Zusatzprüfung Abitur
Abiturprüfung AbiturGSO: 50 Oralprüfung
1 ) 1Oral sind das Colloquium und die Zusatzprüfung (Anhang 9). 3 Der Prüfungsplan ist den Teilnehmern mindestens einen Tag vor der Prüfungszeit mitzuteilen. 4 In den heutigen Sprachen bekommen die Jugendlichen einen Text und/oder einen Zuhörtext; die Tests werden in der betreffenden Sprache durchgeführt.
5 In der Schule können die Teilnehmer Hörproben empfangen. 6 Der Studierende kann sich für ca. 30 min. auf das Colloquium und für die Zusatzprüfung für ca. 20 min. unter Anleitung vorzubereiten und Aufnahmen als Basis für die Erläuterungen zu machen; bei Verwendung von Audiobeispielen wird die entsprechende Prüfungsvorbereitungszeit angemessen erweitert.
7 Die Zusatzprüfung beträgt in der Regelfall 20 min, das Colloquium 30 min. Der § 57 findet sinngemäß Anwendung; das gesamte Colloquium ist als eine Untersuchung zu betrachten. In zwei Prüfungsabschnitten von je ca. 15 min. Länge unterteilt sich das Kolloquium: I. Die kurze Präsentation des Studenten zum jeweiligen Prüfungsgegenstand (ca. 10 min.) aus dem ausgewählten Hauptfach sowie ein Interview aus der Kurzpräsentation; II. das Interview zu den Lehrinhalten aus zwei weiteren Teilbereichen.
2 Der Prüfungskommission bestimmt frühzeitig die Fachgebiete der Kolloquium-Prüfung (mehr als zwei pro Trainingseinheit). 4 Spätestens vier Woche vor dem vom Prüfungskommission festgelegten Prüfungsdatum wählt der Student eines der vorgeschlagenen Fachgebiete aus. 6 Das Fach wird dem Studenten ca. 30 Min. vor Beginn der Prüfung mitteilt.
7Für experimentelle oder praktische Inhalte dauert die Vorbereitung ca. 120 Zeit. 1 ) Der Prüfling muss beim Prüfungskommission eine zusätzliche Prüfungsleistung mindestens am Tag nach Bekanntwerden des Prüfungsergebnisses in schriftlicher Form unterbreiten. Der Austritt ist dem Prüfungskommission mindestens am Tag vor der mündlichen Prüfung in schriftlicher Form bekannt zu geben.
2 Der Prüfungskommission ist es gestattet, einen Studenten zur Zusatzprüfung zuweisen. 3 Der Prüfungskommission kann von einer zusätzlichen Untersuchung Abstand nehmen, wenn aufgrund der Prüfungsergebnisse und der anderen verfügbaren Bestandteile der Gesamtbewertung die Ablegung der Reifeprüfung nicht mehr möglich ist (vorzeitige Beendigung). 4 Die Untersuchung ist dann nicht erfolgreich.
5 Die Zusatzprüfung ist in zwei Teile von jeweils ca. zehn Monaten unterteilt: Zum einen die Diskussion der Lerninhalte aus dem ausgewählten Prüfschwerpunkt; zum anderen die Diskussion der Lerninhalte aus zwei Weiterbildungsphasen.