Wie viele Privatschulen gibt es in Deutschland

Wieviele Privatschulen gibt es in Deutschland?

Das Schulsystem ist viel fortschrittlicher als gemeinhin angenommen. Und schließlich gibt es Eltern, die ihre neu erworbene wirtschaftliche Position haben. Geschichtliche und juristische Fundamente Vor kurzem hat sie sich mit Privatschulen befasst. In letzter Zeit trat sie an Privatschulen zwischen Beförderung und Auszeichnung auf. Aus elterlicher Sicht in der Pädagogische Rundfunkanstalt 2014 Die Veröffentlichung des Anthologiebandes "Privatschulen" von Springer VS wird in Kuerze folgen.

Die öffentliche Meinung ist, dass Privatschulen vor allem solche einer reichen Oberschicht sind.

Die private Schullandschaft ist in der Tat sehr verschieden. Die Beweggründe der Erziehungsberechtigten, die sich für eine private Schule entscheiden, sind ebenfalls unterschiedlich. Was hat sich die private Schullandschaft in Deutschland verändert und was bedeutet Privatschulen für das staatliche Schulsystem? Die Privatschulen in Deutschland befinden sich in einem Aufschwung: Ihr Schulanteil hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren mehr als verdreifacht.

Sie sind für viele Familien eine sehr wertvolle Option, wenn es um die Erziehung und Bildung ihrer Kleinen geht. Gleichzeitig stößt die Privatschule auf viele öffentliche Vorbehalte: von dem Verdacht, dass sie ausschließliche Orte des Lernens für das gesellschaftlich Bessere sei, bis hin zur Angst, dass Privatschulen zur Erosion des staatlichen Schulwesens beitragen.

Nachfolgend sollen Tatsachen und Legenden über Privatschulen erläutert werden. Die Bildungssysteme des neunzehnten Jahrhundert hatten viel Platz für private Aktivitäten geschaffen. Nun war aber vor allem der Bund für die Ausbildung junger Menschen zuständig und dementsprechend sollten in der Regelfall alle Grundschulen offen sein (vgl. WRV 143, 1).

1 ) Die Erziehung junger Menschen erfolgt durch staatliche Institutionen. So genannte Kindergärten - Institutionen, die problemlos in weiterführende Schulformen übergehen - wurden abgeschafft. Diese Innovation basierte sowohl auf gesellschaftspolitischen als auch auf pädagogischen Überlegungen: Einer kontinuierlichen Separation der Bevölkerungsschichten sollte begegnet werden und dem individuellen Kleinkind die Möglichkeit einer Erziehung nach "Bindung und Neigung" geboten werden.

1 ) Das staatliche Bildungssystem wird biologisch organisiert. Dennoch bestand die Gefahr, dass Privatschulen staatliche Institutionen ersetzen könnten. Diese könnten vom Land anerkannt werden, wenn sie in ihren Unterrichtszielen und der Lehrerausbildung den staatlichen Waldorfschulen nicht unterlegen wären und - wahrscheinlich noch entschiedener - nicht zu einer "Spezialisierung" der Kinder entsprechend dem Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten geführt hätten.

Ausschlaggebend für die Bewerbung um Privatschulen war zum einen das besondere pädagogische Leistungsangebot, wie es zum Beispiel an der Waldorfschule verkörpert ist, zum anderen aber auch die Überlieferung der staatlichen, aber doch überwiegend konfessionell geprägten Grundschulen des neunzehnten und frühen zwanzigsten Jahrgangs. Die Aufnahme von privaten Konfessionsgrundschulen sollte sicherstellen, dass die Vormünder auch in Gebieten mit Konfessionsminderheiten eine Bekenntnisschule auswählen können (vgl. WRV, 147, 1b).

Die Privatschulen als Ersatzschulen für staatliche Lehranstalten benötigen die Zustimmung des Bundes und unterliegen den Gesetzen des Landes. Eine Erlaubnis muss erteilt werden, wenn die Privatschulen in ihren Unterrichtszielen und -institutionen sowie in der naturwissenschaftlichen Bildung ihrer Lehrer nicht hinter den staatlichen Hochschulen zurückbleiben und wenn eine Spezialisierung der Kinder nach dem Eigentum der Erziehungsberechtigten nicht vorangetrieben wird.

Sie wird verweigert, wenn die Wirtschafts- und Rechtslage der Lehrer nicht ausreichend ist. Dies ist nur zulässig, wenn eine Minorität von Vormündern, deren letzter Wunsch nach 146 Abs. 2 zu beachten ist, keine öffentlich zugängliche Grundschule ihres Glaubens oder ihrer Ideologie in der Gemeinschaft hat oder wenn die Schulverwaltung ein sonderpädagogisches Anliegen zuordnet.

Nahezu unverfälscht wurden die Schulsatzungen des WRV in das Grundgesetz (GG) aufgenommen, das den Versorgungsbedarf (vgl. WRV, 143) für den Bund nicht mehr spezifisch regelt, sondern sich ausdrücklich zur Gründung von Privatschulen verpflichtet. Das Recht auf die Gründung von Privatschulen ist garantiert. Privatschulen als Ersatzschulen für staatliche Schulformen benötigen die Zustimmung des Bundes und unterliegen den staatlichen Gesetzen.

Eine Erlaubnis muss erteilt werden, wenn die Privatschulen in ihren Unterrichtszielen und -anlagen sowie in der naturwissenschaftlichen Bildung ihrer Lehrer nicht hinter den staatlichen Hochschulen zurückbleiben und wenn eine Spezialisierung der Kinder nach dem Eigentum der Erziehungsberechtigten nicht vorangetrieben wird. Sie wird verweigert, wenn die Wirtschafts- und Rechtslage der Lehrer nicht ausreichend ist.

Die Privatschulen, die der Pflichtschulbildung entsprechen, im Kern den landesüblichen Curricula entsprechen und staatliche Qualifikationen vorweisen können, sind so genannte Substitute Schools. Es handelt sich bei weitem nicht nur um eine privatwirtschaftliche Finanzierung, sondern, wenn sie drei Jahre nach ihrer Entstehung vom Staat als solche erkannt wurden, um einen durchschnittlichen Landesfinanzausgleich von 75 Prozentpunkten (abhängig vom Bundesland).

Ein zweiter Kreis von Privatschulen sind die Aufbauschulen. Ihr Bildungsprogramm und ihre Qualifikationen sind nicht mit denen der öffentlichen Schule zu vergleichen.

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