen Prognose möglich, daher in der Regel nicht vielmal, denn dann war die Prognose unzutreffend. Im Falle einer Verlegung von der 11. auf die 12. Stufe kann das Behauptung der Aberkennung der Fächer allein nicht dazu beitragen, dass ein/e SchülerIn gemäß 1 Abs. 3 Nr. 1 Nr. 3 Nr. 1 in die 12. Stufe versetzt wird.

Der Klassenverband kann im Benehmen mit dem Auftraggeber für einen Zeitabschnitt von etwa vierwöchigen Aufenthalten die Zulassung von nicht verlegten Schülerinnen und Schüler, die in der Lage sind, die Unterrichtsstunde zu erneuern, in die nächst höhere Unterrichtsstunde ermöglichen, wenn er der Ansicht ist, dass die Schülerinnen und Schüler die Defizite in den als adäquat beurteilten Unterrichtsfächern in absehbarer Zeit ausgleichen werden; dies ist nicht der Fall für die Zulassung zur Besoldungsgruppe.

Für die Zulassung ist eine Vereinbarung über die Ziele erforderlich. Am Ende der Bewährungszeit werden die Schülerinnen und Schüler in den für den Wechsel relevanten Studiengängen, in denen ihre Leistung im vergangenen Jahr als " unzureichend " eingestuft wurde, von je einem vom Direktor ernannten Lehrkörper mündlich und schriftl. überprüft. Erfüllt dieses Zertifikat unter Einbeziehung der neuen Besoldungsgruppen die Voraussetzungen des Absatzes 2 der Berufsausbildung, wird der/die SchülerIn transferiert und die am Ende des vorherigen Schuljahres ausgeprägte Nichttransferierung gilt nachträglich als nicht stattgefunden.

Möglichkeit der Übertragung gemäß § 3: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5-10 kann die Schulkonferenz die Verlegungsentscheidung bis spätestens zum Ende des folgenden Semesters verschieben und von der Erstellung eines Berichts Abstand nehmen, wenn keine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorliegt, weil die Leistung des Schuelers aufgrund der Tatsache, dass er im zweiten Semester aus unverschuldeten Gruenden den Schulwechsel vornehmen musste oder aufgrund einer längeren Erkrankung den Schulbesuch nicht mehr als 8 Schwangerschaftswochen dauern durfte, gesunken ist.

Das Zertifikatsformular: "Übertragung nach § 3 der VO ausgesetzt". Klassenschüler der 11. Klassen nach der Aufnahmprüfung zu Beginn der Zwölften Runde haben sich verändert. Der Aufenthalt im europäischen Raum VO 3, Abs. 3 wurde umgestellt. Langfristig ist nur ein Aufenthalt von mind. einem Halbjahr möglich. In diesem Falle muss der Student nachweisen, dass er eine Auslandsschule absolviert hat (verantwortlich für uns: Schulleiter).

Danach kann er nach seiner Rückgabe in die nächst höhere Schicht eingeliefert werden, obwohl ihm am Ende der Klassen 5 - 11 kein Zertifikat ausgestellt werden konnte und somit keine Übertragungsentscheidung gefällt werden konnte. Hat der Student einen längeren Aufenthalt im Ausland in der 11. Stufe gehabt, ist die Zulassung zur 12. Stufe nach der Rückreise nur möglich, wenn er zumindest die ausreichende Stufe in der zweiten obligatorischen Fremdsprache nach der 10. Stufe erlangt hat.

Bei den anderen Fächer, die er in den Klassen 12 und 13 nicht mehr besuchte und für die er natürlich keine Noten in der 11. Klassenstufe bekommen konnte, wird keine Noten in seinen Schulabschluss aufgenommen. Das Gymnasium muss ein Student aufgeben, wenn er eine Unterrichtsstunde nicht zwei Mal besteht oder wenn er z.B. die Unterrichtsstunde 8 erneut absolviert hat und dann nicht mehr in die Unterrichtsstunde 9 überführt werden kann (Nicht-Übertragung in der Folgeklasse § 6 Abs. 1,2) oder nicht zum dritten Mal überführt werden kann.

z. B. bei einer schweren Behinderung von 80% und damit Beeinträchtigung oder Erkrankung von mind. 12 Lehrwochen; oder die Transferentscheidung wurde suspendiert, weil keine Benotung möglich war, wenn eine ausreichende Entscheidungsgrundlage fehlte, weil die Leistung gesunken war, weil er im zweiten Jahr aus unverschuldeten Beweggründen die Schulbank drücken musste oder den Schulbesuch aufgrund von Erkrankung nicht mehr als 8 Schwangerschaftswochen dauern konnte.

Im Übrigen: Bei überdurchschnittlichen Leistungswerten in den Jahrgangsstufen 5 - 10 kann einem Studenten auch die Überspringung einer Note vorgeschlagen werden. Nur die Lehrkräfte, die den Studenten lehren, sind berechtigt, über Übertragungsentscheidungen abzustimmen. Im Falle von Schülerwechseln in die nächste Klassenstufe aus "pädagogischen" GrÃ?nden haben nur die LehrkrÃ?fte das Wahlrecht. Derartige Verrenkungen sind nur mit einer günstigen Vorhersage möglich, daher meist nicht mehrfach, da dann die erste Vorhersage fehlerhaft war.

Wer nicht auf ein Gymnasium wechseln kann, kann dort die nächst höhere Schulklasse belegen, wenn er nach der Gymnasialordnung (VO) überführt wurde. Dies ist in der neunten Klassenstufe jedoch nicht mehr möglich, da die Prüfung in der 10. Klassenstufe ansteht und die realwissenschaftliche Schule in den naturwissenschaftlichen Bereichen früher beginnt als im Gymnasium.

Wer die Schulzeit wegen wiederholter Nichtübernahme verlässt und kein Gymnasium besetzt, kann erst nach einem Jahr und nur nach bestandener Aufnahmprüfung und nur in einer höheren als der letzten Klassenstufe wieder in das Gymnasium eingelassen werden. Was ist mit Studenten, die nach der neunten Klassenstufe das Fitnessstudio aufgeben müssen, ohne ihren Schulabschluss zu machen?

Ausländerinnen und Ausländer der 9. Stufe werden zur Sekundarschulprüfung für Ausländerinnen und Ausländer aufgenommen, wenn ihre Übersiedlung in Gefahr ist und sie ihre vorherige Schulzeit ohne Übersiedlung beenden müßten. Die Schülerin oder der Schülerin kann an der ausländischen Schulprüfung der Hauptfachschule gleichzeitig mit dem Schulbesuch der 9. Schulklasse des Schulgymnasiums teilgenommen haben und erspart sich ein Jahr, wenn er die Prüfung besteht.

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